2. Mal Führerschein weg wegen Alkohol

Hallo bakira. Ich habe immer was getrunken wenn Ärger war. Dazwischen wochenlang nichts.Und das erst seit diesem Jahr wieder. Habe leider nur 2 Jahre eingehalten nichts mehr zu trinken. In diesem Jahr cirka 6 bis 7 mal .Und letztes Mal leider richtig schlimm. Du schaffst die MPU bestimmt. Übrigens habe ich meine damals genau 2 Monate vor Ende der Sperrzeit gemacht. Es geht weil Du doch mal danach gefragt hattest im Forum. L.g.sanne
 
Hallo bakira. Ich habe 6 Monate vor Ende der Sperrzeit den Führerschein damals beantragt mit Sehtest und 1 Hilfe Kurs. Dann kam die Aufforderung zur MPU. Und Ich habe die Akte dahin schicken lassen und Einen Termin vereinbart mit dem MPI. Somit hatte Ich die MPU vor Ende der Sperrzeit.2 Monate vorher. L.g.sanne
 
Hallo Sanne, ja soweit sogut bei mir. Kümmere mich allerdings nicht weiter um MPU Vorbereitungen da mich evtl. noch eine Gerichtsverhandlung mit möglicher Sperrfrist erwartet
 
Hallo bakira. Oh das ist ja nicht so toll noch mehr Sperrfrist. Aber vielleicht ja auch nicht. Ich drücke dir die Daumen das es nicht so kommt. Ich weiss auch noch garnichts. Aber Du machst doch Deine AB? L.g.sanne
 
Ja meine AB mache ich noch habe im April 2021 dann ein Jahr um. Hoffe mal das ein Jahr reicht hatte mal was gehört von 24 Monaten wenn man mehrfach auffällig geworden ist vielleicht ist ja jemand hier der dazu was sagen kann?
 
Da Ich ja auch Wiederholungstäter bin würde Ich das auch gern wissen ob 12 Monate AB reicht dann?Kann uns da bitte jemand Auskunft geben?
 
Ich stimme funkytown grds. zu. In den Buk ist allerdings kein längerer Zeitraum als 12 Monate angegeben - es sei denn es handelt sich um eine Alk.erkrankung (Abhängigkeit), dann reichen diese 12 Monate nicht mehr....

Wichtig ist für den GA bei WHT (neben den AN) dass eine gründliche Aufarbeitung erfolgt ist. Dies gelingt dann meist nur mit fachlicher Hilfe.

@bakira2906

Leider hast du mir meine Frage bisher nicht beantwortet...
hast du das -mehr oder weniger leichtfertig- so dahin geschrieben, oder besteht tatsächlich eine Alkoholabhängigkeit die von einem Arzt diagnostiziert wurde?
Und wenn ja, weiß die FSSt. davon?
 
Hallo ich gehe davon aus das die FSSt. von einer Abhängigkeit ausgeht da ich öfter auffällig geworden bin. 2015 das erste Mal unter Alkohol dann 2018 Führerscheinverlust wegen Alkohol und 2019 Fahren ohne Führerschein unter Alkohol. Denke mal das man da nicht mit dumm gelaufen raus kommt.
 
Es muss aber trotzdem eine ärztlich diagnostizierte Einschätzung vorliegen, oder aber der Hinweis dass du eine Entgiftung und/oder Entzugstherapie gemacht hast...

Bei einer Alk.erkrankung würden AN für 12 Monate nicht reichen...
 
Hallo bakira. Ich denke auch das die Führerscheinstelle nicht bei der Krankenkasse nachfragt. Das ist nicht deren Aufgabe. Da kümmern Sie sich nicht drum. Die Führerscheinstelle hat mir damals nur gesagt das Ich eventuell AB Nachweise brauche aber genau wussten Sie es auch nicht.?Habe es dann einfach gemacht sicherheitshalber. L.g.sanne
 
Nein und nochmals nein, die Fsst kommt weder ran noch ist es in Ihrem Interesse.
Bei der AB geht es dabei lediglich um eine Empfehlung, nicht mehr nicht weniger.

Deshalb ist es ja so schwierig abzuschätzen ob AB, kT o.Ä..

Das liegt beim GA oder in diesem Forum, als Hilfestellung und Tipps.
Wie geschrieben, je nach Alter, Promille, vorige Delikte, kann man das hier recht schnell erfragen.

Dazu gibt es keine Rechtlichen Vorlagen, es ist eben leider nur eine Abschätzung der jahrelangen Erfahrung der Forumsmitglieder :)

Ich denke aber die Einschätzungen sind sehr präzise. ;)
 
Hallo bakira. Hast Du Deinen Führerschein schon beantragt?Das könntest Du ja jetzt machen 6 Monate vor Ende der Sperrzeit. L.g.sanne
 
Nein habe ihn noch nicht beantragt weil mir wohl noch eine Verhandlung ansteht wo mir mit Pech erneute Sperre droht. Hänge dadurch momentan in der Luft und kann nichts machen
 
Ach man das ist ja echt Mist. Aber auch das klärt sich alles und dann kuckst Du positiv in die Zukunft. Du hast schon so viel erreicht. Fast 1 Jahr AB und nicht getrunken. L.g.sanne
 
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