TF+Unfall+Flucht mit 1,15-2,28 Promille

Thor12

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Hallo liebe Community,

ich lese seit mehreren Monaten still hier mit und konnte aus anderen Forenbeiträgen schon viel für meine eigene Aufarbeitung nutzen. Was hier geleistet wird, ist wirklich großartig.

Zu mir selbst: ich war am 27.07.2024, um 18 Uhr, auf einen Geburtstag eines Arbeitskollegen eingeladen und habe dort eine große Menge Alkohol konsumiert. Am 28.07.2024 bin ich dann gegen 01:00 Uhr in mein Auto gestiegen, mit dem ich zu dem Geburtstag gefahren bin (ca. 25km vom Wohnort weg). Nach ca. 900 Metern bin ich aufgrund meiner Alkoholisierung über den Gegenverkehr von der Fahrbahn abgekommen und in ein geparktes Fahrzeug gekracht. Durch den Aufprall wurden auch noch zwei weitere Fahrzeuge beschädigt.

Hiernach gab es einige Zeugen die zu meinem Fahrzeug kamen und mir helfen wollten. Laut deren Aussage (aus der Strafakte entnommen) muss ich stark verwaschen und lallend gesprochen und gänzlich aufgeregt gewesen sein. Unter anderem war ich auch am Kopf verletzt, da ich durch den Aufprall mit dem Kopf gegen die Seitenscheibe geknallt bin. Ich bin dann aber einfach in ein nahegelegenes Naturschutzgebiet gelaufen, wo ich im weiteren Verlauf auch noch durch Polizei und Feuerwehr gesucht wurde. Ich selbst kann mich an die Fahrt, den Aufprall und die nachfolgende Zeit nicht erinnern (im Krankenhaus großes Hämatom am Kopf und Schädel Hirn Trauma mit Amnesie diagnostiziert).

Ich bin ca. 7 Stunden später mitten in dem Gebiet wach geworden, hatte überall Kratzspuren, war ganz durchnässt und verdreckt. In dem Moment wusste ich nicht, was los ist und stand unter Schock. Auch fehlten mir alle meine persönlichen Gegenstände u.a. mein Handy. Ich bin dann an dortigen Bahngleisen zurück zu einer Landstraße gelaufen, welche direkt zum Ort führte, wo ich auf dem Geburtstag war.

Da die Unfallstelle direkt am Ortseingang lag bin ich praktisch direkt dorthin gelangt, dort standen auch noch die beschädigten Fahrzeuge und einige Trümmerteile lagen noch in der Fahrbahnrinne u.a. auch Teile von meinem Fahrzeug (erkannte ich weil u.a. Kennzeichenleiste mit Werbung meiner Werkstatt vom Wohnort dort lag).

In dem Moment wusste ich, dass ich großen Mist gebaut habe. Ich hab dann direkt an dem dortigen Wohnanwesen geklingelt, bis mir geöffnet wurde. Die Anwohnerin sagte mir dann dass sie eine der Zeuginnen in der Nacht war und zeigte mir Bilder des Unfalls, welche sie mit ihrem Handy gemacht hatte. Ich hab dann darum gebeten, die Polizei zu rufen. Als die kamen, bin ich mitgefahren und habe letztlich die Blutentnahme machen lassen.

Ich bin froh, dass ich niemanden verletzt habe, das hätte ich mir selbst nicht verzeihen können. Die Sachschäden waren alle zeitnah beglichen.

Heute am 24.10.2025 kam die Anordnung der MPU mit den Fragestellungen im unten ausgefüllten FB.

Habe bei der Führerscheinstelle nachgefragt, wie man auf Missbrauch kommt. Antwort war zunächst, dass das halt so festgelegt wurde. Auch weil ich keine konkrete Tatzeit BAK habe, sondern nur eine Spanne. Auf den Unfall und die Ausfallerscheinungen, welche die Zeugen berichteten, wurde nicht eingegangen, das könnte ja auch von was anderem kommen. Im ärztlichen Untersuchungsbericht steht nur Kältezittern und bei Finger-Finger Test leicht unsicher. Die Entnahme war aber auch über 7 Stunden nach der Tat.

Ich war bis Mai bei einer Verkehrspsychologin (ehemalige MPU Gutachterin) die mir anhand meiner Konsumhistorie und allem Weiteren sagte, dass ich unproblematisch mit risikoarmen Konsum in die MPU gehen könnte, was ich seit Anfang Dezember so durchführe, bislang ohne Rückfall, Gedanken wieder mehr Alkohol zu trinken usw.

Jetzt sitze ich natürlich hier mit einer Missbrauchsvermutung der FE Behörde und habe keine Abstinenz. Ich war sehr zuversichtlich, dass ich durch meine Aufarbeitung eine MPU bestehen kann und evtl. im Januar nach fast 18 Monaten wieder Auto fahren kann.

Ist bei einer Missbrauchsvermutung der FE Behörde überhaupt eine MPU mit risikoarmen Konsum möglich?

Meine Verkehrspsychologin ist leider schon so weit mit Terminen belegt, dass sie mich in den nächsten Wochen nicht mehr unterbekommt. Muss aber innerhalb einer Woche mitteilen ob und wo ich die MPU machen will.

Ich beantworte in den nächsten Tagen auch den großen Fragebogen, damit ihr mir evtl. sagen könnt, ob anhand meiner Aufarbeitung i.S. Konsumhistorie, Trinkmotive, Vermeidungsstrategien und Rückfallstrategie sagen könnt, ob eine Einstufung in A3 so überhaupt möglich ist. Ohne Abstinenz brauche ich ansonsten erst garnicht zur MPU.

Vielen Dank schon Mal an alle!!!

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 178cm
Gewicht: 78kg (zum Zeitpunkt der Delikte 85kg)
Alter: 34

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 28.07.2024
BAK: 0,62 Promille (Rückrechnung auf Spanne zw. 1,15 und 2,28 Promille)
Trinkbeginn: 27.07.2024, 18:00 Uhr
Trinkende: zwischen 00:00 - 00:30 Uhr des Folgetages
Uhrzeit der Blutabnahme: 28.07.2024, 08:20 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 4 Monate (zuvor FS 10 Monate sichergestellt)

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: --

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nur Delikte des Tattages
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Doppelte Fragestellung:
1. Ist zu erwarten, dass auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird

2. Kann trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch ein Fahrzeug sicher geführt werden? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt wird?

Bundesland:
Saarland

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: 4 Monate Trinkpause (nicht mittels Nachweisen belegt, seitdem risikoarmer Konsum nach den Regeln des früheren kontrollierten Trinkens, d.h. 2 Bier zu besonderen Anlässen, 1x pro Monat)
Ich lebe abstinent seit: nein

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
PEth-Analytik ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Verkehrspsychologische Maßnahme von November 2024 - Mai 2025
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: noch nicht bekannt
Welche Stelle (MPI): Prosecur Saarbrücken
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine, Ersttäter
 
Anbei noch die MPU Anordnung
 

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Schön, dass du jetzt hier auch schreibst :smiley138:

Die Anordnung ist eine Standardformulierung und hat nix zu bedeuten.

Könntest du bitte den genauen Bericht der BE hier zur Verfügung stellen ?
Dann lässt dich zur Hypotheseneinschätzung zumindest nach Aktenlage mehr sagen.
 
Ich habe den Bericht der Polizei, sowie den ärztlichen Untersuchungsbericht angehängt.

Das Gutachten der Rechtsmedizin besitze ich leider garnicht, weil mein Anwalt dieses zwar angefordert hatte, dann aber der Strafbefehl kam und die Anforderung danach nicht mehr bearbeitet worden war
 

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Erst einmal vielen Dank !

Mmh, das ist blöd.
Ich verstehe die Rechnung nicht, die in der MPU-Aufforderung steht, die nur auf dem forensischen Bericht beruhen kann :smiley2204:
Daher ist der aus meiner Sicht wichtig, um dir auch raten zu können, ob es Sinn ergibt, ohne AN mit A3 in die Begutachtung zu gehen.

Mein Vorschlag wäre:
Bei der FEB einen Termin zur Akteneinsicht zu machen.
 
Ist bei einer Missbrauchsvermutung der FE Behörde überhaupt eine MPU mit risikoarmen Konsum möglich?

Das ist keine Vermutung sondern eine Tatsache.

Hintergrund: In unterschiedlichen Zusammenhängen können Begriffe eine unterschiedliche Bedeutung haben. Das ist beim Alkoholmißbrauch der Fall.

Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ist jede strafbare Fahrt unter Alkohol ein Alkoholmißbrauch. Von daher ist die Verwendung durch die Führerscheinstelle korrekt. Gleiches gilt für die Polizei, die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls das Gericht.

Bei der MPU geht es um die ärztliche Einordnung. Die kann anders ausfallen. Das die Behörden von Alkoholmißbrauch sprechen hat deshalb keinen Einfluß auf die Beurteilung durch den Gutachter. Der entscheidet auf Grund deiner Vorgeschichte und deiner Angaben, sofern diese nicht den behördlichen Angaben widersprechen.

Allerdings ist das Bestehen einer MPU nur (noch) in begründeten Ausnahmefällen ohne Abstinenz möglich, auch bei Einordnung in A3. Ich kann in deinem Fall bislang keine Begründung für so eine Ausnahme erkennen. Das mag sich aber noch ändern.
 
Also so wie ich das verstanden habe (was mein Anwalt mir erklärt hat) wurden zwei Rückrechnungen veranlasst (von den 0,62 Promille zurück auf die Tatzeit). Einmal mit 0,1 Promille, was die 1,15 Promille ergibt und einmal mit 0,2 Promille plus einmaligen Sicherheitszuschlag von 0,2 Promille, was 2,28 Promille ergibt. Die zweite Rückrechnung wurde wohl veranlasst, falls geprüft werden soll, ob ich in eine verminderte Schuldfähigkeit gelange (die ab 2,2 Promille vorliegen kann).

Das ergibt somit die Spanne von 1,15 bis 2,28 Promille. Die genaue Promillezahl zur Tatzeit ist ja nicht mehr reproduzierbar, weshalb gesagt wurde dass diese irgendwo in diesem Bereich gelegen haben muss.
 
ob ich in eine verminderte Schuldfähigkeit gelange (die ab 2,2 Promille vorliegen kann).

Nein, die geht ab 3,00 Promille los, wobei noch weitere Belege hinzukommen müssen. Außerdem wäre eine Schuldunfähigkeit für die Wiedererlangung deines Führerscheins eher hinderlich. Wer Alkohol im Übermaß gewohnt ist, ist bei 3,00 Promille nicht schuldunfähig.

Soweit ich verstanden habe stand eine Nachtrunkbehauptung nicht zu Diskussion und deshalb wurde dir nur eine Blutprobe entnommen. Bei der Rückrechnung nach mehreren Stunden muss jedoch auch die individuelle Alkoholabbaurate berücksichtigt werden. Daher die Spanne. Wobei die 1,15 Promille genau so unwahrscheinlich sind wie die 2,28 Promille. Deshalb geht die Führerscheinstelle vom Mittelwert aus, der der Wahrheit wohl auch am nächsten kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Thor12 da ich selber Saarländer bin und ich selber aktuell noch immer mit unserer Justiz und Behörden mich auseinandersetzen muss, rate ich dir dringend von der ProSecur ab! Die MPU dort ist um ein vielfaches teurer als beispielsweise bei der Pima oder beim TÜV.
 
Okay, vielen Dank !
Sicherheitszuschlag war mir neu.

Stelle doch bitte einmal deine ausführlichen FB zur Verfügung.
Deine psychologische Aufarbeitung ist ja MPU-reif…?
In Bezug auf beide Fragestellungen…?

Dann können wir eher abschätzen, ob es sich „lohnt“, ohne AN in die Begutachtung zu gehen…

Wie lang sind denn deine Haare ?
 
Den fülle ich natürlich noch in Gänze aus! Die speziellen Fragen bezüglich der verkehrsrechtlichen Fragestellung hätte ich gerne noch mit meiner Verkehrspsychologin besprochen. Leider kann sie mir ja zeitnah keinen Termin mehr anbieten.

Die psychologische Aufarbeitung ging rein über den Alkohol.

Die Haare sind ca. 3,5 bis 4cm lang.
 
Wenn deine psychologische Aufarbeitung passt, halte ich es nicht für gänzlich aussichtslos.
Du bist nur 900m gefahren und dann durch alkoholbedingten Fahrfehler verunfallt.
Hast du angegeben, wo du losgefahren bist ?
Dann hast du ja offensichtlich derangiert, also glaubhaft angegeben, „neben der Kappe“ draußen geschlafen zu haben, die Polizei rufen lassen.
Auch verfügst du über eine ausreichende Haarlänge, um den risikoarmen Konsum zu belegen.

Schaue dir doch den entsprechenden verkehrsrechtlichen FB an.
Da könntest du mal gucken, ob du dein inneres Motiv, Vermeidungsstrategien hierauf „anwenden“ kannst :smiley138:
 
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