Angaben beim MPU-Gutachter machen:JA oder NEIN?

1.: Da ich ja 1985 mal den Führerschein weg hatte (s.FB), werde ich diese Tatsache wohl oder übel im TÜV-Fragebogen angeben müssen, ob verjährt oder nicht!
Nein, alles was verjährt ist, kann und darf bei deiner MPU nicht verwendet werden. Sollte dies noch in deiner Akte stehen, muß diese entsprechend bereinigt werden. Eine MPU ist unter diesen Punkten nicht rechtskräftig.
Du brauchst es demnach auch nicht erwähnen, die TF von 1985 gibt es quasi nicht mehr !!!
 
Hallo,
ich möchte meine Frage in diesen Thread einbetten, da es sich bei mir ähnlich verhält (TF 1,88 jetzt, vorherige TF 1990 und 1992, mit FE, keine MPU, Neuerteilung 2002).
Hier die Frage:
Welche Unterlagen hat der GA denn eigentlich zur Verfügung? Nur den Auszug aus dem VZR, die ich auch einsehen kann? Oder bekommt er erweiterte Auskünfte von der Ordnungsbehörde?
Hintergrund der Frage ist natürlich, dass wenn ich im TÜV FB angebe, noch nicht nicht alk-technisch im Verkehr aufgefallen zu sein (da ja schon über 20 Jahre her und somit getilgt), der GA dies aber aus anderen Unterlagen weiss, wird mir das vermutlich sehr negativ ausgelegt, oder?
Herzlichen Dank für eine Antwort
 
Obwohl du keinen eigenen Thread eröffnet hast, möchte ich dir deine Fragen beantworten ... solltest du mehrere Fragen haben ... eröffne bitte einen eigenen Thread :a070:

Welche Unterlagen hat der GA denn eigentlich zur Verfügung? Nur den Auszug aus dem VZR, die ich auch einsehen kann? Oder bekommt er erweiterte Auskünfte von der Ordnungsbehörde?
Der Gutachter hat Einsicht in deine Führerscheinakte der FSST. Alles was dort vorhanden ist, weiß auch dein Gutachter. Du kannst jedoch durchaus eine Akteneinsicht bei deiner FSST nehmen.

Hintergrund der Frage ist natürlich, dass wenn ich im TÜV FB angebe, noch nicht nicht alk-technisch im Verkehr aufgefallen zu sein (da ja schon über 20 Jahre her und somit getilgt), der GA dies aber aus anderen Unterlagen weiss, wird mir das vermutlich sehr negativ ausgelegt, oder?
Wenn dein Delikt getilgt ist, darf er a) nicht mehr in deiner Akte stehen; und b) nicht mehr gegen dich verwendet werden.
 
Zurück
Oben