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1,36 BAK + VU Mpu nicht bestanden

Danke, ist angekommen :smiley138:

Eine rechtlich fundierte Grundlage der Rückrechnung habe ich jetzt nicht gefunden.

Der einzige Anhaltspunkt wäre, dass du angegeben hast, auf dem Weg zur Arbeit zu sein ?
 
Danke, ist angekommen :smiley138:

Eine rechtlich fundierte Grundlage der Rückrechnung habe ich jetzt nicht gefunden.

Der einzige Anhaltspunkt wäre, dass du angegeben hast, auf dem Weg zur Arbeit zu sein ?
Jetzt müsste ich alles versendet haben.
Ich weiß mittlerweile das ich sehr bei der alkoholberechnung gehapert habe. Damit tue ich es mir tatsächlich sehr schwer. Von der Logik her.
 
Wie bitte ? Die Sachen werden doch hochgeladen. Wo ist das Problem ?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Der Herr hat doch geschrieben das er es komprimiert hochladen wird da ich mir zu unsicher bin. Bin erst seit heute hier.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist auf Seite 1, da habe ich mich mit anderen Usern ausgetauscht. Möchte hier in keiner Form etwas falsches machen.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finde es schon sehr abenteuerlich, wie die Fsst Rückrechnungen angestellt hat. Wirkt schon fast, als daß die 1,6 unbedingt erreicht werden sollen um eine MPU fordern zu können. Eine theoretische Ermittlung des verwertbaren BAK entgegen der Gemessenen zum Tatzeitpunkt.
(PS: hier beweist sich mal wieder: ..Schweigen ist Gold..)

Leider sehe ich das letztlich auch so, daß wohl eine juristische Auseinandersetzung sich nicht lohnt und Du die Mengen gem. Trinkhistorie entsprechend ausrichten mußt. Ob wahr oder nicht wird an der Stelle nicht entscheidend sein.
Im Sinne der Vorbereitung und Berechnung wirst Dich auf eine Toleranz von 1,6 mit aufnehmbarere Menge von 2,2 einstellen müssen.

Um überhaupt die getrunkene Menge ermitteln zu können, ist folgende Formel recht einfach:
Alkohol (g) = Promille BAK (+Abbau 0,15ph) x Körpergewicht x Korrekturfaktor x RD(1,2)
Demnach dann die Trinkhistorie ausrichten.
 
Ich habe wirklich alles im Rahmen meiner Möglichkeiten gegeben, es hier hochzuladen.
Leider ist es mir nicht gelungen.

Daher fasse ich es mal zusammen.

Wie gestern schon geschrieben, habe ich keine sachliche Grundlage für die Rückrechnung der FEB gefunden.
Aber, wie hier auch schon mehrfach erwähnt, ist ein Kampf dagegen de facto aussichtslos.

Im Gutachten wurde anhand deines angegebenen Trinkendes auf 1,7 ‰ hochgerechnet.
Gescheitert ist es, musste scheitern, anhand deiner falsch bzw. dann sehr widersprüchlichen Angaben zu deiner Konsumhistorie.
Du konntest nicht erklären, wie du mit 1,7 Umdrehungen noch kilometerweit fahren konntest.
Du hast durchschnittlich bei gesellschaftlichen Anlässen 1-2 Gläser Wein oder Sekt angegeben.
Es ist zwar richtig, dass du schlussendlich ein parkendes Auto touchiert hast.
Trotzdem konntest du einige Kilometer unfallfrei im Stadtverkehr dein Auto bewegen.
Auch betontest du, dass es definitiv deine erste Fahrt unter Alkoholeinfluss gewesen sei.
Die Nachfrage, „auch unter Restalkohol“, hast du auch vehement von dir gewiesen.

So wurden deine Angaben diesbezüglich nach wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen als unglaubwürdig und letztlich nicht verwertbar angesehen.
Es wurden dir „noch erhebliche Verleugnungs- und Bagatellisierungstendenzen“ bescheinigt, was „typisch ist für eine erhebliche Alkoholproblematik und steht zudem einem angemessenen Problembewusstsein im Wege, welches jedoch Grundvoraussetzung für eine stabile Änderungsmotivation ist.“

Klar zu sagen ist, dass es nicht an der Rückrechnung durch die FEB gescheitert ist.
Du musst deine reelle (!) Konsumhistorie erarbeiten.
Du musst nichts erfinden, sondern der bösen Wahrheit ins Gesicht blicken, dass du ein erhebliches Alkoholproblem hast.
Das ist Fakt.

Aufgrund der so lange aufrechterhaltenden Leugnung würde ich dich momentan eher in A2 sehen, was Abstinenzpflicht bedeutet oder in Ausnahmefällen therapeutisch und forensisch begleitetes Trinken, da dich auch die Vorbereitung in dieser Blase hehalten hat.

Was war das denn für eine Vorbereitung ?
Konsumhistorie ist Grundbestandteil, der idR ganz am Anfang steht.
 
Oh schade das es nicht geklappt hat mit dem hochladen aber dennoch danke für deine Zusammenfassung. Meine Vorbereitung war eine private Dame, wie ich mit der Zeit gemerkt habe war sie auch keine verkehrspsychologin sonder „Beraterin“.
Ich habe bei der Mpu schon alles runtergespielt-richtig ehrlich war ich tatsächlich nicht.
Ich war 2022 bei einer tüv Psychologin die mir die A3 bescheinigt hat. Da war ich allerdings ehrlich. Die Mpu hat mich sehr verunsichert. Ich habe (wie im Gutachten auch steht) irgendwann auch gesagt das ich gerade sehr verunsichert bin. Ich habe teils die Fragestellung nicht mal richtig verstanden.
Das Gutachten hat mich im Nachhinein auch ziemlich geschockt. Denn so habe ich mich und würde ich mich heute auch nicht darstellen.
Ich denke das es vernünftig wäre die nächste Mpu nochmals nach hinten zu schieben und nochmal einen vernünftigen Vorbereitungskurs zu machen.
Ich danke dir aber vielmals für deine/eure Einschätzung.
 
Sehr gerne :smiley138:

Ein Vorbereitungskurs ist absoluter Quatsch, bringt nichts und kostet viel.
Wenn du dich professionell vorbereiten möchtest, rate ich dir, eine qualifizierte Person zu suchen und Einzelgespräche zu machen.

Per PN kann ich dir auch kompetente Menschen empfehlen.
 
Ich habe @Steffili73 darum, entgegen der sonstigen Gepflogenheiten des Forums (Freischaltung erst 7 Tage nach Registrierung), für "Private Nachrichten" freigeschaltet.
Dann brauchen wir auch keine Regeln mehr ... "Konversation" hat eh nicht funktioniert. :smiley2204:
 
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