Es ist nicht sinnvoll eigene Fragen an einen anderen Thread anzuhängen, wenn es keinen Zusammenhang gibt. Dazu wird sich wahrscheinlich noch ein Admin melden.
Kann ein Gutachter ohne mich wirklich angehört zu haben von Anfang an sagen, dass ich durchgefallen bin weil ich nur 6 Monate Abstinenz habe?
Was verstehst du unter "ohne mich wirklich angehört zu haben"?
Abstinenznachweise sind, sofern Betroffene mit Abstinenzbehauptung in die MPU gehen, zwar wichtig, aber nicht alleinentscheidend.
Das Gespräch bei einer MPU soll aktuell 45 bis 60 Minuten dauern. Der Gutachter darf das Gespräch bereits vorher abbrechen wenn feststeht, dass der Betroffene die MPU mit den bisherigen Informationen nicht bestehen kann.
Wenn also bereits kurz nach Gesprächsbeginn auf Grund der Vorgeschichte feststeht, das von dem Betroffenen für 15 Monate Abstinenzbelege gefordert werden müssen, er aber nur 6 Monate vorweisen kann, darf der Gutachter das Gespräch vorzeitig abbrechen.
Er darf den Betroffenen auch unterbrechen, wenn der durch unnötige Angaben am Thema vorbei argumentiert.
Also ja, der Gutachter darf Betroffene durchfallen lassen, auch wenn die der Ansicht sind, nicht alle ihre Informationen anbringen zu dürfen.
Nachtrag: Ich habe grade deinen ersten Beitrag gefunden.
Du musst zwischen dem Gutachter bei der MPU und einem MPU-Vorbereiter unterscheiden. MPU-Gutachter versprechen oder fordern vor der MPU überhaupt nichts. Die entscheiden nur nach den Informationen, die ihnen am Untersuchungstag vorliegen und die Betroffene am Untersuchungstag vorbringen.