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E46

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Hallo,

gestern war es soweit. Wurde unter Alkoholeinfluss erwischt. Ich fülle erstmal den Fragebogen aus:

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,89m
Gewicht: ca 85 kg
Alter: 22

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 11.01.2013
BAK: 2,09 Promille Atemalkohol
Trinkbeginn: 9 Uhr morgens
Trinkende: ca. 16:30 Uhr (wurde dann von der Polizei kontrolliert)
Uhrzeit der Blutabnahme: 18:00 Uhr ca.

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Ja
Strafbefehl schon bekommen: Nein
Daür der Sperrfrist: Noch nichts erhalten

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: Seit heute.

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
ETG-Programm ja/nein: Am Monat möchte ich mich zum ETG-Programm anmelden
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Habe ich auch am Montag vor
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe: In Planung
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: In Planung
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:

Ich wurde im Dezember 2011 mit 50 km/h zu schnell geblitzt, musste eine Seminar für Fahranfänger machen, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und Probezeitverlängerung. Vor 2 Monaten wurde ich mit 72 km/h zu schnell geblitzt. der erste Brief kam schon, aber noch kein Bußgeldbescheid.



Das wäre soweit alles. Was muss ich tun, um meinen Führerschein wieder zu bekommen? Muss ich das ETG-Programm 1 Jahr durchziehen?
 
Hallo E46, Willkommen im Forum.

Das wäre soweit alles. Was muss ich tun, um meinen Führerschein wieder zu bekommen? Muss ich das ETG-Programm 1 Jahr durchziehen?

MPU ist Dir sicher, weisste ja bestimmt. An deiner Stelle würde ich warten bis der Brief kommt wo deine Sperrzeit drin steht. Nützt nichts wenn Du ETG für z.B. 6 Monate sammelst aber eine Sperrzeit von 9 Monaten hast. Danach würde ich mir Gedanken machen Wann Du zu einem ETG-Programm gehst.
In deinem Fall würden glaube auch 6 Monate AB reichen. Dazu sagt aber bestimmt noch jemand was der ein bisschen mehr Plan hat.
 
Hallo E46,
herzlich willkommen bei uns. :smiley5:



Das bedeutet 6 nachgewiesene Abstinenz.

Wichtige Abkürzungen: http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?106-Wichtige-Abk%FCrzungen


Also denkt ihr, dass 6 Monate AB reichen?


edit: Was kommt eigentlich jetzt noch auf mich zu wegen dem blitzen? Wurde ja vor 2 Monaten geblitzt, was ca. 600€ Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot bedeuten würde. Verfällt das jetzt, weil ich ja jetzt gar keine Fahrerlaubnis mehr habe??
 
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