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1,36 BAK + VU Mpu nicht bestanden

Steffili73

Neuer Benutzer
Hallo :)
Ich bin neu hier und möchte euch gerne meinen Fall Schilder.
Ich bin am 6.11.21 nach dem ich feiern war ins Auto gestiegen und wollte nachhause fahren.
Ich war mit einer alten Bekannten (mit der ich heute nichts mehr zutun habe feiern) als wir dann gegen 4:30 zu ihr nachhause sind, haben wir uns gestritten und sie warf mich quasi raus. Ich war so aufgelöst und hatte meine Emotionen nicht unter Kontrolle das ich ins Auto stieg und nachhause fahren wollte. Weit bin ich nicht gekommen, ich bin in ein parkendes Auto gefahren.
Die Polizei kam, AAK 0,68 BAK 1,36 zwischenwert 1,40.

Ich habe damals bei der Polizei angegeben das ich gegen 21 Uhr das LETZTE Glas Wein getrunken hatte ..‍ das stimmte nicht. Gegen 21 Uhr haben wir angefangen zu trinken. Meine ganze Akte ist daraufhin falsch berechnet, wie ich natürlich erst im nachgang erfuhr was das alles mit sich zieht. Berechnung etc. Ich bin davor nie irgendwie aufgefallen. Und nu, steht meine 2te MPU an. Allerdings habe ich in der ersten Mpu die Wahrheit gesagt auch das ich bei der Polizei damals gelogen habe.
Nun wird mir von vielen Seiten geraten mich an die Akte zu halten.. allerdings müsste ich dafür ne komplette Geschichte erfinden, das möchte ich nicht. Ich möchte ehrlich sein können und auch ehrlich begutachtet werden. Habt ihr evtl einen Rat für mich ?

Liebe Grüße Steffi
 
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: weiblich
Größe:1,68
Gewicht:60kg
Alter:31

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 6.11.2021
BAK: 1,36
Trinkbeginn: ca 21:00
Trinkende: ca 4:00
Uhrzeit der Blutabnahme:7:05

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Ist zu erwarten das Fr.H auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und /oder liegen als Folge des Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?
Bundesland:
NRW

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Kontrolliertes Trinken. Nur zu besonderen Anlässen z.B Hochzeit, runder Geburtstag.
Ich lebe abstinent seit:

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:/
Urinscreening ja/nein:/
PEth-Analytik ja/nein:/
Keinen Plan?:/

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:GGT-20
GOT-20
GPT-19

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:ja 2022
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: 6.4.24
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:ja
Schon eine MPU gehabt?ja
Wer hat das Gutachten gesehen?:nur ich
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: es ist zu erwarten das Fr.X wieder unter alkoholkosum ein Kraftfahrzeug bewegt.

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
 
Ich bekomme die "BAK: 1,36 Promille" und "Trinkende: 21:00 Uhr" noch nicht zusammen.

Ist bei Gericht oder von der Führerscheinstelle zurückgerechnet worden? Bist du also mit einer anderen BAK verurteilt worden und / oder wirft die Führerscheinstelle dir eine andere BAK vor?
 
Ja die Führerscheinstelle hat zurückgerechnet
Siehe Bild.

Laut Führerscheinstelle muss ich bereits in den Morgenstunden getrunken habe oder gegen Mittag.
Was in der Realität aber nicht der Fall war.
 

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Also haben Staatsanwalt / Gericht nicht zurückgerechnet, die Führerscheinstelle aber trotzdem.

Da den richtigen Weg für die MPU zu finden ist schwierig. Der Gutachter muss sich an die Aktenlage der Führerscheinstelle halten. Wenn er die 1,36 Promille akzeptieren würde müsste er zu dem Ergebnis kommen, das überhaupt keine MPU gefordert werden darf. Die Mögichkeit hat er aber rechtlich nicht.

Von daher wirst du die MPU nur bestehen können wenn du die 1,60 Promille zum Tatzeitpunkt akzeptierst.

Alternativ kannst du zwar nicht gegen die MPU-Anordnung, aber gegen die Verweigerung der Fahrerlaubnis / des Führerscheins klagen. Allerdings mit ungewissen Erfolgsaussichten und über mehrere Jahre.

Hast du überhaupt vor der Verurteilung versucht die Uhrzeit im Strafverfahren korrigieren zu lassen?
 
Danke für die Beiträge bisher. D.h für mich ich muss mir quasi ne Geschichte ausdenken das ich bereits am Tage getrunken habe ?
Die Psychologin hat mich in Klasse A3 eingestuft. Wenn ich allerdings nun schon tagsüber getrunken haben soll dann wäre ich doch automatisch in A2 oder?
Ich weiß gerade nicht wie ich das alles handhaben soll.
 
Also haben Staatsanwalt / Gericht nicht zurückgerechnet, die Führerscheinstelle aber trotzdem.

Da den richtigen Weg für die MPU zu finden ist schwierig. Der Gutachter muss sich an die Aktenlage der Führerscheinstelle halten. Wenn er die 1,36 Promille akzeptieren würde müsste er zu dem Ergebnis kommen, das überhaupt keine MPU gefordert werden darf. Die Mögichkeit hat er aber rechtlich nicht.

Von daher wirst du die MPU nur bestehen können wenn du die 1,60 Promille zum Tatzeitpunkt akzeptierst.

Alternativ kannst du zwar nicht gegen die MPU-Anordnung, aber gegen die Verweigerung der Fahrerlaubnis / des Führerscheins klagen. Allerdings mit ungewissen Erfolgsaussichten und über mehrere Jahre.

Hast du überhaupt vor der Verurteilung versucht die Uhrzeit im Strafverfahren korrigieren zu lassen?
Nein ich habe die Uhrzeit überhaupt nicht auf’n Schirm gehabt. Für mich war damals klar „Du hast richtig Mist gebaut,dafür stehst du nun gerade“ Ich wusste allerdings auch nicht was diese Uhrzeit mit sich zieht. Und mein Anwalt ‍♀️ naja keine Ahnung, anscheinend war das alles nicht so ne gute Wahl

Ich wusste auch damals das man ja quasi bei der Polizei keine Angaben machen muss, nur in diesem Moment stand ich wirklich unter Schock und hatte Angst die Wahrheit zu sagen deshalb sagte ich letzte Glas Wein 21 Uhr.
 
Ich würde Folgendes vorschlagen:
Stelle doch bitte mal alles, was du im StV und im VerV bekommen hast, hier -sorgfältig anonymisiert- zur Verfügung.
Und bitte das negative Gutachten.

Dann lässt sich eher eine für dich passende Lösung finden. :smiley138:
 
So steige -ich zumindest- da noch nicht durch.
Dass eine FEB quasi eigenständig ohne entsprechende Grundlage eine Rückrechnung vornimmt, ist sehr ungewöhnlich.
 
Du wirst deine Geschichte entsprechend anpassen müssen. Die Führerscheinstelle muss sich an die 21.00 Uhr aus dem Urteil halten, der Gutachter an die ihm übermittelten Akten.

Für eine Klage sehe ich keinen Erfolg, da die 21:00 Uhr im Urteil / Strafbefehl stehen und du das akzeptiert hast.

Dass eine FEB quasi eigenständig ohne entsprechende Grundlage eine Rückrechnung vornimmt, ist sehr ungewöhnlich.

In die Richtung gingen auch meine Gedanken, deshalb meine konkreten Nachfragen. Aber offensichtlich stehen die 21:00 Uhr in den Gerichtsunterlagen und danach muss die Führerscheinstelle sich richten.
 
Deine Bedenken kann ich nachvollziehen. Allerdings wird es dann schwieriger dir zu helfen. Die Person(en), die die Unterlagen kennen, haben dann einen anderen Wissensstand und geben dir deshalb teilweise andere Antworten als der Rest der Forenteilnehmer. Die Unterlagen-Kenner müssen zudem darauf achten nicht versehentlich Informationen aus deinen Unterlagen preiszugeben. Das kann für alle sehr frustrierend werden.

Und die Unterlagenkenner tragen dann mehr persönliche Verantwortung, da Andere ihre Angaben mangels Informationen nicht überprüfen und gegebenenfalls korrigieren können.
 
Ich weiß jetzt nicht genau…
Ich glaube, du musst für PN freigeschaltet werden…
Aber da kannst du in jedem Fall einen Moderator fragen.

Ansonsten steht in meinem Profil noch eine e-mail-Adresse…
 
Ich habe dir eine email gesendet , vielen Dank das sind nun die Dinge von der Stadt, ich hoffe ich habe alles korrekt geschwärzt

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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