Nochmal 12 Monate Abstinenzkontrolle wegen zwei maligen Konsum von GHB gerechtfertigt?

Gernot36

Neuer Benutzer
Hallo,

ich bin am Ende, ich packs nicht mehr nochmal 12 Monate auf meinen Führerschein zu warten.

Folgendes Problem: 2018 bin ich mit einer Vielzahl unterschiedlicher Drogen auffällig geworden und seitdem konsumiere ich keine Drogen. Ich habe Ende 2020 angefangen mit dem Drogenabstinenzprogramm in Form von Urinkontrollen und durchgängig 12 Monate Drogenabstinenz nachweisen können.

Bei der MPU hat mich der Gutachter ausgetrickst. Auf die Frage des Gutachters, welche andere Drogen ich damals konsumiert habe, auf die ich nicht getestet worden bin sagte ich aus, dass ich zwei Mal GHB im Jahr 2017 ausprobiert habe.

Jetzt will er mich im Rahmen der Abstinenzkontrollen ein weiteres Jahr auf GHB-Abstinenz testen.

Habe im Internet gelesen, dass ein seltener Konsum keine Abstinenznachweise im Rahmen der MPU rechtfertigt.

Weiterhin habe ich gelesen, dass sogar gelegentlicher Cannabiskonsum für ein positives MPU-Gutachten nicht von einem Abstinenznachweis abhängig gemacht werden darf.

Bitte Leute, ich brauche Hilfe und antwortet bitte nur, wenn ihr auch dieses Urteil gelesen habt:

Danke für eure Hilfe!!
 
Dein Urteil bezieht sich allein auf Cannabiskonsum ... GHB wird unter harten Drogen geführt und ist somit für 12 Monate abstinenzpflichtig, dabei ist es egal ob gelegentlich oder intensiv.
Du kannst dich (wenn du Geld und Zeit genug hast) auf einen Rechtsstreit einlassen ... oder gehst zu einem anderen MPI und machst die MPU erneut und hältst deine Zunge etwas im Zaum. Lezteres funktioniert allerdings nur, wenn dein Gutachten nicht an die FSST geschickt wurde.
 
Habe jetzt mehrere Urteile gefunden, da du die aber nicht liest brauch ich die auch nicht hier posten.

In den Gerichtsurteilen wird auf Anlage 4a der FEV verwiesen, demnach darf nicht über die Fragestellung der Behörde hinaus gefragt werden.

Zum Beispiel: Wenn ich wegen Amphetamine ein Drogenabstinenzprogramm machen muss und das sogar absolviert habe, dann darf ich erst zur MPU. Wenn mich dann der Gutachter fragt was ich neben Amphetaminen noch alles konsumiert habe, dürfen für weitere Substanzen keine weiteren Abstinenznachweise verlangt werden.

Anlage 4a der FEV regelt auch die Verhältnismäßigkeit. Und die Anordnung weiterer12 Monate Abstinenznachweise auf GHB ist bestimmt nicht verhältnismäßig.

Was ich aus deinem Kommentar auch rauslese und auch nicht toll finde ist, dass du der Annahme bist, eine Person, die z.B. alle 5 Jahre einmal auf einem Festival harte Drogen konsumiert, die MPU machen muss, weil diese Person ja harte Drogen konsumiert habe. Dem ist nicht so!
Wegen sehr seltenem und unregelmäßigem Konsum harter Drogen darf keine MPU angeordnet werden!
 
Klar darf bei Konsum von harten Drogen eine MPU angeordnet werden. Woher hast du denn dieses komische Halbwissen?
Ich kann dir auch den Tipp von Max empfehlen, wenn das Gutachten nicht zur Fsst. geht dann versuche woanders dein Glück mit der MPU.
 
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