Guten Tag zusammen,
ich hatte im März dieses Jahres eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter mit 1,15 Promille, mein Führerschein wurde dann Ende Mai eingezogen und mit einer 6-monatigen Sperrfrist (bis Ende November) belegt. Meinen Führerschein habe ich dann am 21.9. neu beantragt und die Hoffnung gehabt, dass keine MPU auf mich zukommen wird, da dies auch mein Anwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht mir so gesagt hatte. Jetzt ist letzte Woche jedoch die Anordnung zur Beibringung einer MPU bei mir eingetroffen, mit der Begründung, dass keine Ausfallerscheinungen bei der Kontrolle und Blutentnahme bei mir festzustellen waren, weswegen jetzt die Frage „Kann Herr XX trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 zur FeV ein (Kraft-)Fahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher Führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird?“ mit einer MPU geklärt werden soll. Die Frist zur Einreichung der MPU ist jetzt dementsprechend sechs Monate nach der Antragstellung zur Neuerteilung des Führerscheins.
Da ich bislang jedoch (fälschlicherweise) nicht von der Anordnung einer MPU ausging, habe ich keinen Abstinenznachweis angefangen und auch nicht abstinent gelebt (2-3x im Monat Alkohol getrunken). Jetzt meine Fragen:
Hier noch der ausgefüllte Fragebogen
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 190cm
Gewicht: 95kg
Alter: 28
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 28.3.2021
BAK: 1,15 Promille
Trinkbeginn: 20:00 Uhr
Trinkende: 1:15 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 2:30 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate
Führerschein
Hab ich noch: -
Hab ich abgegeben: Ja, Ende Mai
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: -
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Kann Herr XX trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 zur FeV ein (Kraft-)Fahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher Führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird?
Bundesland: Baden-Württemberg
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: 2-3x Monat;
Ich lebe abstinent seit: -
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: -
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: -
MPU
Datum: Soll bis zum 22.3 eingereicht werden bei FSSt
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine
ich hatte im März dieses Jahres eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter mit 1,15 Promille, mein Führerschein wurde dann Ende Mai eingezogen und mit einer 6-monatigen Sperrfrist (bis Ende November) belegt. Meinen Führerschein habe ich dann am 21.9. neu beantragt und die Hoffnung gehabt, dass keine MPU auf mich zukommen wird, da dies auch mein Anwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht mir so gesagt hatte. Jetzt ist letzte Woche jedoch die Anordnung zur Beibringung einer MPU bei mir eingetroffen, mit der Begründung, dass keine Ausfallerscheinungen bei der Kontrolle und Blutentnahme bei mir festzustellen waren, weswegen jetzt die Frage „Kann Herr XX trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 zur FeV ein (Kraft-)Fahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher Führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird?“ mit einer MPU geklärt werden soll. Die Frist zur Einreichung der MPU ist jetzt dementsprechend sechs Monate nach der Antragstellung zur Neuerteilung des Führerscheins.
Da ich bislang jedoch (fälschlicherweise) nicht von der Anordnung einer MPU ausging, habe ich keinen Abstinenznachweis angefangen und auch nicht abstinent gelebt (2-3x im Monat Alkohol getrunken). Jetzt meine Fragen:
- Könnte ich die MPU auch ohne Abstinenznachweis bestehen (aufgrund relativ geringer BAK)? Gibt es dazu Alternativen? Ich lese hier ab und an von kontrolliertem Trinken (KT), wäre das für meinen Fall anwendbar?
- Wenn nein, kann ich bei der Führerscheinstelle die Frist zur Einreichung der MPU verlängern lassen? Ansonsten müsste ich die komplette Antragstellung erneut durchführen.
- Oder könnte auch ein Abstinenznachweis über 3-4 Monate ausreichen fürs Bestehen der MPU?
Hier noch der ausgefüllte Fragebogen
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 190cm
Gewicht: 95kg
Alter: 28
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 28.3.2021
BAK: 1,15 Promille
Trinkbeginn: 20:00 Uhr
Trinkende: 1:15 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 2:30 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate
Führerschein
Hab ich noch: -
Hab ich abgegeben: Ja, Ende Mai
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: -
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Kann Herr XX trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 zur FeV ein (Kraft-)Fahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher Führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird?
Bundesland: Baden-Württemberg
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: 2-3x Monat;
Ich lebe abstinent seit: -
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: -
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: -
MPU
Datum: Soll bis zum 22.3 eingereicht werden bei FSSt
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine


