Aufschub Abgabe MPU-Gutachten

Ankerlift

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Hallo zusammen,

danke für die Aufnahme in dieses Forum. Am 13.07.2020 wurde mir mitgeilt, dass ich ein MPU-Gutachten für eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad darlegen muss. Die Abgabefrist endet am 21.10.2020.

Gerne möchte ich KT nachweisen bzw. sogar meine Abstinenz belegen (ich weiß nicht ob ich dies muss) - ein Gespräch mit einem VP plane ich, sobald ich Einblick in meine Führerscheinakte erhalten habe.

Meine genaue Geschichte erläutere ich hier demnächst sobald ich diese verschriftlich habe.

Nun zu meiner Frage. Ich möchte die Begutachtung durch die AVUS vornehmen lassen und habe Einblick in meine Führerscheinakte beantragt, der Termin hierfür ist der 12.08.2020. Ist es möglich, den Termin für die Abgabefrist aufzuschieben und welche Gründe kann ich dafür angeben? Die AVUS hat mir bereits mitgeteilt, dass ich vermutlich erst in 8 - 12 Wochen nach Geldeingang einen Termin bekomme. Somit überschreite ich die Frist definitiv.

Da die MPU zu diesem Zeitraum völlig überraschend für mich gekommen ist (TF am 20.06.2019) habe ich bis dahin noch "relativ" kontrolliert getrunken.

Kurz zu meiner Vorgeschichte: 1. TF mit PKW und Unfallfolge (kein anderer Beteiligter) mit 1,54 Promille am 11.02.2011 (9 Monate Sperrfrist, keine MPU) und 2. TF mit Fahrrad wie oben beschrieben am 20.06.2016 mit 1,78 Promille (aufgefallen wegen Roter Ampel).

Ich freue mich auf eine Antwort.

Danke und viele Grüße
 
Hallo Ankerlift,

willkommen im Forum.
Nun zu meiner Frage. Ich möchte die Begutachtung durch die AVUS vornehmen lassen und habe Einblick in meine Führerscheinakte beantragt, der Termin hierfür ist der 12.08.2020. Ist es möglich, den Termin für die Abgabefrist aufzuschieben und welche Gründe kann ich dafür angeben? Die AVUS hat mir bereits mitgeteilt, dass ich vermutlich erst in 8 - 12 Wochen nach Geldeingang einen Termin bekomme. Somit überschreite ich die Frist definitiv.
Du hast die Begründung für die Terminüberschreitung ja praktisch schon mitgeliefert...
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Dennoch kann es natürlich passieren dass keine Fristverlängerung gewährt wird, da du als "TF-Radler" noch im Besitz deiner FE und somit als "potienzieller Gefährder" einzustufen bist...

Rede einfach mal mit dem SB deiner FSSt.

Bzgl. "KT" oder "AB": Als WHT mit steigender BAK wird es wohl auf AB hinauslaufen. Dies kann aber zunächst der VP besser einschätzen wenn du ihm deine Geschichte darlegst.

Wichtige Abkürzungen
 
Guten Morgen Nancy,

vielen Dank für deine Nachricht.

Mit deiner Antwort bzgl. der Führerscheinstelle liegst du richtig. Ich habe soeben die Antwort erhalten, dass eine Fristverlängerung aus diesen Gründen nicht notwendig ist. Somit muss das Gutachten bis zum 12.11.2020 eingereicht werden.

Ich lebe seitdem ich von der MPU weiß (19.07.2020) völlig abstinent. Am 11.07.2020 habe ich aber einiges an Alkohol getrunken, weil ich wie bereits erwähnt nicht wusste ob und wann eine MPU ansteht. Somit wäre es ja nicht möglich, überhaupt eine Abstinenz von sechs Monaten nachzuweisen. Ich habe aber tatsächlich seit der TF größtenteils sehr kontrolliert getrunken.

Macht es also Sinn jetzt eine Haaranalyse zu machen und kurz vor der MPU eine zweite? Wäre eine einzige Analyse schon als negatives Ergebnis für die MPU zu werten? Was würde passieren, wenn ich die MPU nicht bestehe und das Gutachten somit nicht rechtzeitig einreichen kann?

Ich möchte nichts dem Zufall überlassen und mir läuft leider extrem die Zeit wegen der Frist davon.

Danke und einen angenehmen Tag!
 
Da die MPU zu diesem Zeitraum völlig überraschend für mich gekommen ist (TF am 20.06.2019) habe ich bis dahin noch "relativ" kontrolliert getrunken.
Am 11.07.2020 habe ich aber einiges an Alkohol getrunken

völlig überraschend?:smiley2204: relativ kontrolliert:smiley2204:. Aber (so) einiges an Alkohol getrunken ...Meint bei Lichte betrachtet, du hast, in Summe vielleicht sogar etwas eingebremst, 1 Jahr lang erst mal weiter gemacht ? Zumindest im sinne der MPU ist das höchstwahrscheinlich nicht KT, geschweige denn abstinent (nachweise hättest eh keine)

Beide handfeste TF sind aktenkundig, damit solltest du Wiederholungstäter sein. KT ist damit in meinen Augen fast aussichtslos. Die Entscheidung über AB 6 oder 12 Monate überlasse ich lieber den Profis (VP), die dann deine Geschichte besser kennen.
Wenn du AB mit Haaranalysen machst, dann würde ich mir die erste nicht vor Anfang Dezember "trauen"...Wegen dem 11.07. zzgl. Sicherheitsabstand.
Dann eine Anfang März. Bis du die Ergebnisse hast, vergehen auch so 2-4 Wochen. MPU dann Anfang April.
Wenn 12 Monate AB, dann halt 2 Proben mehr und MPU Anfang Oktober 21.

Bis dahin kannst FE freiwillig abgeben (so ca. am 11.11.20) oder tust nichts und dir wird FE behördlich gegen Bescheid und Gebühr entzogen.
Ich hatte letztere Strategie gewählt und prompt 6 Wochen "gewonnen" (für schlappe 140 EUR). Zeiten und Fristen sind da aber sehr zufallsbehaftet.
Begründung für Nicht-Verlängerung kennst du unterdessen schon.
Ich persönlich würde auch jederzeit HA dem Urinscreening vorziehen.

Du solltest umgehend vom VP abklären lassen, ob oder welche AB anzusetzen sei!
Falls wider Erwarten doch KT, dann ist es zumindest dünnes Eis, was ich wohl "freiwillig" mit 2 Haarproben nachweisen würde. Deren Zeitpunkt ist nur dann abzuschätzen, wenn du deine realen Trinkmengen ab ca. Mai offenlegst. Je nachdem wird MPU dann grob im ersten Quartal 2021 sein.

Ich hoffe ich habe bei meinen Betrachtungen jetzt keinen Bock geschossen und mich verhaspelt.
 
Guten Morgen Rübezahl,

vielen Dank für deine Einschätzung, die mittlerweile relativ ähnlich zu meiner eigenen ist.

In der kommenden Woche habe ich ein Gespräch mit einem VP um mein Trinkverhalten zu analysieren.

Du hast geschrieben, dass du dir deinen Führerschein entziehen lassen hast. Gab es daraufhin eine Sperrfrist in der du den Führerschein nicht wieder erlangen durftest oder wie lief das Procedere ab?

Viele Grüße
 
Nein. Bei Fahrraddelikten gibt es keine Sperrfrist. Durch entziehen lassen hat man zur Not Rechtsmittel (Was de facto sinnlos ist). das 2. ist der fakt, dass ich dadurch wertvolle zeit gewann um weiter fahren zu können-Bei mir immerhin 6 Wochen! schließlich müssen die den Bescheid ja erst erstellen, weihnachtsfrieden, ggg. akte zurückholen von mpi usw. Die 140 Euro war mir das allemal wert.
 
Hallo Ankerlift,

Ich finde, du solltest erstmal deine Daten sortieren.

In Post#1 geht die Abgabefrist bis 21.10.20
In Post#3 ist es der 12.11.20

In Post #1 hast du am 13.07.20 von der MPU erfahren
In Post#3 ist es der 19.07.20

Wann ist denn jetzt bei dir Abgabefrist und wann genau hast du das letzte Mal Alkohol getrunken?
 
Hallo Bubble-Boy,

vielen Dank für deine Nachricht und entschuldigt die Verwirrung bzgl. der Termine. Dies hat mit Aussagen der Fsst. zu tun.

Fakt ist mittlerweile folgendes:

12.08.2020: Einsichtnahme Führerscheinakte

dann drei Monate Zeit bis zur Abgabe des Gutachten - somit 12.11.2020


Das Schreiben über die MPU wurde am 13.07.2020 aufgesetzt - durch Urlaub habe ich den Brief erst am 19.07.2020 öffnen können.

Letzter Konsum - ca. 0,5L Weisswein am 17.07.2020 - Geburtstag Partnerin.

Davor der letzte Konsum - ca. 3L Bier am 11.07.2020 - JGA bester Freund.

Ansonsten seit der TF am 20.06.2019 relativ moderater Konsum - also selten bis überhaupt nicht zum Erreichen einer Bewusstseinstrübung - lt. Literatur also "Normales Trinkverhalten". Hier spreche ich von max. 0,4 L Wein pro Wochenende an zwei Wochenenden im Monat. Unter der Woche max. 2 x 0,1L an zwei Abenden. Trinkanlass waren jeweils die Abendessen.


Derzeit sitze ich an der Bearbeitung des Fragebogens um weitere Fragen klären.

Viele Grüße
 
12.08.2020: Einsichtnahme Führerscheinakte

dann drei Monate Zeit bis zur Abgabe des Gutachten - somit 12.11.2020
Es würde mich schon sehr wundern, wenn die Akteneinsicht irgendeine Auswirkung auf Abgabefrist hätte, aber ich verlasse mich mal auf deine Aussage.

Ich denke schon, das in deinem Fall eine MPU mit KT und ohne Nachweise möglich wäre und du somit auch ohne FR-Verlust aus der Sache raus kommen könntest.

Du bist zwar WHT, aber beide Male im unteren Promille Bereich. Und viel wichtiger: Nach der 1. TF musstest du keine MPU machen. Die meisten Menschen tun so eine TF als "Pech gehabt" ab, nehmen sich vor es nicht wieder zu tun und beschäftigen sich nicht weiter mit ihrem Alkoholkonsum. Erst nach der zweiten TF hat's dann bei dir klick gemacht. Du hast dich informiert, reflektiert und dich für KT entschieden

Ich denke, das ist glaubhaft zu vermitteln.

Ich würde es an deiner Stelle so machen:

- Bis zur MPU noch einmal Leberwerte (sollte man sowieso vor jeder Alk. MPU machen)

- viel viel im Forum lesen und richtig gut auf eine KT-MPU vorbereiten

- Den MPU-Termin auf den 10. oder 11.11.20 legen. Da sollte dann auch eine evtl. vom GA am MPU-Tag geforderte Haaranlyse sauber sein ( bissi schwitzen wirst du da müssen).

- pos. Gutachten abgeben, FS behalten.

Wegen der Fristüberschreitung brauchst du dir keine Sorgen machen i. d. R. verschicken die MPI Gutachten und FS-Akte taggleich. Ohne Akte wird die FSST nicht aktiv.

Das ganze ist zwar bißchen riskant und es kommt auch darauf an, wie es zu den beiden TF kam und was in der Akte steht. Aber möglich wäre es.

Entscheiden musst du, ob du das Risiko eingehen willst.

LG
 
Danke für deine Rückmeldung. Anbei habe ich eine Kopie der E-Mail von der Führerscheinstelle. Vermutlich liegt es daran, das die Akte vorher nicht versendet werden kann:

"Sobald wir am 12.08.2020 die Akte nach der Akteneinsicht losschicken, wird Ihre Frist zur Vorlage des Gutachtens 3 Monate betragen. Eine Verlängerung bis zum 21.12.2020 ist als Fahrerlaubnisinhaber ausgeschlossen."

Wäre es denn ratsam, vielleicht eine Haaranalyse ohne Aufforderung abzugeben? Aus dem Grund "Ich habe nichts zu verstecken und habe mich eingehend mit meinem Konsum usw." beschäftigt.

Zu den Trunkenheitsfahrten kann ich im Nachgang länger berichten, dies hilt vermutlich dabei eine neutrale Bewertung abgeben zu können. Ich war aber, ohne jetzt etwas beschönigen zu wollen, bei beiden Fahrten sehr betrunken.

Daher ist es bei der ersten TF zum Unfall gekommen, und bei der zweiten TF wäre ich beim abstellen des Mietrades fast umgekippt.
OTon Polizeibericht: Der BS stellte das geliehene Fahrrad an der Entleihstation ....... ab. Hierbei schwankte der BS deutlich und wäre beinahe zu Boden gestürzt.

Aufgefallen bin ich allerdings durch das überfahren einer roten Ampel.

Viele Grüße und danke für die gute Hilfestellung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Sobald wir am 12.08.2020 die Akte nach der Akteneinsicht losschicken, wird Ihre Frist zur Vorlage des Gutachtens 3 Monate betragen. Eine Verlängerung bis zum 21.12.2020 ist als Fahrerlaubnisinhaber ausgeschlossen."
Immer wieder mal was neues. Jede FSST kocht ihr eigenes Süppchen. Am Besten vereinbarst du für Oktober nochmal Akteinsicht. Dann hast du bis Januar Zeit;)



Wäre es denn ratsam, vielleicht eine Haaranalyse ohne Aufforderung abzugeben? Aus dem Grund "Ich habe nichts zu verstecken und habe mich eingehend mit meinem Konsum usw." beschäftigt.
Kannst du zwar machen. Ich finde halt, solange man bei KT keine Nachweise bringen muss, würde ich mir das Geld auch sparen. Sollte der GA Zweifel an deinen Angaben haben, wird er eine bei der MPU fordern. Wenn du im Gespräch überzeugend bist sparst du dir das Geld.
 
Du bist zwar WHT, aber beide Male im unteren Promille Bereich. Und viel wichtiger: Nach der 1. TF musstest du keine MPU machen.

- Bis zur MPU noch einmal Leberwerte (sollte man sowieso vor jeder Alk. MPU machen)
Ich halte das für Quark. WHT ist und bleibt WHT und als solcher hat man nachgewiesen dass kontrollierter Umgang nicht funktioniert. Was meinst du mit "unterer promillebereich? Die promillezahl ist dabei wurscht, genau so ob das 1. Vergehen mpu würdig war oder nicht. Mit Auto bist mit 2x 0.5 auch geliefert.
Die Sache mit den leberwerten ist zumindest hoffnungslos veraltet. Die würde ich mir am ehesten klemmen.
 
Wegen der Fristüberschreitung brauchst du dir keine Sorgen machen i. d. R. verschicken die MPI Gutachten und FS-Akte taggleich. Ohne Akte wird die FSST nicht aktiv.
Gibt er bis zum fristende kein Gutachten ab, spielt das keinerlei Rolle. Dann wird ihm der Schein entzogen. Ob die Akte bei der fsst dann schon vorliegt oder nicht, interessiert nicht.
Ohne wenn und aber
 
WHT ist und bleibt WHT und als solcher hat man nachgewiesen dass kontrollierter Umgang nicht funktioniert.
Nö. Erst wenn man KT versucht und gescheitert ist hat man das nachgewiesen. Im Fall von Ankerlift kann man das schon glaubhaft rüber ringen, dass nach der 1. TF gar keine Auseinandersetzung mit der Alkohol-Problematik stattgefunden hat und erst die 2. TF daran was geändert hat.

Die Sache mit den leberwerten ist zumindest hoffnungslos veraltet. Die würde ich mir am ehesten klemmen.
Das LW als Nachweis nichts Wert sind, ist mir auch klar. Trotzdem sollte man vor jeder Alk. - MPU einmal überprüfen, ob die Werte in der Norm liegen. Falls nicht kann dann vorher schon abgeklärt werden warum nicht. Es kommt immer wieder mal vor, daß Leute Probleme wegen ihrer LW bei der MPU bekommen und sich die Sache unnötig in die Länge zieht.

Natürlich wäre eine MPU mit 12 Monaten AB-Nachweisen einfacher und sicherer. Ich finde aber solange die Möglichkeit besteht ohne FS-Verlust aus der Nummer raus zu kommen, sollte man den User auch darauf aufmerksam machen. Ich seh das halt (mit den Infos die wir von Ankerlift bisher haben) eben so.

Es hängt auch noch von den Umständen der beiden TF ab und was in der Akte steht.

Entscheiden muss es ja Ankerlift sowieso selber, wie viel Risiko ihm sein Lappen wert ist.
 
Auch wenn wir alle weder den Fall noch den Protagonisten kennen...bei den Fakten, die wir kennen...würde ich hier den Spatz in der Hand der Taube auf dem Dach definitiv vorziehen. Zumal hier offensichtlich eine handfeste und ca. 10 jährige Lerngeschichte in kritischen promillebereichen vorliegt!
Ein furchtbar dünnes Eis für KT wie ich finde. Hier sollte man realistisch bleiben.
 
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