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wenn diese den Schwerpunkt „Sucht“ hat.
Qualifikation und aussagekräftiger Abschlussbericht gehört natürlich dazu.
Bemerken möchte ich noch, dass der Bekannte, falls die „Angststörung“ nicht der FEB bekannt sein sollte, das vorher genauer abklären würde in Bezug auf Ausprägung, evtl. Medikation etc., ob diesbezüglich eine Fahreignungsrelevanz besteht.
Es ist nicht ratsam, eine zusätzliche Baustelle aufzumachen.
Liebe Grüße