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also meine Anwältin und auch meine Beraterin haben mehrfach erwähnt, dass bei Drogenmissbrauch immer 15 Monate geliefert werden sollten (auch wenn formal nur 12 gefragt sind). Wenn eine Drogensucht im Raum steht, müsse außerdem deren Behandlung nachgewiesen werden, um zu bestehen.
Viel Erfolg!