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Fahrt unter Cannabis - Erstätter in Probezeit

myrae

Neuer Benutzer
Moin zusammen,

erstmal Danke für die tolle Arbeit hier, bin zufällig auf das Forum durch einen Nutzer auf Reddit gestoßen und froh hier zu sein um sich untereinander auszutauschen und zu helfen :) Meine beiden Fragen wären, wie lange sollte ich die Abstinenznachweise vorlegen, also über welchen Zeitraum und welcher Art? Urin/Haar? Und ob eine Vorbereitung notwendig ist, wenn ich mich über das Forum, YT, und sonstige Recherche selbst vorbereite. Hier zuerste der Fragebogen!

FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 27 (zum Tatzeitpunkt frisch 19 geworden)

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): täglich 1-2 Joints
Datum der Auffälligkeit: 29.07.2016

Drogenbefund
Blutwerte: 1,12 ng/mL THC // 10,2 ng/mL THCCOOH (Abbauprodukt)
Schnelltest: positiv
Beim Kauf erwischt: -
Nur daneben gestanden: -

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: -
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: -
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt:
Verurteilt: Führerschein freiwillig abgegeben
Strafe abgebüßt: Bußgelder bezahlt

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: zum 09.06.2017
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja, auch alles abfotografiert
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: -
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Hamburg


Konsum
Ich konsumiere noch: jetzt aufgehört, um MPU anzugehen
letzter Konsum: letzten Monat

Abstinenznachweis
Haaranalyse:
Urinscreen:
Keinen Plan: +

Aufarbeitung
Drogenberatung: (noch) keine
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung: +

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon gehabt?:
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?:

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe!

Liebe Grüße!
 
Hallo und willkommen im Forum.

Du hast sicher die Gesetzesänderung bzgl. Cannabis mitbekommen, oder?
Es kann von daher nämlich gut sein, dass du keine MPU machen musst.
Hattest du dich bereits bei deiner FSSt. darüber erkundigt?
 
Ja, habe ich und würde ich nicht in Hamburg wohnen, hätte ich ihn wahrscheinlich schon wieder, aber hier geht man wohl einen eigenen Weg. Der Sachbearbeiter hat mir gesagt, sein Chef hätte entschieden(!), dass, das nur für Leute außerhalb der Probezeit gilt.
 
Ich habe hier zitiert. Und auch das ist nur bedingt richtig, denn es gibt in anderen Bundesländern andere Handhaben, aus denen folgte, das der FS auch in der Probezeit wieder ausgehändigt worden ist aufgrund der Gesetzesänderung woraus folgt dass die FSSt sehr wohl und nicht zu wenig Befugnisse haben um solche Urteile individuell zu fällen.

Edit: darum geht es mir aber auch gar nicht, ich habe mich schon mit Zähneknirschen damit abgefunden, das Hamburg einen Sonderweg geht und ich eine MPU absolvieren muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine beiden Fragen wären, wie lange sollte ich die Abstinenznachweise vorlegen, also über welchen Zeitraum

Ob der von dir vorgelegte Zeitraum aureichend ist entscheidet letztlich der Gutachter bei der MPU. Ich würde dir nach deinen bisherigen Angaben ein Jahr empfehlen.

und welcher Art? Urin/Haar?

Das ist ganz dir überlassen.

Beim Haar kannst du (bei einem Jahr) zwei Haarproben abgeben, da die jeweils für ein halbes Jahr nachträglich gelten. Die Haare müssen dazu entsprechend lang und unbehandelt sein.

Bei Urinproben musst du einen Vertrag über die Laufzeit abschließen und wirst dann bei einem Jahr 6 mal einbestellt, wobei du dann innerhalb eines Tages erscheinen musst. Dabei darfst du "Urlaub" nehmen und auch bestimmte Tage "frei" nehmen. Viele stören sich aber an der Sichtkontrolle bei der Urinabgabe.

Und ob eine Vorbereitung notwendig ist, wenn ich mich über das Forum, YT, und sonstige Recherche selbst vorbereite.

Die Vorbereitung ist ganz dir überlassen. Kurse bei fachlich qualifizierten Anbietern sind gern gesehen, aber keine Pflicht. Auch bei der Frage entscheidet letztendlich der Gutachter, ob deine Vorbereitung ausreicht oder nicht.
 
Edit: darum geht es mir aber auch gar nicht, ich habe mich schon mit Zähneknirschen damit abgefunden, das Hamburg einen Sonderweg geht und ich eine MPU absolvieren muss.

In der Probezeit und für unter 21 jährige gilt doch ein Grenzwert von 1ng. Außerhalb der Probezeit und über 21 Jahre 3,5ng.

Die FeV13a ist doch für alle gleich geregelt, bis auf den unterschiedlichen Grenzwert für Probezeit/Unter 21 Jahren.

Estäter keine MPU, wenn keine weiteren Tatsachen wie Missbrauch, Abhängig oder wiederholte Auffälligkeit gegeben ist. Es spielt doch absolut keine Rolle ob Probezeit unter 21 Jahre, oder außerhalb Probezeit über 21 Jahre.

Wer einmal den Grenzwert reißt ist doch Erstäter ohne weitere Maßnahmen. Bei Probezeit oder unter 21 Jahren müsste es doch eingentlich nur ein besonderes Aufbauseminar geben bei Erst-Auffälligkeit oder wenn man die Fahrerlaubnis nach einen Erstvertoß und vorangegangenen Entzug wieder neu beantragt?

Gibt es dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage das ein Chef einer Zulassungsstelle die FeV13a modifiziert und seinen eigenen imaginären Gesetzestext einfügt und einfach für sich selbst entscheidet Probezeit/Unter 21 Jahren auch bei Erstvertoß MPU?

Das hat doch nichts mehr mit Ermessungsspielraum zu tun wenn Gesetze, Paragraphen und Verordnungen negativer ausgelegt werden als sie auf dem Papier stehen oder gar einfach was dazu erfindet wird.

Würde es da nicht Sinn machen nochmals auf die FeV13a zu verweisen, zur Not einen Anwalt im Verwaltungsrecht aufsuchen und ein Beratungsgespräch führen, oder in eine andere Gemeinde/Stadt ummelden und die Fahrerlaubnis dort zu beantragen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber zum Tatzeitpunkt war ich unter 21 und zusätzlich noch in der Probezeit, also Pech gehabt denke ich mal.. :/
 

In der Probezeit gilt doch 1ng und nicht 0,0ng.

Unabhängig von der Probezeit ist man bei Erst-Auffälligkeit Erstäter und bekommt keine MPU wenn kein Missbrauch, Abhängigkeit oder eine weitere Auffälligkeit im Straßenverkehr gegeben ist.

Außerhalb der Probezeit bekommt man ja ab 3,5ng auch bei der Erst-Auffälligkeit keine MPU wenn kein Missbrauch, Abhängigkeit oder eine weitere Auffälligkeit im Straßenverkehr stattgefunden hat.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In der Probezeit gilt doch 1ng und nicht 0,0ng.
Das ist sogar richtig.

Kein höherer Grenzwert für Führerscheinneulinge​

Für Fahranfänger und Fahranfängerinnen sowie Personen unter 21 Jahren ändert sich trotz Teillegalisierung von Cannabis jedoch nichts. Für sie gilt weiterhin der Grenzwert von 1 ng Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, also ein absolutes Cannabis- und Alkoholverbot. Wenn drogenbedingte Ausfallerscheinungen (Fahrfehler wegen der Cannabiswirkung), während der Fahrt festgestellt werden, liegt zudem immer eine Straftat vor. Ein THC-Grenzwert ist dann nicht relevant. Es droht eine Geldstrafe und der Verlust des Führerscheins.
 
Wenn drogenbedingte Ausfallerscheinungen (Fahrfehler wegen der Cannabiswirkung), während der Fahrt festgestellt werden, liegt zudem immer eine Straftat vor. Ein THC-Grenzwert ist dann nicht relevant. Es droht eine Geldstrafe und der Verlust des Führerscheins.

Wird ja nicht der Fall gewesen sein da er ja ganz oben geschrieben hat das er freiwillig Verzichtet hat und bei einer Straftat meine ich kann man nicht freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten, da wird doch immer entzogen, oder?

Die oben genannten Punkte gelten ja auch für jene die nicht in der Probezeit sind, von daher bezieht sich das ja nicht direkt auf die Probezeit sondern generell auf alle Fahrerlaubnisinhaber auch außerhalb der Probezeit?

Gilt die FeV13a für Probezeitler nicht, sind diese von der Regelung ausgenommen das es wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr braucht um eine MPU anzuordnen wenn keine weiteren Tatsachen vorliegen?
 
Hallo nochmal zusammen,

ich bin nun dabei mich bei einem Krankenhaus zu melden bzgl. der Abstinenznachweise. Nun die Frage, ob ich einen Vertrag über 6 Monate oder 12 Monate abschließen soll? Ich hatte noch keinen Gespräch bein einem Verkehrspsychologen, diesen peile ich kurz vor Ende der letzten Abstinenznachweise an damit der Zeitraum bis zur MPU möglichst kurz ist.

Kurze Fakten nocheinmal:

Fahrt unter Drogeneinfluss (THC): 29.07.2016
Blutwerte: 1,12 ng/mL THC // 10,2 ng/mL THCCOOH (Abbauprodukt)

Und was mich auch noch interessiern würde, was sind Vor&Nachteile bzgl. einer Haaranalyse ggü. Urin? Diese bietet das KH nämlich auch an.

Vielen Dank schonmal :)
 
Nun die Frage, ob ich einen Vertrag über 6 Monate oder 12 Monate abschließen soll?
Du hast zwei verschiedene "Baustellen" in deinen Angaben.

Bei deinen Werten ...
"Blutwerte: 1,12 ng/mL THC // 10,2 ng/mL THCCOOH (Abbauprodukt)"
... wären 6 Monate kein Problem.

aber ...

Bei dieser Aussage ...
"Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): täglich 1-2 Joint"
...
wären das dann allerdings 12 Monate (regelmäßiger Konsum).

Jetzt musst du allein eine Lösung für dich finden.
 
Hattest du dich bereits bei deiner FSSt. darüber erkundigt?
Und wie lange ist das her?
Da es sich bei deiner TF um eine OWI gehandelt hat und du den FS "freiwillig" abgegeben hast, müsste der Eintrag nach 5 Jahren getilgt worden sein...
think.gif
 
Und wie lange ist das her?
Da es sich bei deiner TF um eine OWI gehandelt hat und du den FS "freiwillig" abgegeben hast, müsste der Eintrag nach 5 Jahren getilgt worden sein...
think.gif
Ja? Das letzte mal war ich im September 2024 dort, und dort hatte man mir gesagt, dass ich eine MPU machen müsse. Was bedeutet TF?
 
Du hast zwei verschiedene "Baustellen" in deinen Angaben.

Bei deinen Werten ...
"Blutwerte: 1,12 ng/mL THC // 10,2 ng/mL THCCOOH (Abbauprodukt)"
... wären 6 Monate kein Problem.

aber ...

Bei dieser Aussage ...
"Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): täglich 1-2 Joint"
...
wären das dann allerdings 12 Monate (regelmäßiger Konsum).

Jetzt musst du allein eine Lösung für dich finden.
Um mal Bezug zu deiner Voltaire Zitat zu nehmen. Nachweislicher Fakt ist, dass ich 1, 12ng im Blut hatte. Nachweislich ist nicht, die Konsummenge die ich zu diesem Zeitraum zu mir genommen habe. Wenn ich die täglichen 1-2 Joints nicht erwähne, oder auf 1-2 Joints pro Monat reduziere, (das sollte sich ja auch mit den Werten decken), könnte ich mit 6 Monaten "durchkommen" ?

Viele Grüße und vielen Dank nochmal für die Hilfe hier :)
 
Das letzte mal war ich im September 2024 dort, und dort hatte man mir gesagt, dass ich eine MPU machen müsse. Was bedeutet TF?
Hm, die Tilgungsfristen gelten in allen Bundesländern gleichermaßen, kann es sein, dass es sich bei dir doch um einen Entzug gehandelt hat?
Hattest du dir denn mal einen Auszug aus dem FAER besorgt?

TF = Trunkenheitsfahrt. Diese Bezeichnung gilt neben Alkohol auch für Drogen.
 
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