NicoOberpfalz
Neuer Benutzer
Servus Forum,
Gegen mich läuft momentan eine Ermittlung wegen Verstoß gegen BtmG.
Es kam ein Strafbefehl mit einer kleineren Geldstrafe, gegen diesen ich aber Einspruch eingelegt habe.
Sachverhalt:
Ein Verkäufer hat als er hochgenommen würde angegeben, mir eine kleine Menge metamphitamine GESCHENKT zu haben und bei der Beschlagnahmung seines Handys sind auch Nachrichten gefunden worden, die ein Treffen zwischen uns bestätigen.
Bei mir wurden weder jemals Drogen gefunden, noch wurde ich positiv darauf getestet und bin auch noch nicht in Erscheinung getreten.Was mir vorgeworfen wird ist die reine Entgegennahme.
Wie weit muss ich um meinen Führerschein bangen. Mein Anwalt hat mir bis jetzt leider keine Aussagekräftige Antwort darauf gegeben.
Danke für eure Hilfe
Gegen mich läuft momentan eine Ermittlung wegen Verstoß gegen BtmG.
Es kam ein Strafbefehl mit einer kleineren Geldstrafe, gegen diesen ich aber Einspruch eingelegt habe.
Sachverhalt:
Ein Verkäufer hat als er hochgenommen würde angegeben, mir eine kleine Menge metamphitamine GESCHENKT zu haben und bei der Beschlagnahmung seines Handys sind auch Nachrichten gefunden worden, die ein Treffen zwischen uns bestätigen.
Bei mir wurden weder jemals Drogen gefunden, noch wurde ich positiv darauf getestet und bin auch noch nicht in Erscheinung getreten.Was mir vorgeworfen wird ist die reine Entgegennahme.
Wie weit muss ich um meinen Führerschein bangen. Mein Anwalt hat mir bis jetzt leider keine Aussagekräftige Antwort darauf gegeben.
Danke für eure Hilfe