Führerschein Entzug - Punkte

Aluzzl

Neuer Benutzer
Hey, bin seit circa einer Woche stiller mitlesen und habe mich mal registriert damit ich das theme MPU so langsam angehe. Hier mein Fragebogen:

Zur Person

Geschlecht: Männlich
Alter: 30

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:

26.05.2021 - 23 km/h überschritten 1 Punkt
18.07.2021 - 29 km/h überschrieen - 1 Punkt
24.08.2021 - Mobiltelefon - 1 Punkt
10.11.2021 - Punktereduzierung (Ermahnung wurde nicht ergriffen) minus 1 Punkt
30.01.2021 - Sie parkten Verbotswidrig auf dem Gehweg und Behinderten dadurch andere 1 Punkt
27.02.2022 23 km/h überschritten
14.06.2022 - Mobiltelefon - 1 Punkt
18.12.2022 - Sie parkten Verbotswidrig auf dem Gehweg und Behinderten dadurch andere 1 Punkt
17.02.2023 - 35 km/h überschritten - 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
12.05.2023 - Sie parkten Verbotswidrig auf dem Gehweg und Behinderten dadurch andere 1 Punkt


Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Führerscheinentzug 02.04.2024
Strafbefehl schon bekommen:
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate? Bin mir hier nicht zu 100% Vielleicht könnt ihr mir das hier bestätigen, das steht im Schreiben:

„ Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass eine neue Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheines (5 4 Abs. 10 StVG).“

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Am 2.04.2024
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein, Habe nur die Verstöße
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland: Nrw


Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein

MPU
Datum: x
Welche Stelle (MPI): x
Schon bezahlt?: x

Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: x
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: x

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: Zurzeit 7 Punkte, Bei Ankunft des Schreibens 9

Habe einige Fragen an euch, wollte erst einmal fragen, ob ich den Führerschein wiedererlange und ob ich eine MPU in der Sperrfrist schon angehen und bestehen kann, und könnte ich dann mit einem positiven Gutachten wieder an meinen Ex Führerschein kommen, quasi direkt nach Ablauf der 6 Monaten?

Was passiert bei einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis, Wird die Sperrzeit verlängert? abgesehen von den anderen rechtlichen Aspekten

Danke an alle hier im Forum
 
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MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Willkommen im Forum

Was passiert bei einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis, Wird die Sperrzeit verlängert?

Ja, auf Grund deiner Vorgeschichte wahrscheinlich deutlich. Wobei ich nicht weiß, wie das rechtlich aussieht: Also ob die Sperrfrist verlängert wird oder du zusätzlich eine zweite erhältst. Praktisch wird das für dich keinen Unterschied machen.

könnte ich dann mit einem positiven Gutachten wieder an meinen Ex Führerschein kommen, quasi direkt nach Ablauf der 6 Monaten?

Rechtlich nicht unmöglich aber unwahrscheinlich (Vermutung von mir). Dein Ex-Führerschein ist geschreddert, du würdest dann einen neuen mit einem neuen Ausstellungsdatum bekommen. Du bist ja nicht nur den Führerschein los (wie bei einem Fahrverbot), sondern zusätzlich ist deine bisherige Fahrerlaubnis für immer weg.

ob ich eine MPU in der Sperrfrist schon angehen und bestehen kann

Die MPU-Vorbereitung solltest du natürlich schon angehen. Den Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis kannst du ein halbes Jahr vor Ende der Sperrfrist stellen, also schon jetzt. Ob das sinnvoll ist musst du selbst entscheiden.

Bei einer MPU wie deiner geht es um dein Verhalten gegenüber anderen Menschen, speziell anderer Verkehrsteilnehmer. Deine Vergehen zeigen, das dir dein Vorteil wichtiger ist als die Interessen aller anderen Verkehrsteilnehmer. Du setzt deine Interessen rücksichtlos durch.

Dadurch stellst du im Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr dar, auch indirekt, indem du andere Verkehrsteilnehmer zu gefährlichem Verhalten zwingst. Ausreden hast du dabei wahrscheinlich zu Hauf entwickelt, warum du zu dem Verhalten gezwungen wurdest und das eigentliche Opfer bist (Druck vom Arbeitgeber, von anderen Verkehrsteilnehmern bedrängt / gefährdet worden, bla bla bla).

So ein Verhalten wie deines ist sehr änderungsresistent, zudem gibt es keine Möglichkeit im Vorfeld Belege für eine Verhaltensänderung zu sammeln.

Um eine MPU bestehen zu können musst du zunächst dein Verhalten ändern und lange genug üben / damit leben, um zukünftig keine übermäßige Gefahr mehr im Straßenverkehr mehr dazustellen. Darüber musst du dann berichten können.

Auf Grund der Erfahrungen, zum Beispiel einer hohen Rückfallquote, wird dafür nach den aktuellen Beurteilungskriterien (BUK, 4. Auflage) mindestens ein Jahr veranschlagt. Zudem die Hilfe eines dafür fachlich geeigneten Psychologen oder einer ähnlich qualifizierten Person. MPU-Berater ohne nachgewiesene Qualifikation sind damit eigentlich draußen.

Leider fehlen uns noch Erfahrungsberichte, wie das in der Praxis umgesetzt wird.

In Ausnahmefällen kann eine MPU auch bereits nach einem halben Jahr bestanden werden. Dazu muss deine Vorgeschichte und deine Aufarbeitung passen. Der Gutachter muss das also begründen. In Fällen wie deinen gibt es meist noch Vergehen im dreistelligen Bereich, bei denen du nicht erwischt wurdest.

Wann du deine MPU angehen willst, ist alleine deine Entscheidung, von den Behörden wirst du dazu weder Tips noch Aufforderungen erhalten. Die einzige Einschränkung ist, das die MPU erst kurz vor Ende der Sperrfrist (6 Wochen???) erfolgen darf.

Da dich Strafen in der Vergangenheit nicht sonderlich beeindruckt haben ist es unglaubwürdig, das du dein Verhalten vor Abgabe des Führerscheins begonnen hast. Da zum MPU-Termin alle Vorbereitungen abgeschlossen sein müssen, also auch die gelebte Verhaltensänderung von einem halben Jahr, darfst du mit einem halben Jahr Sperrfrist die MPU nach den Regeln eigentlich erst kurz nach Ablauf bestehen können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Aluzzl

Neuer Benutzer
Willkommen im Forum

Danke dir und guten Morgen

Ja, auf Grund deiner Vorgeschichte wahrscheinlich deutlich. Wobei ich nicht weiß, wie das rechtlich aussieht: Also ob die Sperrfrist verlängert wird oder du zusätzlich eine zweite erhältst. Praktisch wird das für dich keinen Unterschied machen.



Rechtlich nicht unmöglich aber unwahrscheinlich (Vermutung von mir). Dein Ex-Führerschein ist geschreddert, du würdest dann einen neuen mit einem neuen Ausstellungsdatum bekommen. Du bist ja nicht nur den Führerschein los (wie bei einem Fahrverbot), sondern zusätzlich ist deine bisherige Fahrerlaubnis für immer weg.
Vielen Dank für deine Antwort in erster Linie und auch für deine Aktivität hier im Forum.

Könntest du das eventuell erklären? Der letzte Punkt war vor einem Jahr, seit dem gab es keine Eintragung außer des Parkens.

Was ist genau unwahrscheinlich, dass ich die MPU bestehe in dem kurzen Zeitraum? Also dann Ende des Jahres wieder die Fahrerlaubnis erlange.

Oder kann die Führerscheinstelle dann einfach sagen nein machen wir nicht trotz positiver MPU, Oder meinst du das ich eher die MPU nicht bestehen werde oder nicht zugelassen werde wegen des relativ kurzen Zeitraums zwischen Führerscheinabgabe und MPU?

Die MPU-Vorbereitung solltest du natürlich schon angehen. Den Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis kannst du ein halbes Jahr vor Ende der Sperrfrist stellen, also schon jetzt. Ob das sinnvoll ist musst du selbst entscheiden.

Bei einer MPU wie deiner geht es um dein Verhalten gegenüber anderen Menschen, speziell anderer Verkehrsteilnehmer. Deine Vergehen zeigen, das dir dein Vorteil wichtiger ist als die Interessen aller anderen Verkehrsteilnehmer. Du setzt deine Interessen rücksichtlos durch.

Dadurch stellst du im Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr dar, auch indirekt, indem du andere Verkehrsteilnehmer zu gefährlichem Verhalten zwingst. Ausreden hast du dabei wahrscheinlich zu Hauf entwickelt, warum du zu dem Verhalten gezwungen wurdest und das eigentliche Opfer bist (Druck vom Arbeitgeber, von anderen Verkehrsteilnehmern bedrängt / gefährdet worden, bla bla bla).
Hier bin ich mit meiner vollen Schuld tatsächlich bewusst, hatte auch keinen Druck und mich hat niemand bedrängt außer höchstwahrscheinlich ich mich selber.

Ich hab hier was gelesen wegen Akteneinsicht, sollte ich diese beantragen? Ich habe 3 Punkte wegen falsch parken drin, die fehlerhaft eingetragen sind, ( Genug Abstand, Kein beschildertes Parkverbot) diese Ordnungswidrigkeiten waren was persönliches, Das klingt natürlich zusammen mit den anderen vergehen erst mal absolut Unglaubwürdig, Falls diese aber noch in der Akte sind könnte ich das damit beweisen weiß nicht ob es überhaupt was bringt da ich dort leider nie einen Einspruch eingelegt habe, Aber sieht der Prüfer das? Hat er eventuell Bilder von dem Park verstoßen oder könnte man diese mit zum Gespräch mitnehmen? Alle andere Punkte sind natürlich absolut zu 100% meine Schuld.
So ein Verhalten wie deines ist sehr änderungsresistent, zudem gibt es keine Möglichkeit im Vorfeld Belege für eine Verhaltensänderung zu sammeln.

Um eine MPU bestehen zu können musst du zunächst dein Verhalten ändern und lange genug üben / damit leben, um zukünftig keine übermäßige Gefahr mehr im Straßenverkehr mehr dazustellen. Darüber musst du dann berichten können.

Auf Grund der Erfahrungen, zum Beispiel einer hohen Rückfallquote, wird dafür nach den aktuellen Beurteilungskriterien (BUK, 4. Auflage) mindestens ein Jahr veranschlagt. Zudem die Hilfe eines dafür fachlich geeigneten Psychologen oder einer ähnlich qualifizierten Person. MPU-Berater ohne nachgewiesene Qualifikation sind damit eigentlich draußen.
Verstehe dies mit dem 1 Jahr leider auch nicht, Also dann MPU erst in einem Jahr anstatt innerhalb der Sperrfrist?
Leider fehlen uns noch Erfahrungsberichte, wie das in der Praxis umgesetzt wird.

In Ausnahmefällen kann eine MPU auch bereits nach einem halben Jahr bestanden werden. Dazu muss deine Vorgeschichte und deine Aufarbeitung passen. Der Gutachter muss das also begründen. In Fällen wie deinen gibt es meist noch Vergehen im dreistelligen Bereich, bei denen du nicht erwischt wurdest.

Wann du deine MPU angehen willst, ist alleine deine Entscheidung, von den Behörden wirst du dazu weder Tips noch Aufforderungen erhalten. Die einzige Einschränkung ist, das die MPU erst kurz vor Ende der Sperrfrist (6 Wochen???) erfolgen darf.

Da dich Strafen in der Vergangenheit nicht sonderlich beeindruckt haben ist es unglaubwürdig, das du dein Verhalten vor Abgabe des Führerscheins begonnen hast. Da zum MPU-Termin alle Vorbereitungen abgeschlossen sein müssen, also auch die gelebte Verhaltensänderung von einem halben Jahr, darfst du mit einem halben Jahr Sperrfrist die MPU nach den Regeln eigentlich erst kurz nach Ablauf bestehen können.
Die Geldstrafen haben mich nicht beeindruckt, da gebe ich dir recht und bin voll bei dir, ab dem Brief mit einem Monat Fahrverbot (2 Punkte - 36 km/h) habe ich mein Fahrstil rapide geändert und seit dem kam auch keine Eintragung mehr.

Natürlich bin ich auch mal 60 anstatt 50 gefahren, aber im grundlegenden hat es dort „Klick“ gemacht. Gereicht hat es im Endeffekt nicht aber ich denke das ich zu dem heutigen Zeitpunkt keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr bin.

Wollte auch mal fragen wie sich die Punkte und die Vergehen auf das Gespräch „Auswirken“ hab hier einiges gelesen mit 80 km/h zu viel plus Unfallfolge usw, spielt sowas eine Rolle? Habe beispielsweise 2x über 23 km/h drin stehen und dann 3 x parken, die Vergehen sind schon 5 Punkte ,natürlich zu schnell unterwegs wollte aber fragen, ob hier differenziert wird zwischen jemanden der zb 2x über 80 draufhatte, Oder vielleicht schon ein zweites Mal bei der MPU war, außerdem habe ich zwei Auszüge vom Verkehrsamt wo mir gesagt worden ist das ich 0 Punkte habe, kann ich damit was anfangen?

Habe erst neulich bei einer Polizeikontrolle realisiert das auf meinen Führerschein im Nachnamen ein „S“ am Ende fehlt, nach einem Gespräch von 30 Minuten wo sich die Kollegen zu 100% sicher waren, das ich keine gültige Fahrerlaubnis habe, quasi nie den Führerschein gemacht hab, hat sich dann herausgestellt das die Führerscheinstelle das „S“ in meinen Nachnamen vergessen hat.

Nachtrag: Sorry, mit Ex Führerschein meinte ich nicht genau denselben Führerschein, damit meine ich eher, dass ich überhaupt einen bekomme, nach 6 Monaten, falls die MPU positiv verläuft, also dass, wenn ich mich jetzt ranhänge, ich nach 6 Monaten wieder fahren darf.
 
Zuletzt bearbeitet:

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Vom Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in jedem Fall abzuraten !
Vom fehlenden Versicherungsschutz mal abgesehen, ist die Gefahr, erwischt zu werden, deutlich höher, da die Polizei von deinem Entzug weiß.
Heißt, sie haben dich auf dem Schirm -im wahrsten Sinne des Wortes.

Du fragst ja nach der „Einordnung“ deiner „Taten“.
In den neuen BUK sind die verkehrsrechtlichen Taten in Hypothesen eingeteilt, genau wie bei Alkohol etc.
Mit deinen Punkten würdest du momentan in V3 landen, wenn bei dir nichts Anderes ( auch außerhalb des StV ) vorliegt.
Das ist die „leichteste“.

Fahren ohne Fahrerlaubnis wiegt nicht nur strafrechtlich, sondern auch vom psychologischen Standpunkt aus weitaus schwerer.
 

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Die MPU kannst du frühestens 4 Wochen vor Ende der Sperrfrist machen.
Also, wenn du dich reinhängst in die psychologische Aufarbeitung ist es durchaus möglich, dass du dieses Jahr wieder fahren darfst.
 

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Akteneinsicht ist ganz wichtig, ergibt aber erst Sinn nach Antrag auf Wiedererteilung, auf jeden Fall, bevor die Akte zum MPI geschickt wird.
 

Aluzzl

Neuer Benutzer
Vom Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in jedem Fall abzuraten !
Vom fehlenden Versicherungsschutz mal abgesehen, ist die Gefahr, erwischt zu werden, deutlich höher, da die Polizei von deinem Entzug weiß.
Heißt, sie haben dich auf dem Schirm -im wahrsten Sinne des Wortes.
Danke dir Karl
Du fragst ja nach der „Einordnung“ deiner „Taten“.
In den neuen BUK sind die verkehrsrechtlichen Taten in Hypothesen eingeteilt, genau wie bei Alkohol etc.
Mit deinen Punkten würdest du momentan in V3 landen, wenn bei dir nichts Anderes ( auch außerhalb des StV ) vorliegt.
Das ist die „leichteste“.
Nee, Sonst habe ich nichts außer die Punkte. Was ist BUK? Also die „leichteste“ MPU dann?
Fahren ohne Fahrerlaubnis wiegt nicht nur strafrechtlich, sondern auch vom psychologischen Standpunkt aus weitaus schwerer.
Dann entferne ich diese Gedankengang ganz schnell.
 

Aluzzl

Neuer Benutzer
Die MPU kannst du frühestens 4 Wochen vor Ende der Sperrfrist machen.
Also, wenn du dich reinhängst in die psychologische Aufarbeitung ist es durchaus möglich, dass du dieses Jahr wieder fahren darfst.
Hast du vielleicht einen Tipp wie ich das angehen soll? Also wann am besten Führerschein Beantragung, Akteneinsicht , MPU Anmeldung.

Im Hintergrund dann eine Vorbereitung und zusätzlich im Forum lernen? Könnt ihr hier eventuell eine empfehlen? Ich komme aus Wuppertal, Habe gehört das TÜV NORD gut sein soll da die auch MPU machen und man so bessere Chancen hast, ist da was dran?
 

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Nun ja, also „leicht“ ist keine MPU.
Vorbereitung und vor allem die psychologische Aufarbeitung ist alles.
Aber bei den verkehrsrechtlichen Hypothesen ist V3 die „leichteste“, weil vom psychologischen Standpunkt aus sind das keine „großen“ Vergehen.
Die Häufung ist halt das Problem, das du dir angucken musst.

Edit: Überschneidung, bezieht sich auf # 7
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Der letzte Punkt war vor einem Jahr, seit dem gab es keine Eintragung außer des Parkens.

Du musst zwei grundsätzliche Verfahren unterscheiden.

a) Das Strafverfahren. Hier muss dir in jedem Einzelfall ein Vergehen nachgewiesen werden.

b) Das Schutzverfahren der Führerscheinstelle. Hier muss die Führerscheinstelle aktiv werden, wenn von Verkehrsteilnehmern eine übermäßige Gefahr ausgeht. Dabei spielen nicht nur die nachgewiesenen Verfahren eine Rolle, sondern auch die erfahrungsgemäß dahinter stehenden nicht geahndeten Verfahren. Durch deine wiederholten, innerhalb eines (im verkehrsrechtlichen Sinn) kurzen Zeitraums begangenen Vergehen ist belegt, dass du (nicht nur im Straßenverkehr) besonders egoistisch und rücksichtslos bist. Darum geht es dann auch in der MPU.

Personen mit deiner Einstellung können ihr Verhalten auch nicht einfach ändern. Ansonsten wärst du schließlich auch nicht so häufig aufgefallen. Du passt also genau in das Muster.

Zudem ist Kontroll- und Erwischtwerdendichte sehr gering. Auch wenn du einige Monate mal nicht auffällst ist es schlicht unglaubwürdig, das du dich in der Zeit an die Regel gehalten hast.

Darüber brauchst du mit den Gutachter auch überhaupt nicht diskutieren. Um die MPU zu bestehen musst du dein Verhalten und die dahinterstehende negative Persönlichkeit akzeptieren und benennen können.

Was ist genau unwahrscheinlich, dass ich die MPU bestehe in dem kurzen Zeitraum?

Für mich mit meinem Wissen und meiner Erfahrung (ich bin kein qualifizierter Fachmann): Ja. Da wird es aber eventuell auch andere Meinungen geben.

Oder kann die Führerscheinstelle dann einfach sagen nein machen wir nicht trotz positiver MPU

In der Regel akzeptiert die Führerscheinstelle positive Gutachten. Eine Ablehnung muss sie begründen und die ist auch die absolute Ausnahme.

Oder meinst du das ich eher die MPU nicht bestehen werde oder nicht zugelassen werde wegen des relativ kurzen Zeitraums zwischen Führerscheinabgabe und MPU?

Ja. Wobei die Zulassung zur MPU nicht begrenzt ist, außer sie liegt zeitlich zu weit vor Ende der Sperrfrist. MPUen kannst du im Prinzip auch beliebig häufig antreten. Negative Gutachten solltest du nicht abgeben. Wenn du es dir leisten kannst, kannst du nach einem halben Jahr die MPU angehen und bei einem negativen Ergebnis entscheiden, wann du die nächste machen willst.

Ich hab hier was gelesen wegen Akteneinsicht, sollte ich diese beantragen?

Ja, das ist in jedem Fall sinnvoll. Am besten kurz vor dem Antrag zu einer neuen Fahrerlaubnis.

Ich habe 3 Punkte wegen falsch parken drin, die fehlerhaft eingetragen sind, ( Genug Abstand, Kein beschildertes Parkverbot) diese Ordnungswidrigkeiten waren was persönliches

Mit solchen Angaben ist die MPU direkt negativ. Wenn du meinst ungerechtfertigt bestraft worden zu sein musst du das vor dem Gericht klären. Bei der MPU führt jeder Widerspruch zu Aktenlage direkt zu einem negativen Ergebnis. Sowas ist einer der wenigen Gründe eine MPU direkt zu versieben.

Falls diese aber noch in der Akte sind könnte ich das damit beweisen weiß nicht ob es überhaupt was bringt da ich dort leider nie einen Einspruch eingelegt habe

Nein, bei der MPU kannst du überhaupt nichts beweisen, was dich entlasten könnte.

Hat er eventuell Bilder von dem Park verstoßen oder könnte man diese mit zum Gespräch mitnehmen?

Keine Ahnung ob der Gutachter Bilder erhält. Aber er ist verpflichtet, sich an die Aktenlage zu halten. Dafür braucht er keine Bilder. Er bekommt nur die Daten und Akten, die für die MPU und der Fragestellung erforderlich sind. Darüber wird er mit dir deshalb auch überhaupt keine Diskussion anfangen.

Verstehe dies mit dem 1 Jahr leider auch nicht, Also dann MPU erst in einem Jahr anstatt innerhalb der Sperrfrist?

Das ist alleine deine Entscheidung. Ein Grundsatz ist, das du zum MPU-Termin alle Vorbereitungen abgeschlossen haben musst. Absichtserklärungen für die Zukunft gelten nicht.

seit dem kam auch keine Eintragung mehr

Das spielt wie bereits geschrieben keine Rolle.

ich denke das ich zu dem heutigen Zeitpunkt keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr bin.

Mit welcher Logik willst du das dem Gutachter erzählen? In dem Zeitraum deiner nachgewiesenen Vergehen hast du dich ja offensichtlich auch selbst nicht als Gefahr für Andere eingeschätzt. Sonst hättest du doch bereits damals lange vor Erreichen der 8-Punkte-Grenze dein Verhalten geändert. Nur mal als Hinweis, wie so eine Bemerkung beim Gutachter ankommt. Das du zum Zeitpunkt der MPU keine Gefahr mehr darstellen solltest ist klar, du musst das aber begründen, nicht nur in den Raum werfen.

Wollte auch mal fragen wie sich die Punkte und die Vergehen auf das Gespräch „Auswirken“ hab hier einiges gelesen mit 80 km/h zu viel plus Unfallfolge usw, spielt sowas eine Rolle? Habe beispielsweise 2x über 23 km/h drin stehen und dann 3 x parken, die Vergehen sind schon 5 Punkte ,natürlich zu schnell unterwegs wollte aber fragen, ob hier differenziert wird zwischen jemanden der zb 2x über 80 draufhatte, Oder vielleicht schon ein zweites Mal bei der MPU war, außerdem habe ich zwei Auszüge vom Verkehrsamt wo mir gesagt worden ist das ich 0 Punkte habe, kann ich damit was anfangen?

Das spielt bei der MPU alles keine Rolle. Ganz im Gegenteil kommst du mit so einer Argumentation ganz schnell in die Rolle der Verharmlosung, was auch ziemlich direkt zu einer negativen MPU führt.

Habe erst neulich bei einer Polizeikontrolle realisiert das auf meinen Führerschein im Nachnamen ein „S“ am Ende fehlt, nach einem Gespräch von 30 Minuten wo sich die Kollegen zu 100% sicher waren, das ich keine gültige Fahrerlaubnis habe, quasi nie den Führerschein gemacht hab, hat sich dann herausgestellt das die Führerscheinstelle das „S“ in meinen Nachnamen vergessen hat.

Was soll das mit der MPU zu tun haben? Verharmlosung nach dem Motto: Da die Behörden auch Fehler machen sind meine nicht so schwerweigend? Was willst du damit bei einer MPU sagen?


BUK sind die Beurteilungskriterien, aktuell in der 4. Auflage. Das ist ein Leitfaden (kein Gesetz) nach dem sich für eine einheitliche Vorgehensweise in ganz Deutschland die Behörden und die Gutachter richten sollen. Das Buch kannst du dir kaufen, ist aber nicht ganz billig. Ob es in den üblichen Bibliotheken vorrätig ist wage ich zu bezweifeln.
 

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Was du auf jeden Fall schon mal machen kannst, sind die formalen Voraussetzungen für den Antrag, Sehtest, evtl. Erste-Hilfe-Kurs etc.
Es ist jetzt schwierig zu sagen, wann ein Antrag Sinn macht, manche FEB sind schnell, manche nicht so.
Weil du ja auch Zeit brauchst für eine Verhaltensänderung….

Deine Vorbereitung kannst du auch hier im Forum machen, wir helfen sehr gerne !
Allerdings ist es gerade bei verkehrsrechtlichen Fragestellungen sinnvoll, dass du dir auch qualifizierte Hilfe von außen holst.
Ein Bericht zur Vorlage beim MPI, der zeigt, dass du intensiv an deinem Problem gearbeitet hast, gereicht dir sehr zum Vorteil.

Von teuren Vorbereitungskursen rate ich explizit ab.
 

Aluzzl

Neuer Benutzer
Mit solchen Angaben ist die MPU direkt negativ. Wenn du meinst ungerechtfertigt bestraft worden zu sein musst du das vor dem Gericht klären. Bei der MPU führt jeder Widerspruch zu Aktenlage direkt zu einem negativen Ergebnis. Sowas ist einer der wenigen Gründe eine MPU direkt zu versieben.
Danke dir, genau das wollte ich wissen.
Nein, bei der MPU kannst du überhaupt nichts beweisen, was dich entlasten könnte.



Keine Ahnung ob der Gutachter Bilder erhält. Aber er ist verpflichtet, sich an die Aktenlage zu halten. Dafür braucht er keine Bilder. Er bekommt nur die Daten und Akten, die für die MPU und der Fragestellung erforderlich sind. Darüber wird er mit dir deshalb auch überhaupt keine Diskussion anfangen.



Das ist alleine deine Entscheidung. Ein Grundsatz ist, das du zum MPU-Termin alle Vorbereitungen abgeschlossen haben musst. Absichtserklärungen für die Zukunft gelten nicht.



Das spielt wie bereits geschrieben keine Rolle.



Mit welcher Logik willst du das dem Gutachter erzählen? In dem Zeitraum deiner nachgewiesenen Vergehen hast du dich ja offensichtlich auch selbst nicht als Gefahr für Andere eingeschätzt. Sonst hättest du doch bereits damals lange vor Erreichen der 8-Punkte-Grenze dein Verhalten geändert. Nur mal als Hinweis, wie so eine Bemerkung beim Gutachter ankommt. Das du zum Zeitpunkt der MPU keine Gefahr mehr darstellen solltest ist klar, du musst das aber begründen, nicht nur in den Raum werfen.



Das spielt bei der MPU alles keine Rolle. Ganz im Gegenteil kommst du mit so einer Argumentation ganz schnell in die Rolle der Verharmlosung, was auch ziemlich direkt zu einer negativen MPU führt.
Bei der Geschwindigkeit und dem Handy hab ich jetzt viel lesen können, bin mir da auch der Gefahr bewusst womit ich Probleme habe sind die Parkverstöße da erwische ich mich oft dabei in die Verhamlosung zu geraten.
Was soll das mit der MPU zu tun haben? Verharmlosung nach dem Motto: Da die Behörden auch Fehler machen sind meine nicht so schwerweigend? Was willst du damit bei einer MPU sagen?
Lasse dies dann im Gespräch aus.
BUK sind die Beurteilungskriterien, aktuell in der 4. Auflage. Das ist ein Leitfaden (kein Gesetz) nach dem sich für eine einheitliche Vorgehensweise in ganz Deutschland die Behörden und die Gutachter richten sollen. Das Buch kannst du dir kaufen, ist aber nicht ganz billig. Ob es in den üblichen Bibliotheken vorrätig ist wage ich zu bezweifeln.
Und V3 ist dann die etwas „leichtere“ MPU oder gibt es dort dann absolut keine Unterschiede quasi Punkt ist Punkt und ob 70 km/h mit Unfall oder 23 km/h wird gleich bewertet bzw. würde ich Unfälle, hohe Geschwindigkeiten, Rotlicht Verstöße drin haben würde es die Erfolgsquote verringern?

Danke dir für deine lange Antwort
 

Aluzzl

Neuer Benutzer
Was du auf jeden Fall schon mal machen kannst, sind die formalen Voraussetzungen für den Antrag, Sehtest, evtl. Erste-Hilfe-Kurs etc
Werde ich diesen Monat angehen.
Es ist jetzt schwierig zu sagen, wann ein Antrag Sinn macht, manche FEB sind schnell, manche nicht so.
Weil du ja auch Zeit brauchst für eine Verhaltensänderung….

Deine Vorbereitung kannst du auch hier im Forum machen, wir helfen sehr gerne !
Werde ich! Danke dir
Allerdings ist es gerade bei verkehrsrechtlichen Fragestellungen sinnvoll, dass du dir auch qualifizierte Hilfe von außen holst.
Ein Bericht zur Vorlage beim MPI, der zeigt, dass du intensiv an deinem Problem gearbeitet hast, gereicht dir sehr zum Vorteil.
Wo würde ich so einen Bericht bekommen können?
 

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Wenn du dir eine seriöse qualifizierte Vorbereitung suchst.
Diese schreibt dann am Ende der Maßnahme einen Bericht darüber, woran du gearbeitet hast etc.
Den legst du dann zur MPU vor.
 

Aluzzl

Neuer Benutzer
Mit welcher Logik willst du das dem Gutachter erzählen? In dem Zeitraum deiner nachgewiesenen Vergehen hast du dich ja offensichtlich auch selbst nicht als Gefahr für Andere eingeschätzt. Sonst hättest du doch bereits damals lange vor Erreichen der 8-Punkte-Grenze dein Verhalten geändert. Nur mal als Hinweis, wie so eine Bemerkung beim Gutachter ankommt. Das du zum Zeitpunkt der MPU keine Gefahr mehr darstellen solltest ist klar, du musst das aber begründen, nicht nur in den Raum werfen.
Ich habe mein Verhalten in der Zeit seit der Geschwindigkeitsüberschreitung und den damit verbundenen Fahrverbot von einen Monat drastisch geändert, Kurz danach habe ich mich von meiner Ex Freundin getrennt was mir sehr gut getan hat. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis hat mir tatsächlich geholfen die Augen zu öffnen und mein gefährlichen Fahrstil zu ändern, Vor allen meine damalige Freundin hat mich sehr schnell außer Kontrolle gebracht da diese mit Psychischen Störungen und Aggressionen zu kämpfen hatte, was leider auch zum Teil auf mich abgefärbt ist, Ich war sehr egoistisch und rücksichtslos im Straßenverkehr unterwegs.

Gelernt habe ich mich von Emotionen und Gefühlen nicht mehr lenken zu lassen und das eine Teilnahme am Straßenverkehr auch eine Rücksicht auf sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer bedeutet.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
@Aluzzl

Hattest du denn in der Vergangenheit (speziell in den letzten beiden Jahren) weitere Vergehen, die nicht in der MPU-Forderung aufgeführt sind, weil sie zum Beispiel nicht mit Punkten belegt sind? Und falls ja, wie häufig?
 

Aluzzl

Neuer Benutzer
@Aluzzl

Hattest du denn in der Vergangenheit (speziell in den letzten beiden Jahren) weitere Vergehen, die nicht in der MPU-Forderung aufgeführt sind, weil sie zum Beispiel nicht mit Punkten belegt sind? Und falls ja, wie häufig?
Sachen wie falsch parken oder zu schnell gefahren ohne Punkte? Sehr sehr viele bestimmt 200+ , sieht der Prüfer diese?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Grenze die Zahl bitte weiter ein. Wieviele ungefähr in den letzten zwei Jahren, so dass sie noch aktenkundig sind? Wie viele ungefähr nach dem Fahrverbot?

sieht der Prüfer diese?

Nein, wahrscheinlich nicht. Aber die Führerscheinstelle kennt die natürlich. Dadurch hast du also keinen "Vorteil".

Die Führerscheinstelle prüft das Gutachten auch auf Informationen, die dem Gutachter nicht vorliegen, weil sie nichts direkt mit der MPU zu tun haben. Wenn du die Vergehen bei der MPU verheimlichst oder leugnest wird die Führerscheinstelle ein eigentlich positives Gutachten nicht akzeptieren. Das sind dann die typischen seltenen Ausnahmen, bei denen ein eigentlich positives Gutachten von der Führerscheinstelle einkassiert wird.

Deshalb solltest vor dem Antrag auf eine Führerscheinneuerteilung unbedingt in deine Akte schauen und die dann noch gespeicherten Vergehen weder verheimlichen noch leugnen.
 
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