Das muss ich korrigieren:
Das Straf- und Verwaltungsverfahren sind 2 völlig verschiedene Verfahren.
Die FEB bekommt automatisch, da die Dunkelblauen dazu rechtlich verpflichtet sind, Kenntnis von dem Ergebnis der BE.
korrekt, es sind 2 verschiedene Verfahren. Allerdings durch die Meldung alleine, erfolgt noch keine Veranlassung des Verfahrens.
Dann wird sie mit Sicherheit eine MPU anordnen, da Verdacht auf Alkoholmissbrauch besteht.
Falsch. Eine MPU kann nur angeordnet werden, wenn Schuld festgestellt.
Für den Verdacht des Alkoholmissbrauchs reicht er BAK alleine noch nicht. Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr lese ich nicht raus. Wird aber die Akte zeigen. Ansonsten könnten gegen die Zeugen womöglich auch ein Verfahren eingeleitet werden und gegen alle anderen Fußgänger ebenfalls?
Eine FEB wird wohl nicht willkürlich vorgehen dürfen.
Dafür bekommst du eine Frist von 3 Monaten.
erst nach Aufforderung
Die FEB muss das Strafverfahren nicht abwarten.
korrekt. Warten idR nicht ab, sofern die Aktenlage eindeutig.
Eine FEB will auch nicht in Regress genommen werden können.
Früher haben manche das gemacht, heute hat die Praxis gezeigt, dass sie das nicht mehr tun.
Stichwort Gefahrenabwehr.
unter Umständen.
Auch das ist fachlicher Unsinn.
Echt?
Und das „Bedrängen“ halte ich ihr auch für völlig unangemessen, da nicht sachdienlich.
Die Polizei ist Exekutive.
Die StA ist Judikative und Herrscher des Verfahrens. Alleine sie entscheidet über Wohl und Wehe.
Du kennst Dich aus. Hast schon mal eine Strafakte gelesen? Und Dich schon mal mit Zeugen unterhalten, wie vorgegangen wird?
Sich mal mit Polizisten auf privater Ebene auszutauschen, ist sehr erkenntnisreich.
Nun ja, das Fachgebiet mit der „Sondersituation“ gilt es erst einmal zu finden….
Es werben schon länger mitunter die RA damit, ebfs sogar Vorbereiter.
Wenn ein Vorbereiter dieses Thema eigens auslobt, könnte dieser die evtl auch einen RA empfehlen.
Ich halte es auch für vollkommen verkehrt jetzt einen Anwalt einzuschalten.
Es gälte erst einmal einen StB abzuwarten.
Wenn der StB abgewartet wird, ist Teil des Strafverfahrens eingespurt.
Es erfolgt auch eine Anhörung. Somit wäre es frühzeitig dienlich, den geeigneten RA zu finden und zu involvieren.
Falls du, lieber Tonideus, aber eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre es eine Überlegung.
Allerdings gucke bitte sehr genau in die Bedingungen, ob deine so etwas übernimmt.
Es ist wahrscheinlich günstiger das Strafverfahren abzuwenden, als eine MPU zu absolvieren, wenn nur auf monetäre Gesichtspunkte achten magst.
Stelle bitte ab sofort jeden Konsum ein und gucke nach einem Abstinenzprogramm, Blut-, Haar, oder Urinanalysen.
Diese müssen in einem Labor nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke durchgeführt.
Das stimme ich zu. Du findest im Infoteil eine Sammlung an Laboren zum Preisvergleich.
Es lohnt auch hier Preisvergleiche anzustellen.
Aus psychologischer Sicht hast du eine ausgeprägte Problemtiefe.
Das gilt es auszuräumen.
Bist Dir da sicher?
Man kann Problem auch außerhalb einer MPU lösen.
Gehe zum HA, zur Suchtberatung etc.
präventive stationäre Therapie?
Fange sofort mit der Aufarbeitung an. Das kannst du sehr gerne erst einmal mit unserer Hilfe, dann schauen wir mal, wie und wo du stehst.
Du wirst dich auf eine führerscheinlose Zeit einrichten.
Es hängt alleine von dir ab, wie lang sie werden wird.
das glaube ich bisher nicht.