Ich hatte einen ähnlichen fall. Die Frist, die von der fss gesetzt wurde hätte nicht ausgereicht, um eine zumindest 6 monatige Abstinenz nachzuweisen.
In meinem Fall habe ich das auch von der MPU Begutachtungsstelle bestätigen lassen, dass 6 Monate AN sehr wahrscheinlich Voraussetzung wären...