Hallo alle zusammen 
Ich habe mich auf der Suche nach einem qualifizierten und seriösen Forum für den Themenbereich MPU für dieses Forum entschieden und hier bin ich...
Ich habe im März 2002 nach einer TF mit einer BAK 2,26 Promille meine FE abgeben müssen. Nach einem ersten Vorfall Ende der 80er Jahre war dies das zweite mal.
Am Tag der Auffälligkeit hatte ich einen leichten Auffahrunfall mit Blechschaden verursacht. Bei der anschließenden Untersuchung zeigte ich keinerlei alkoholbedingte Auffälligkeiten, was an meinem regelmäßigen Alkoholkonsum lag. Über den Strafbefehl erhielt ich eine Sperre von 18 Monaten, die selbstverständlich abgelaufen ist.
Nachdem ich über Jahre weiter getrunken habe, habe ich im August dieses Jahres den Entschluss gefasst, mit dem Alkohol aufzuhören und mich zu einer Alkohol-Entgiftung in einer Fachklinik angemeldet. Dort wurde ich entgiftet und habe dann eine vierwöchige teilstationäre Therapie in einer Suchttagesklinik absolviert, aus der ich nach 4 Wochen durch die Ärzte entlassen wurde, weil diese keine Notwendigkeit eines längeren Aufenthaltes sahen.
Ich bin nun seit 09.08.13 (Tag der stationären Aufnahme) trocken und verspüre absolut keinen Drang oder Wunsch Alkohol zu konsumieren. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich exzessiver Dauer-Trinker und kann als alkoholkrank bezeichnet werden.
Vor etwa 3 Wochen beantragte ich die Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis (ich war im Besitz der Klasse 2, habe aber jetzt erstmal nur Klasse B beantragt, weil der Aufwand geringer ist).
Gestern erhielt ich die Mitteilung der FEB, dass ich ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer Begutachtungsstelle vorzulegen habe.
Terminsetzung bis zur Entscheidung über eine Zusendung meiner Akte an den Gutachter bis 16.12.2013 - Vorlage des Gutachtens bis spätestens 22.01.2014.
Eine Analyse der Leberwerte vor dem Entzug, sowie seit Therapiebeginn und danach ist vorhanden und kann den (postitiven) Verlauf beschreiben.
Ist es sinnvoll eine Haaranalyse machen zu lassen, da ich ja die letzten 3 Monate Abstinenz nachweisen könnte und so Zeit spare ?
Aus beruflichen Gründen ist es erforderlich, die FE zu schnell wie möglich zu erhalten.
Ich habe in der Nähe 2 Begutachtungsstellen zur Auswahl : TÜV Nord und TÜV Hessen, hat jemand Erfahrung oder Tipps, welche ich ggf. bevorzugen sollte ?
Wie gehe ich jetzt am geschicktesten vor um keine Zeit zu verlieren ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich schiebe dann auch gleich mal den Fragebogen hier mit rein und harre der netten Unterstützung, die ich hier hoffentlich erhalte.
LG, Stefan
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 174 cm
Gewicht: 75 kg
Alter: 43 J.
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.03.2002
BAK: 2,26 Promille
Trinkbeginn: keiner, dauerhaft alkoholisiert
Trinkende: ./. (bis 09.08.2013)
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 11:00 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 12 Monate (lange abgelaufen)
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein, geplant für Anfang Dezember 2013
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 09.08.2013
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Ja, unregelmäßige Kontrollen seit 07/2013 während der Therapie und anschließend Hausarzt
ETG-Programm ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Bei Bedarf freiwillige Haaranalyse beginnend sofort, Fortsetzung Leberwert-Kontrolle
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: vollstationäre Entgiftung, 4 Wochen teilstationär (als ungefährdet entlassen) Keine Ahnung: --
MPU
Datum: unbekannt, soll bis 16.01.2013 vorgelegt werden, Antrag auf Neuerteilung FE ist gestellt
Welche Stelle (MPI): zur Auswahl stehen TÜV Nord und TÜV Hessen
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: --
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -- *)
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Um 1989 TF mit 1,12 Promille, keine verkehrsrelevanten Straftaten
*) Fragestellung zum Gutachten wird sein (laut Führerscheinstelle):
Ist zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird u./o. liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Beantragten Klasse(n) in Frage stellen?

Ich habe mich auf der Suche nach einem qualifizierten und seriösen Forum für den Themenbereich MPU für dieses Forum entschieden und hier bin ich...
Ich habe im März 2002 nach einer TF mit einer BAK 2,26 Promille meine FE abgeben müssen. Nach einem ersten Vorfall Ende der 80er Jahre war dies das zweite mal.
Am Tag der Auffälligkeit hatte ich einen leichten Auffahrunfall mit Blechschaden verursacht. Bei der anschließenden Untersuchung zeigte ich keinerlei alkoholbedingte Auffälligkeiten, was an meinem regelmäßigen Alkoholkonsum lag. Über den Strafbefehl erhielt ich eine Sperre von 18 Monaten, die selbstverständlich abgelaufen ist.
Nachdem ich über Jahre weiter getrunken habe, habe ich im August dieses Jahres den Entschluss gefasst, mit dem Alkohol aufzuhören und mich zu einer Alkohol-Entgiftung in einer Fachklinik angemeldet. Dort wurde ich entgiftet und habe dann eine vierwöchige teilstationäre Therapie in einer Suchttagesklinik absolviert, aus der ich nach 4 Wochen durch die Ärzte entlassen wurde, weil diese keine Notwendigkeit eines längeren Aufenthaltes sahen.
Ich bin nun seit 09.08.13 (Tag der stationären Aufnahme) trocken und verspüre absolut keinen Drang oder Wunsch Alkohol zu konsumieren. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich exzessiver Dauer-Trinker und kann als alkoholkrank bezeichnet werden.
Vor etwa 3 Wochen beantragte ich die Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis (ich war im Besitz der Klasse 2, habe aber jetzt erstmal nur Klasse B beantragt, weil der Aufwand geringer ist).
Gestern erhielt ich die Mitteilung der FEB, dass ich ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer Begutachtungsstelle vorzulegen habe.
Terminsetzung bis zur Entscheidung über eine Zusendung meiner Akte an den Gutachter bis 16.12.2013 - Vorlage des Gutachtens bis spätestens 22.01.2014.
Eine Analyse der Leberwerte vor dem Entzug, sowie seit Therapiebeginn und danach ist vorhanden und kann den (postitiven) Verlauf beschreiben.
Ist es sinnvoll eine Haaranalyse machen zu lassen, da ich ja die letzten 3 Monate Abstinenz nachweisen könnte und so Zeit spare ?
Aus beruflichen Gründen ist es erforderlich, die FE zu schnell wie möglich zu erhalten.
Ich habe in der Nähe 2 Begutachtungsstellen zur Auswahl : TÜV Nord und TÜV Hessen, hat jemand Erfahrung oder Tipps, welche ich ggf. bevorzugen sollte ?
Wie gehe ich jetzt am geschicktesten vor um keine Zeit zu verlieren ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich schiebe dann auch gleich mal den Fragebogen hier mit rein und harre der netten Unterstützung, die ich hier hoffentlich erhalte.

LG, Stefan
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 174 cm
Gewicht: 75 kg
Alter: 43 J.
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.03.2002
BAK: 2,26 Promille
Trinkbeginn: keiner, dauerhaft alkoholisiert
Trinkende: ./. (bis 09.08.2013)
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 11:00 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 12 Monate (lange abgelaufen)
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein, geplant für Anfang Dezember 2013
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 09.08.2013
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Ja, unregelmäßige Kontrollen seit 07/2013 während der Therapie und anschließend Hausarzt
ETG-Programm ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Bei Bedarf freiwillige Haaranalyse beginnend sofort, Fortsetzung Leberwert-Kontrolle
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: vollstationäre Entgiftung, 4 Wochen teilstationär (als ungefährdet entlassen) Keine Ahnung: --
MPU
Datum: unbekannt, soll bis 16.01.2013 vorgelegt werden, Antrag auf Neuerteilung FE ist gestellt
Welche Stelle (MPI): zur Auswahl stehen TÜV Nord und TÜV Hessen
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: --
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -- *)
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Um 1989 TF mit 1,12 Promille, keine verkehrsrelevanten Straftaten
*) Fragestellung zum Gutachten wird sein (laut Führerscheinstelle):
Ist zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird u./o. liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Beantragten Klasse(n) in Frage stellen?
Zuletzt bearbeitet:

Also erstmal FE-Antrag zurückziehen...
....und antworte dir in den nächsten Tagen.

und habe den Entzug wahrheitsgemäß im FS-Antrag angegeben.

... wenn ich nämlich in der Klink sitze, ist es eigentlich schon zu spät.