3. TF

ich bin team „hier posten“ und wenn dann nochwas unklar ist ggf. Anwalt.
Mein Anwalt war angeblich auch spezialisiert auf Verkehrsrecht hatte akteneinsicht beantragt - nach 7 Monaten kam das Gerichts Urteil - ohne das er akteneinsicht hatte!
Und er wollte dann nochmal hinter der Akten Einsicht hinterher laufen. Ich habe das Urteil akzeptiert an der Sperre drehen hätte nichts gebracht weil ich 15 Monate Abstinenz nachweisen musste und Tages Sätze waren auch ok …
Außer einem Gespräch hatte ich nichts vom Anwalt musste aber bevor er überhaupt einen Finger gerührt hat 500 Euro bezahlen.
Nachdem ich ihm mitgeteilt hatte, dass ich das Urteil so akzeptiere, schrieb er mir noch, dass ich ihn noch für MPU Vorbereitungskurse kontaktieren könnte bei seinem Kooperationspartnern …

Also lieber hier einstellen du bekommst kompetente Hilfe
Und wie schon geschrieben gibt es keinen Grund für eine MPU jetzt erst mal Füße still halten und warten was von der Polizei kommt

Am Thema Alkohol solltest du dennoch arbeiten….
 
Mein Anwalt war angeblich auch spezialisiert auf Verkehrsrecht hatte akteneinsicht beantragt - nach 7 Monaten kam das Gerichts Urteil - ohne das er akteneinsicht hatte!
Und an diesem Punkt hätte das Verfahren eingestellt werden müssen. Verletzung rechtlichen Gehörs. Ganz klarer Fall eines nicht zu heilenden strafprozessualen Mangels. Das Verfahren hätte eingestellt oder Du freigesprochen werden müssen.
Das wäre ein Wiederaufnahmegrund. Inklusive Schadensersatz und Annullierung sämtlicher dir auferlegten Maßnahmen!
 
Wäre das so gewesen, hätte er mir das ja sagen können - ich gehe davon aus das er sich nicht gekümmert hat - als Anwalt sollte er das von Dir zitierte kennen.

Er wollte sich nur „beschweren“
Ohne das es für mich eine Auswirkung gehabt hätte - deshalb gehe ich davon aus der er es einfach vergessen hat
 
Hallo zusammen,


Ich habe Ende Februar Anfang März eine etwas größere Zahnoperation vor. Knochenaufbau und Implanrate in 3-4 Etappen. Das ganze wird im Dämmerschlaf und Medikamenten durchgeführt. Da gehe ich doch davon aus das da Alkohol enthalten ist? Bei einer eventuellen MPU und Abstinenz, das glaubt mir doch kein Mensch das ich nicht getrunken habe. Was meint ihr?
 
Sag deinem Zahnarzt/Kieferchirurg, dass du ein AB-Programm machst. Entweder kann er auf alkoholfreie Medikamente zurückgreifen oder dir ein Attest ausstellen. Deine Gesundheit sollte nicht unter AB leiden.
 
Hallo zusammen,


Ich habe Ende Februar Anfang März eine etwas größere Zahnoperation vor. Knochenaufbau und Implanrate in 3-4 Etappen. Das ganze wird im Dämmerschlaf und Medikamenten durchgeführt. Da gehe ich doch davon aus das da Alkohol enthalten ist? Bei einer eventuellen MPU und Abstinenz, das glaubt mir doch kein Mensch das ich nicht getrunken habe. Was meint ihr?
Ich komme vom Fach
Ein ehrlich ausgefüllter anamnesebogen hilft uns, Patienten fachgerecht zu behandeln.
Mundhöhlen antiseptikum ist dann betaisoda - vorausgesetzt du hast keine jod Allergie und mundspüllösungen für nach der OP gibt es clorhexidn Alkohol frei: ParoEx von Butler Gum
Auch dem Apotheker Bescheid sagen das du unbedingt eine Alkohol freie Variante brauchst. Ggf. Muss er das bestellen - also ruhig vor der OP schon kümmern.
Chlorhexidin gibts ohne Rezept deshalb kannst du das schon vorher besorgen
Und wie schon beschrieben Info das du gerade an einem Abstinenz Programm teilnimmst
Du wirst vor der Kontrolle im Programm auch jedesmal nach zurück liegenden Medikamenten / OP‘s befragt dann kannst du das bei der AB Kontrolle angeben und dir zur Sicherheit von der Praxis eine OP Bescheinigung geben lassen dann ist alles Siegel dicht

Im Übrigen Arbeite ich jeden Tag mit alkoholhaltigen Hände Desinfektionsmitteln und habe auch 15 Monate AB nachweisen können
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

Wie sieht es mit Haarspray, Schaumfestiger, Deo, Parfüm, Zahnwasser etc aus? Darf das weiter verwendet werden? Salat mit Essig usw.
Vielen Dank vorab für die Infis.
 
Du wirst ja einen Zettel bekommen haben fürs AB-Programm, oder? Im Regelfall ist alles, was von außen ausgetragen wird, eher harmlos, siehe @zuerbiswolke im Post davor. Bei allem, was du dir auf welche Weise auch immer zu Gemüte führst, wäre Vorsicht angebracht. Salat mit Essig wird wohl nicht allzu viel ausmachen, aber beim Mundwasser würde ich schon mal auf die alkoholfreie Variante umsteigen.
 
Hallo Kapomik,

Danke für die schnelle Antwort.
Ich mache noch kein AB-Programm. Mein Anwalt wartet noch auf die Akteneinsicht. Das ist alles nur für den Fall einer MPU. Ich will sicher sein.
 
Das ist sehr mutig. Nach der Akteneinsicht wird dein Anwalt auch nicht wissen, ob du zur MPU musst oder nicht. Das erfährst du letztlich, wenn du deine FE beantragst. Da hast du u.U. viel Zeit verloren. Wie siehts mit deinen Haaren aus? Sind die getönt/gefärbt? Wenn nicht, dann könntest du ja rückwirkend mit Haaranalysen deine AB belegen.
 
Hallo Kapomick,

Die Haare sind gefärbt bzw. Gesträhnt. An manchen Stellen aber nicht. Denke das man wenn es denn sein sollte, was abnehmen kann.
Die BAK ist 1,37.
 
Auch wenn das für eine Frau psychologisch schmerzhaft ist, empfehle ich dir, erst mal auf eine weitere Einwirkung deiner Haare zu verzichten. Im Idealfall werden die Haare für eine HA am sog. Hinterhöcker entnommen. Und wenn du da safe bist, kannst du, so du frei vom Konsum bist, nach gut 3,5 Monaten eine HA entnehmen lassen, die deine AB belegt. Ich würde an deiner Stelle zumindest dafür bereit sein.
 
Hallo zusammen,

Mein Anwalt hat Akteneinsicht und den Beschluss bekommen. Kann jemand erklären, was für ein Beschluss das ist?
Ich werde kein Verfahren einleiten.
 
Am Besten ist Folgendes:
Stelle doch bitte den „Beschluss“ sorgfältig anonymisiert hier ein.
Dann können wir dir genau sagen, was dieser bedeutet :smiley138:
 
Den hat der Anwalt bekommen. Ich noch nicht. Lt. Polizei soll er bei mir im Briefkasten sein, ist er aber nicht.
 
Das kann nur der Strafbefehl sein. Der FS konnte in der Nacht nicht entzogen werden, da ich ihn nicht bei mir hatte. Morgen soll ich den Schein abgeben
 
Ich halte einen Strafbefehl für unwahrscheinlich. Der kommt vom Gericht und nicht von der Polizei. Es handelt sich eher um die Aufforderung deinen Führerschein abzugeben oder zu einer Aussage zu erscheinen.
 
Richtig !
Es gilt vor allem zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis zu unterscheiden.

Es ist auch ein Unterschied zwischen polizeilichen Maßnahmen ( Exekutive ) und z.B. staatsanwaltlichen Maßnahmen ( Judikative ).

Das müssen wir erst einmal „aufdröseln“ für einen realistischen Überblick :smiley138:
 
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