MPU wegen Drogenkonsum ohne Verkehrsbezug; Ausbildung zum Fernfahrer

DMW

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Hallo zusammen,

danke für die Aufnahme in dieses tolle Forum. Ich selber habe kein Problem, aber mein deutlich jüngerer Bruder (20Jahre alt) hat jetzt die Auflage MPU von der FSST bekommen. Wir sind hier in Bayern.

Der Sachverhalt ist folgender:

Mein Bruder wurde am 19.01.23 von der Polizei wegen Drogenbesitzes, samt Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Handsy, hochgenommen.
Ihm wurden im Zeitrahmen vom 19.07.22 bis zum 19.01.23 sechs Käufe nachgewiesen (von 1Gramm bis 8g allesamt =>8% THC, 17g insgesamt)).
Er landete auch vor dem Jugendrichter, was aber glücklicherweise nur mit regelmäßigen Gesprächen in einer Sozialen Einrichtung für sechs Monate geahndet wurde.

Bei der Polizei gab er damals an, mal eine Woche durch konsumiert zu haben, dann mal wieder eine Zeit lang nichts.-phasenweise dann wieder 1-2 Joints am Tag. So steht es auch ins seiner Führerscheinakte.

Seit dem 19. Januar 2023 hat er nichts mehr konsumiert. Ihm war nicht bewusst, dass er sich damit strafbar gemacht hatte und welche Konsequenzen das auch haben kann. Jung und dumm eben.

Am 1.09.23 hat er nun eine Berufsausbildung zum Fernfahrer begonnen. In dessen Rahmen muss er jetzt den Führerschein B,C1, C1E, C und CE machen. Und wie gesagt ist jetzt die Auflage der MPU mit der Frage:
Ist zu erwarten, dass oben genannter zukünftig das bisher konsumierte BTM (missbräuchlich) einnehmen wird?

Er ist sich seiner zukünftigen Verantwortung, als Teilnehmer im Straßenverkehr, bewusst. Das Suchmittel und Straßenverkehr unvereinbar miteinander sind ist ihm ebenso bewusst. Er geht gerne in die Arbeit und hat nun auch einen strukturierten Tagesablauf- insgesamt ist er sehr gereift, seit er diesen für ihn traumatisierenden Besuch der Polizei hatte.

Meine Fragen sind nun:
Kann er die MPU mit der Hypothese D3 oder D2 mit sechsmonatiger AN, positiv bestehen?
Sein Haupthaar hat er nun schon zehn Zentimeter wachsen lassen. Wäre damit ein zehnmonatiger AN möglich oder sind die sechs Monate maximal?
Zur Frage der lebenslangen Drogenfreiheit: Da er sehr jung ist, und eine Legalisierung ansteht: Ist das Ziel einer lebenslangen Drogenfreiheit plausibel? Ist alles eine Frage der Vermeidungsstrategien?
Wäre es sinnvoll die MPU in einem liberaleren Bundesland, was die Drogenthematik angeht, zu absolvieren?

Vielen Dank fürs Lesen und die Antworten!

Viele Grüße aus Bayern
 
Hallo und willkommen. Maximal kann man 6 Monate rückwirkend nachweisen. Mehr geht nicht. Ein Abstinenz versprechen ist Grundlage um die MPU zu bestehen. Die kommende Legalisierung hat da keinen Einfluss darauf. Ob er mit 6 Monaten AB Nachweiße bestehen kann kommt darauf an wie tiefgehend seine Problematik und Konsum sind. Dafür brauch man mehr Infos um da eine Seriöse Aussage zu treffen.
 
Kann er die MPU mit der Hypothese D3 oder D2 mit sechsmonatiger AN, positiv bestehen?

Theoretisch ja, die Erfahrung sagt eher nicht.

Zur Frage der lebenslangen Drogenfreiheit: Da er sehr jung ist, und eine Legalisierung ansteht: Ist das Ziel einer lebenslangen Drogenfreiheit plausibel?

Das wird sogar erwartet, alles andere wäre eine Ausnahme.

Wäre es sinnvoll die MPU in einem liberaleren Bundesland, was die Drogenthematik angeht, zu absolvieren?

Das macht keinen Unterschied. Die Vorschriften und Regeln sind bundeseinheitlich gleich und unabhängig von der jeweiligen "Regierung".

Dein Bruder sollte sich auch von dem Gedanken trennen die MPU wäre für ihn "einfacher" weil er nicht im Straßenverkehr erwischt wurde.
 
Hallo und willkommen. Maximal kann man 6 Monate rückwirkend nachweisen. Mehr geht nicht. Ein Abstinenz versprechen ist Grundlage um die MPU zu bestehen. Die kommende Legalisierung hat da keinen Einfluss darauf. Ob er mit 6 Monaten AB Nachweiße bestehen kann kommt darauf an wie tiefgehend seine Problematik und Konsum sind. Dafür brauch man mehr Infos um da eine Seriöse Aussage zu treffen.
Danke für die Antwort. Ich hab mich heute sehr ausführlich mit ihm unterhalten. Er hat Mitte 2018, nach seinem Schulabschluss, das erste Mal probiert. Dann im Frühjahr 2019 nochmals. Beide Male hatte er eigentlich nichts gemerkt und es daraufhin erstmal sein lassen.

Im Dezember 2021 ist er dann durch ehemalige Schulkameraden in eine Gruppe gekommen, die zusammen gekifft haben. Er gibt an, dass die sich 2-3 Mal die Woche getroffen und geraucht haben, dann wieder Mal für ein, zwei Wochen nichts. War immer abhängig von der Gruppe.

Im Frühjahr 2022 hatte er dann Kontakt zu einem Dealer bekommen. Danach hat er immer wieder Mal für die Gruppe bei dem Dealer gekauft, wofür er ja auch vor Gericht stand, und zusammen in der Gruppe konsumiert.

Er gibt an aus Gruppenzwang, wenig Selbstvertrauen und einer gewissen Perspektivlosigkeit konsumiert zu haben.
Sind diese Angeben mit dem Konsum zu unpräzise?
 
Theoretisch ja, die Erfahrung sagt eher nicht.
Er wird sich wohl auf Hypothese D3 und einem sechsmonatigen AN verlassen müssen. Anders geht es wg der Frist der FSSt nicht.
Das wird sogar erwartet, alles andere wäre eine Ausnahme.
Davon ginng ich aus, danke.
Das macht keinen Unterschied. Die Vorschriften und Regeln sind bundeseinheitlich gleich und unabhängig von der jeweiligen "Regierung".
Hier war der Vater des Gedanken, dass in einem Bundesland, wo er vermutlich nicht mal zu Anklage gekommen wäre, auch vielleicht etwas milder geurteilt wird. Aber logisch, wenn überall die gleich BUK angewendet werden, sollte es idealerweise auch überall gleich streng sein.
Dein Bruder sollte sich auch von dem Gedanken trennen die MPU wäre für ihn "einfacher" weil er nicht im Straßenverkehr erwischt wurde.
Diese Ideebekam er von eine MPU-Vorbereitungsinstitut vermittelt. Er könne die MPU auch ohne größeren Aufwand bestehen, so der Tenor nach einem ersten Gespräch-für eine ordentlich Portion Geld. Dagegen muss ich nun arbeiten, damit er zumindest alles aufarbeitet.

Danke für die Antwort.
 
Bei der Polizei gab er damals an, mal eine Woche durch konsumiert zu haben, dann mal wieder eine Zeit lang nichts.-phasenweise dann wieder 1-2 Joints am Tag. So steht es auch ins seiner Führerscheinakte.
Damit muss man nun leben. Besser ist immer, keinerlei Angaben zum Konsum zu machen.
Kann er die MPU mit der Hypothese D3 oder D2 mit sechsmonatiger AN, positiv bestehen?
D2 halte ich hier für ausgeschlossen. Ich gehe von D3 aus und da reichen theoretisch 6 Monate und ausreichende Einsicht und Reflektion.

Eventuell sogar nur D4? Aber vernünftigerweise sollte man wohl von D3 ausgehen.

Wäre damit ein zehnmonatiger AN möglich oder sind die sechs Monate maximal?
Wie schon gesagt wurde: Max. 6 Monate.
Zur Frage der lebenslangen Drogenfreiheit: Da er sehr jung ist, und eine Legalisierung ansteht:
Die Legalisierung könnte theoretisch noch gekippt werden, aber auch wenn nicht, ist das sicherlich kein Freibrief. An Kfz-Führer, insbesondere Berufskraftfahrer, werden höhere Ansprüche gestellt. Alkohol ist auch legal, aber auch darauf müssen Autofahrer (natürlich) verzichten. Und bei Cannabis ist die Regelung halt noch so, wie sie ist. Und wird voraussichtlich auch erst mal so bleiben.

Unter Umständen könnte auch ein anderer Beruf ergriffen werden.

Ist das Ziel einer lebenslangen Drogenfreiheit plausibel? Ist alles eine Frage der Vermeidungsstrategien?
Was heißt schon plausibel? Um die MPU bestehen zu können, ist ein Abstinenzversprechen hilfreich. Und das bedeutet automatisch, dass bei einer künftigen Auffälligkeit mit Cannabis, auch ohne Zusammenhang zum Straßenverkehr, wieder eine MPU fällig werden könnte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich selber habe kein Problem, aber mein deutlich jüngerer Bruder (20Jahre alt) hat jetzt die Auflage MPU von der FSST bekommen.
Ich weiß nicht, warum du hier im Namen deines Bruders diskutierst ... letztendlich kannst du ja auch nicht für ihn zu einer MPU gehen.
Wenn er eine MPU erfolgreich meistern will, dann sollte er sich bitte ein bisschen selbst bemühen ... sonst wird das mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zum Erfolg führen.
 
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