M
Max
Gast
Nein, alles was verjährt ist, kann und darf bei deiner MPU nicht verwendet werden. Sollte dies noch in deiner Akte stehen, muß diese entsprechend bereinigt werden. Eine MPU ist unter diesen Punkten nicht rechtskräftig.1.: Da ich ja 1985 mal den Führerschein weg hatte (s.FB), werde ich diese Tatsache wohl oder übel im TÜV-Fragebogen angeben müssen, ob verjährt oder nicht!
Du brauchst es demnach auch nicht erwähnen, die TF von 1985 gibt es quasi nicht mehr !!!