• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Wiederholungstäter, das zweite Mal angehalten worden wegen Alkohol

Mustafa

Neuer Benutzer
Hallo Ihr Lieben!!!

Hoffe sehr, dass ich hier von euch Informationen bekommen könnte mit was für Konsequenzen ich eventuell zu rechnen habe.!

2021 habe ich nach erfolgreich bestandener Mpu meinen Führerschein wieder erhalten. Er wurde mir entzogen, mit einem Blutalkoholwert mit 1,97 Promille am Steuer!
Jetzt wurde ich vor zwei Tagen erneut angehalten und habe 0,47 Promille auf der Uhr stehen gehabt!

Grund der Verkehrskontrolle laut den den Beamten auffälliges Fahrverhalten, welches sich darin gezeigt haben soll, dass ich einmalig fast auf der Gegenfahrbahn gefahren sein soll Landstraße, Zeitpunkt der Kontrolle ca. 23:30 Uhr
Kein anderes Auto war weit und breit zu sehen. Weder auf meiner Spur noch auf der Gegen Fahrbahn.

Anschließend Blutentnahmen auf der Wache aber das Ergebnis steht noch aus!

Die Blutentnahme wurde circa ne Stunde später auf der Wache durchgeführt.

(Aussage vom Arzt vor Ort habe keine negativen Auffälligkeiten feststellen können, nachdem er die motorischen Tests gemacht hat)


Das finanzielle und die und die drei Monate Führerscheinentzug damit rechne,wäre aber nicht mein haupt Problem. Das wäre noch zu verkraften.!

Mache mir nur sehr große Sorgen, ob ich eine erneute Mpu, die beim zweiten Mal wesentlich schwerer sein soll machen muss oder müsste….

Bedanke mich vorab über jede Information.

Lg Mustafa
 
Die MPU nach einer bestandenen wird tatsächlich hammerhart, die FsSt sieht, dass alles, was Du Dir so vorgenommen hast, nicht geklappt hat. Da musst Du jetzt wesentlich mehr bringen. Was war denn Deine Konsumentscheidung bei der ersten MPU?



habe 0,47 Promille
Atemalkohol oder Blut? Welcher Wert genau steht da?
 
Mal eine Frage bei 0,47 Promille passiert doch nichts?
bei Fahrauffälligkeiten schon. Aber ich bin mir noch nicht sicher, ob das wirklich 0.47pm sind.. oder nicht 0.94? (Atem <-> Blut). Und wenn man mit Abstinenzentscheidung eine vorherige MPU bestanden hat, wird das nochmal zu einem ganz eigenen Thema.

Aber nehmen wir mal an, auch der Blutwert liegt unter 0.5 und er hat sich für risikoarmen Konsum entschieden:
(Aussage vom Arzt vor Ort habe keine negativen Auffälligkeiten feststellen können, nachdem er die motorischen Tests gemacht hat)
zählt da der Eindruck des Arztes mehr als der der Beamten? Kann da ein Anwalt was richten? Das würde mich mal interessieren...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Joost!
Die 0,47 Promille ist der Atemwert…!!!

Muss leider gestehen, dass ich nicht ganz verstehe, was du mit Konsumentescheidung meinst…!
 
Bei der letzten MPU wurdest Du gefragt, was dein zukünftiger Plan in Umgang mit Alkohol ist ...


Die 0,47 Promille ist der Atemwert…!!!
ok, dann dürftest Du mit 0.94 Promille im Blut rechnen und die MPU ist gebucht*. Ich würde mich mal auf mind. 12 Monate Nachweise einstellen.

_______________________________
* umso mehr, wenn du bei diesem Wert noch keine Ausfallerscheinungen zeigst
 
Okay, verstehe!!!!
Den genauen Wortlaut kann ich natürlich nicht wiedergeben, aber meine Antwort auf diese Frage war, dass ich mein Alkoholkonsum in Zukunft im Voraus geplant und kontrolliert konsumieren werde.
Wird wahrscheinlich nicht viel zur Sache mit beitragen aber die Beamten gaben mir die Info, dass meine Kooperation und meine Kommunikation mit denen während der Kontrolle sehr unkompliziert und kommunikativ abgelaufen ist…!
 
Ich finde folgende Beschreibungen immer etwas merkwürdig:

Kein anderes Auto war weit und breit zu sehen. Weder auf meiner Spur noch auf der Gegen Fahrbahn.

Die ganze Fahrt über kein anderer Verkehr? In Deutschland? Und wie kann die Polizei dich da beobachten?

zählt da der Eindruck des Arztes mehr als der der Beamten?

Die zählen beide. Die Polizei hat das Fahrverhalten beobachtet, ohne das @Mustafa das mitbekommen hat, beim Arzt hat er sich zusammengerissen. Da seine Anschlaggrenze lebenslang mindestens bei knapp 2 Promille liegt ist das ein übliches Verhalten.

Ich kann mir nicht vorstellen, das bei einem kontrollierten Trinken im Rahmen einer MPU Fahrten unter Alkoholeinfluß genannt wurden.

Die 0,5 Promille-Grenze gilt nur, wenn keine weiteren negativen Tatsachen hinzukommen. Also für Ersttäter ohne Ausfallerscheinungen. Beides trifft auf @Mustafa nicht zu.

die beim zweiten Mal wesentlich schwerer sein soll

Jein. Die MPU selbst läuft genau so ab wie die erste. Du wirst halt zusätzlich erklären müssen, warum deine Alkoholstrategie versagt hat und wie du zukünftig mit Alkohol umgehen willst um keine Gefahr im Straßenverkehr mehr darzustellen.

ass ich mein Alkoholkonsum in Zukunft im Voraus geplant und kontrolliert konsumieren werde.

Und wolltest du nach den Alkoholterminen noch fahren? Oder hast du behauptet dafür im voraus andere Fahrtmöglichkeiten zu planen und zu organisieren?

Es wäre schön wenn du auch den passenden Profilfragebogen ausfüllen könntest:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/
 
Zuletzt bearbeitet:
ie ganze Fahrt über kein anderer Verkehr? In Deutschland?
das halte ich für durchaus plausibel - nachts in ländlichen Regionen. Ich nutze da auch schon mal tiefentspannt die ganze Straße aus, vollkommen nüchtern^^*.

_____________________________________________
*tatsächlich auch aus gutem Grund - ich habe mehr Zeit, auf plötzlich auf die Straße laufende Rehe zu reagieren.
 
Das war nur eine Anmerkung von mir, die nicht vom eigentlichen Thema ablenken soll.

Ich nutze da auch schon mal tiefentspannt die ganze Straße aus, vollkommen nüchtern

Ein deutlicher Unterschied zu Alkoholausfallerscheinungen. Und bei einer Kontrolle wärst du nüchtern, ein entscheidender Unterschied.
 
Es sind jetzt nun knapp vier Jahre her. Wenn ich mich aber noch recht erinnere, habe ich angedeutet, dass ich mein Alkoholkonsum die Voraus planen und entweder das Auto gar nicht bewegen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise Mitfahrgelegenheiten nutze.
Bin mir nicht ganz sicher glaube hatte noch ergänzt, dass wenn ich mit dem Auto unterwegs bin ich halt in den gesetzlichen Rahmen mit meiner Promillegrenze bleibe bei einem Bier mit null 3 l ich kein weiteres mehr trinken…
So, in etwa!
Tatsächlich komme ich auf seine ländlichen Gegend und habe sie nicht bemerkt. Es kam aber kein Gegenverkehr vor mir, aber auch keine Autos.
Tatsächlich sieht es glaube ich nicht so gut aus. Ich werde wahrscheinlich nicht um meine MPU herum kommen.

Eine Frage hätte ich noch, wenn der Blutwert unter 0,3 Promille sich ergeben sollte. Ändert das was an der Verordnung Laage???
Ist noch für meine letzte Hoffnung
 
dass ich mein Alkoholkonsum die Voraus planen und entweder das Auto gar nicht bewegen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise Mitfahrgelegenheiten nutze.
Bin mir nicht ganz sicher glaube hatte noch ergänzt, dass wenn ich mit dem Auto unterwegs bin ich halt in den gesetzlichen Rahmen mit meiner Promillegrenze bleibe bei einem Bier mit null 3 l ich kein weiteres mehr trinken…
ok.. beides konntest du nicht halten, es widerspricht sich zudem. Mit sowas hättest du nicht durch die MPU kommen dürfen.
Egal - die FsSt weiss nun, dass du dich nicht kontrollieren kannst, das sind die Fakten. Das deutet auf ein richtiges sattes Alkoholproblem hin; richte dich mal auf 12 Monate Nachweiszeit ein.

wenn der Blutwert unter 0,3 Promille sich ergeben sollte.
idR ergibt der das doppelte der Atemkonzentration. Vergiss es. Starte vllt lieber deinen Nachweiszeitraum.
Wann hattest du zuletzt konsumiert? Wieviel?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ist es so gut wie 100 % sicher, dass eine MPU erneut angeordnet wird??????

Nein.

Bei Alkoholwiederholungstätern soll grundsätzlich eine MPU gefordert werden. Es gibt einzelne Gerichtsurteile die bei Fahrten mit wenig Promille keine ausreichende Grundlage für eine erneute MPU sehen. Andere ziehen auch andere Tatsachen zur Urteilsfindung heran, in deinem Fall die Ausfallerscheinungen während der Fahrt. Die meisten mir bekannten Urteile (ich bin kein Jurist) sehen in jeder Wiederholungstat die Pflicht einer erneuten MPU. Von daher ist eine MPU-Forderung für mich deutlich wahrscheinlicher als keine MPU-Forderung.

habe ich angedeutet, dass ich mein Alkoholkonsum die Voraus planen und entweder das Auto gar nicht bewegen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise Mitfahrgelegenheiten nutze.
Bin mir nicht ganz sicher glaube hatte noch ergänzt, dass wenn ich mit dem Auto unterwegs bin ich halt in den gesetzlichen Rahmen mit meiner Promillegrenze bleibe bei einem Bier mit null 3 l ich kein weiteres mehr trinken…

Das du mit den Angaben ein positives Gutachten erhalten hast ist eher unwahrscheinlich. Falls eine erneute MPU gefordert wird solltest du genau wissen was du damals erzählt hast.
 
Zurück
Oben