1,15 Promille E-Scooter MPU Abstinenznachweis

beepbooop

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Guten Tag zusammen,

ich hatte im März dieses Jahres eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter mit 1,15 Promille, mein Führerschein wurde dann Ende Mai eingezogen und mit einer 6-monatigen Sperrfrist (bis Ende November) belegt. Meinen Führerschein habe ich dann am 21.9. neu beantragt und die Hoffnung gehabt, dass keine MPU auf mich zukommen wird, da dies auch mein Anwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht mir so gesagt hatte. Jetzt ist letzte Woche jedoch die Anordnung zur Beibringung einer MPU bei mir eingetroffen, mit der Begründung, dass keine Ausfallerscheinungen bei der Kontrolle und Blutentnahme bei mir festzustellen waren, weswegen jetzt die Frage „Kann Herr XX trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 zur FeV ein (Kraft-)Fahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher Führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird?“ mit einer MPU geklärt werden soll. Die Frist zur Einreichung der MPU ist jetzt dementsprechend sechs Monate nach der Antragstellung zur Neuerteilung des Führerscheins.

Da ich bislang jedoch (fälschlicherweise) nicht von der Anordnung einer MPU ausging, habe ich keinen Abstinenznachweis angefangen und auch nicht abstinent gelebt (2-3x im Monat Alkohol getrunken). Jetzt meine Fragen:

  • Könnte ich die MPU auch ohne Abstinenznachweis bestehen (aufgrund relativ geringer BAK)? Gibt es dazu Alternativen? Ich lese hier ab und an von kontrolliertem Trinken (KT), wäre das für meinen Fall anwendbar?
  • Wenn nein, kann ich bei der Führerscheinstelle die Frist zur Einreichung der MPU verlängern lassen? Ansonsten müsste ich die komplette Antragstellung erneut durchführen.
  • Oder könnte auch ein Abstinenznachweis über 3-4 Monate ausreichen fürs Bestehen der MPU?
Vielen Dank euch im Voraus!


Hier noch der ausgefüllte Fragebogen

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 190cm
Gewicht: 95kg
Alter: 28

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 28.3.2021
BAK: 1,15 Promille
Trinkbeginn: 20:00 Uhr
Trinkende: 1:15 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 2:30 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate

Führerschein
Hab ich noch: -
Hab ich abgegeben: Ja, Ende Mai
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Kann Herr XX trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 zur FeV ein (Kraft-)Fahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher Führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird?

Bundesland
: Baden-Württemberg


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: 2-3x Monat;
Ich lebe abstinent seit: -

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: -

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: Soll bis zum 22.3 eingereicht werden bei FSSt
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine
 
Hallo und Willkommen hier.. :smiley138:
ich hatte im März dieses Jahres eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter mit 1,15 Promille, mein Führerschein wurde dann Ende Mai eingezogen und mit einer 6-monatigen Sperrfrist (bis Ende November) belegt. Meinen Führerschein habe ich dann am 21.9. neu beantragt ..., da dies auch mein Anwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht mir so gesagt hatte. Jetzt ist letzte Woche jedoch die Anordnung zur Beibringung einer MPU bei mir eingetroffen, mit der Begründung, dass keine Ausfallerscheinungen bei der Kontrolle und Blutentnahme bei mir festzustellen waren,
Irgendwie spricht das nicht für Deinen Anwalt. Im Mai war das Urteil vor dem Verwaltungsgericht, daß ab 1,1‰ ohne Ausfallerscheinungen die Mpu angeordnet werden darf. War in allen Medien... :smiley284::a070:
Der explizite Vermerk in der Akte hätte auffallen müssen (zumindest bilde ich mir das ein..)
Könnte ich die MPU auch ohne Abstinenznachweis bestehen (aufgrund relativ geringer BAK)? Gibt es dazu Alternativen? Ich lese hier ab und an von kontrolliertem Trinken (KT), wäre das für meinen Fall anwendbar?
In Deinem jungen Alter von 29J würde Dir eine Abstinenzbeteuerung kein vernünftiger Mensch glauben.
D.h. für Dich ist KT die einzig richtige Alternative.
Diese gilt es 6 Monate praktiziert zu haben. Les Dir hierzu die Regeln des KT im Infobereich durch.

Zur Untermauerung des gelebten KT würde ich Dir empfehlen Eine Haaranalyse zu erstellen. Damit hast forensisch einen Beweis und gibt Dir sicherlich innere Sicherheit. Bei Deinem Konsumverhalten dürfte das kein Problem sein. Würde Dir allerdings empfehlen bis zur MPU den Konsum dennoch einzustellen. Hoffe, daß diese 2-3x pro Monat nicht geflunkert sind und Dich auch nicht abgeschossen hast.
  • Oder könnte auch ein Abstinenznachweis über 3-4 Monate ausreichen fürs Bestehen der MPU?
Nein, es gilt immer 6 Monate geübte Praxis. Bei Dir wirklich nur KT!
 
Irgendwie spricht das nicht für Deinen Anwalt. Im Mai war das Urteil vor dem Verwaltungsgericht, daß ab 1,1‰ ohne Ausfallerscheinungen die Mpu angeordnet werden darf. War in allen Medien... :smiley284::a070:
Der explizite Vermerk in der Akte hätte auffallen müssen (zumindest bilde ich mir das ein..)
Da hast du in gewissem Maße sicherlich recht. Er hat das Urteil auch angesprochen, meinte allerdings, dass die zuständige FSSt das so nicht handhaben würde... so ist es nun aber doch. Muss man jetzt mit leben.

In Deinem jungen Alter von 29J würde Dir eine Abstinenzbeteuerung kein vernünftiger Mensch glauben.
D.h. für Dich ist KT die einzig richtige Alternative.
Diese gilt es 6 Monate praktiziert zu haben. Les Dir hierzu die Regeln des KT im Infobereich durch.

Zur Untermauerung des gelebten KT würde ich Dir empfehlen Eine Haaranalyse zu erstellen. Damit hast forensisch einen Beweis und gibt Dir sicherlich innere Sicherheit. Bei Deinem Konsumverhalten dürfte das kein Problem sein. Würde Dir allerdings empfehlen bis zur MPU den Konsum dennoch einzustellen. Hoffe, daß diese 2-3x pro Monat nicht geflunkert sind und Dich auch nicht abgeschossen hast.
Habe mein Konsum nochmal in den letzten Monaten nachgeprüft, circa 3x pro Monat kommt schon hin. Ein Problem ist allerdings, dass ich sehr kurzes Haupthaar trage, also eine Haarprobe rückwirkend für 3 Monate wäre auch mit anderem Körperhaar (Bart) eigentlich nicht darstellbar. Ich gehe aber davon aus, dass man für KT auch mindestens 6 Monate "nachweisen" muss, sprich auch per Urin- oder Haarprobe? Oder kann man theoretisch auch für die ersten 2 Monate sagen: Hier, ich habe ein Trinktagebuch o.ä. erstellt, in dem ich festgehalten habe wann ich wieviel getrunken habe und ab dem 3. Monat das ganze mit Haar- oder Urinproben belegen?
 
Habe mein Konsum nochmal in den letzten Monaten nachgeprüft, circa 3x pro Monat kommt schon hin. Ein Problem ist allerdings, dass ich sehr kurzes Haupthaar trage, also eine Haarprobe rückwirkend für 3 Monate wäre auch mit anderem Körperhaar (Bart) eigentlich nicht darstellbar.
Du hast zur Mpu hin ja noch etwas Zeit. Dann würde ich diese am Hinterkopf einfach mal wachsen lassen. Orientierung ist ca. 1cm pro Monat, sofern möglich.. Von Bart kann entnommen werden, mein Labor macht das z.B. nicht.
Wie schon erwähnt, dies wäre nur zur eigenen emotionalen Sicherheit und wird bei der Mpu gerne gesehen.
Alles andere wie Blutwerte (Leberwerte) regelmäßig 4-wöchig sind auch möglich, haben aber nicht mehr die Akzeptanz.
PS: Diese Werte solltest zumindest 1x vorher ermitteln lassen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Ich gehe aber davon aus, dass man für KT auch mindestens 6 Monate "nachweisen" muss, sprich auch per Urin- oder Haarprobe?
NEIN, für KT gibts keine Nachweispflicht. Wird nur gerne gesehen, wie oben genannt.
Oder kann man theoretisch auch für die ersten 2 Monate sagen: Hier, ich habe ein Trinktagebuch o.ä. erstellt, in dem ich festgehalten habe wann ich wieviel getrunken habe und ab dem 3. Monat das ganze mit Haar- oder Urinproben belegen?
Sagen kannst alles. Nachweispflicht gibts i.d. Form keine. Viele machen auch nur eine HA kurz vor der MPU.
Bei KT gilt es eh mehr Aufmerksamkeit der Aufarbeitung zu legen.

Ich habe mir noch erlaubt von Max die Linksammlung rüber zu kopieren. War grad in nem neuen Thread enthalten..
Lesestoff ...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem Gutachten

FAQ-Reaktionstest-Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Wichtige Abkürzungen im Forum
 
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