MPU wegen Cannabis und Kokain

Es gibt "nur" den einen Drogen-FB, aber die Fragen 44-49 sind ja zusätzlich für WHT.
 
So melde mich auch mal wieder , bin jetzt beinahe fertig mit den 15 monaten abstinenz und habe auch schon den antrag für die wiedererteilung gestellt. Meine Frage warum bekomme ich eine 3 fache Fragestellung ?

Hier die genauen Fragen:

Die Fragestellung lautet:

Kann Herr ….. trotz der Hinweise auf Drogenmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass Herr …. ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren
Nachwirkungen führen wird?

Ist zu erwarten, dass Herr …. auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter einem die
Fahreignung beeinträchtigenden Cannabiseinfluss führen wird (Fähigkeit zum Trennen von Konsum von Cannabis und Verkehrsteilnahme)? Kann Herr …. trotz des
zurückliegenden Cannabiskonsums ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen?

Erfüllt Herr ….die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen
eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass Herr …
auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen (mit und
ohne Drogen- und/oder Cannabiseinfluss) verstoßen wird?

Das ist die Antwort der Fsst:

wie Sie unserem Schreiben entnehmen können handelt es sich einmal um Betäubungsmittel/ Drogen. In der zweiten Frage um Cannabis ( fällt nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz und fällt somit unter eine andere Rechtsgrundlage) und die 3 Fragestellung bezieht sich auf die wiederholten Verstöße welche unter anderem zu einer wiederholten Fahrerlaubnisentziehung geführt haben.

Ich habe hier andere Fälle gesehen bei denen es auch Wiederholungstäter waren aber keine 3 fache Fragestellung bekommen haben.
 
Die behördliche Fragestellung unterscheidet nicht zwischen Erst- und WHT.

Die Tatsache, dass du WHT bist, stellt insbesondere an das psychologische Gespräch sehr hohe Anforderungen, denen du genügen musst.
Wichtig ist, dass du dein GA aus deiner ersten Begutachtung mit berücksichtigst, insbesondere, was Motive und Vermeidungsstrategien angeht.
Du musst da noch eine ordentliche „Schippe“ drauflegen.

Zu den Fragestellungen:
Die FEB hat das richtig begründet.
Bei Auffälligkeiten unter Cannabis und Kokain müssen 2 Fragestellungen „her“, da das erste nicht mehr unter das BtmG fällt, im Ggs. zu Kokain.
Du hast zusätzlich eine verkehrs-, strafrechtliche Fragestellung ( wobei hier nur „verkehrsrechtliche Bestimmungen“ erwähnt werden. Ist das so ?
Fehlen „strafrechtliche“ ? ).
Das dürfte imho auf dem illegalen Handel beruhen.

Was war bei den Ladendiebstählen ?
Was hast du gestohlen ?
War das Beschaffungskriminalität ?
Hast du die Beute weitergekauft ?

Die FEB verweist allerdings auf „die wiederholten Verstöße, welche unter anderem zu einem wiederholten FE-Entzug geführt haben.“
Da wäre uns gegenüber eine Aufklärung von deiner Seite ausschließlich zu deinem Vorteil.

Wie sieht deine psychologische Aufarbeitung aus ?
Hast du AN jetzt auch für Alkohol ?
 
Du hast zusätzlich eine verkehrs-, strafrechtliche Fragestellung ( wobei hier nur „verkehrsrechtliche Bestimmungen“ erwähnt werden. Ist das so ?
Fehlen „strafrechtliche“ ? ).

Verkehrsrechtliche Bestimmungen aus dem FAER:

Verzicht auf die Fahrerlaubnis 2015

Erteilung der Fahrerlaubnis 2018

Überhöhte Geschwindigkeit 2022 80 er Zone mit 36 km/h Überschreitung (1 Punkt + 200 €)

Verzicht auf die Fahrerlaubnis 2024 (1 Punkt + Strafe + 1 Monat Fahrverbot)

Das dürfte imho auf dem illegalen Handel beruhen.

Was war bei den Ladendiebstählen ?
Was hast du gestohlen ?
War das Beschaffungskriminalität ?
Hast du die Beute weitergekauft ?
dürfte alles keine Rolle mehr spielen außer die Dinge die in meinem ersten Gutachten enthalten sind (3 Fälle wegen illegalem Handel mit BTMG)
liegt aber alles über 10 Jahre zurück, meine letzte Anzeige wegen BTMG war 2014 und ist somit nicht mehr relevant , da meine Akte bei der Polizei bis auf die BTMG Fahrt in 2024 sauber ist. Dies wurde mir bestätigt durch eine Abfrage beim LKA

Wie sieht deine psychologische Aufarbeitung aus ?

bin bei einer ehemaligen MPU Gutachterin und wir haben schon 8 Sitzungen gehabt, fühle mich fit für den psychologischen Teil

Hast du AN jetzt auch für Alkohol ?

nein da ich in meinem ersten Gutachten bereits meine schlimme Erfahrung mit Alkohol geschildert habe, sonst auch nie auffällig damit wurde und meine Psychologin mir gesagt hat das ich mir das Geld für Alkohol AN sparen kann.

Mir geht es nur darum das mehr Fragestellungen natürlich auch mehr Geld kosten wird bei der MPU, was ich absolut nicht nachvollziehen kann, wieso mir 3 Fragestellungen reingedrückt werden.
 
Okay, ich nehme vor allem wahr, dass du nach wie vor es besser weißt, auf Nachfragen nur antwortest, es würde keine Rolle spielen usw.

Alleine deine Formulierung, „…reingedrückt…“, sagen mir, dass du mitnichten für den psychologischen Teil „fit“ bist.

Aber bitte schön, dein Leben, deine FE.
 
Kann es sein das du mit dem falschen Fuß heute Morgen aufgestanden bist ?

Ich habe deine Fragen beantwortet und du kommst mir mit das ich alles besser wissen würde. Ist halt einfach ein Fakt das in meiner Akte oder in meinem ersten Gutachten nichts drin steht bezüglich irgendwelchen Altlasten (Diebstahl , Gerichtsurteile etc)

Das einzige was im GA steht sind die 3 Fälle mit illegalem Handel und die erste Fahrt unter Einfluss, ansonsten ist nichts mehr in meiner Akte da diese bereinigt wurde.

Mit reingedrückt hab ich mich falsch ausgedrückt, dafür entschuldige ich mich.
 
Hallo NeedSupport,

frage doch besser noch mal bei deiner SB auf der FSSt. nach, worin sich die dritte Fragestellung genau begründet.
Schließlich musst du dich ja entsprechend darauf vorbereiten können.
 
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