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Aktueller Inhalt von Gismo

  1. G

    Wiedererteilung nach 15 Jahren

    OK, dann los und hole deine FE ab. Falls es nichts wird, kannst Du gerne alle anwesenden belehren, wie das Amt zu handeln hat.
  2. G

    Wiedererteilung nach 15 Jahren

    Yepp, richtig! Durchlaufen und abwarten. Mehr kannst Du leider nicht machen. Deine Kohle ist weg, entweder...oder. Augen zu und durch..mm Wenn nicht, dann beim nächsten mal...
  3. G

    Wiedererteilung nach 15 Jahren

    Dann hast Du doch den Antrag gestellt und bezahlt. Dort wird Dir mit Sicherheit jemand gesagt haben, wie der Werdegang ist. Gib es keine Einwände, muß deine FE neu erteilt werden.
  4. G

    Wiedererteilung nach 15 Jahren

    Ach weißt Du, Zweifel wird jeder haben. Aber den Mut, es zu versuchen ist doch Gold wert. Auch für dein Selbstwert gefühll kann es wichtig.sein, sich mit der Thematik auseinander zu setzen. Es gibt gute und angenehme Menschen, die Dir dabei gerne helfen können.... Ein Versuch ist es wert...
  5. G

    Wiedererteilung nach 15 Jahren

    Kann ich gut verstehen, da möchte niemand hin. Aber wie schon oft erwähnt, sollte es bei Dir nicht das Problem sein. Aber ich kann immer nur den Rat geben, sei auf alles gefasst und vorbereitet. Ein kleiner Fauxpas, selbst bei dem abholen der evtl. erteilten FE kann Konsequenzen haben.
  6. G

    Wiedererteilung nach 15 Jahren

    Mit GA, ist der Gutachter gemeint. Der allgemeinen Mediziner stellt deine körperliche Fähigkeit fest, der Psychologe deine geistige Gesundheit. Daraus wird ein Gutachten erstellt, welches mit einer guten Aufarbeitung zu bewältigen sein dürfte. Bin selber 2x durchgefallen, 3x bestanden...
  7. G

    MPU nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad - 1,97 Promille

    Hast Du die FE , oder möchtest Du die FE gerne wieder haben. Dein Optimismus ist gerade genial oder naiv! Auf das Ergebnis bin ich gespannt... Lg
  8. G

    Wiedererteilung nach 15 Jahren

    Das ist richtig. deswegen wird die FE auch wieder ausgestellt, wenn die Voraussetzung gegeben ist....
  9. G

    Wiedererteilung nach 15 Jahren

    Nein, warum. Du hast deine Strafe bekommen. Der GA wird schon sehr gut zwischen deinen Straftaten unterscheiden können. Du solltest aber auf nachfragen vorbereitet sein. Die werden kommen..... Mit Sicherheit, dein vorleben spielt eine große rolle.
  10. G

    Was würdet ihr tun?

    Das hört sich stark nach ausrede an. Dem Bären kann man heute leider niemanden mehr aufbinden! Ehrlich gesagt: Beides fühlt sich falsch an. Ganz einfach gesagt, nicht bereit.....
  11. G

    Wiedererteilung nach 15 Jahren

    Kann ich mich nur anschließen, die Straftaten sind nicht relevant für de FE.
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