gilt das damit als Mischkonsum
Ja, da gibt es keinen Spielraum.
Nein. Du wurdest das erste Mal erwischt, das ist etwas anderes.
Dabei muss zwischen Strafe und Schutzfunktion unterschieden werden. Für die Strafe müssen dir Taten nachgewiesen werden. Da bist du Ersttäter. Bei der Schutzfunktion, die in die MPU mündet, bist du Wiederholungstäter. Damit auch für den Gutachter.
sind damit die15 Monate gebucht?
Das entspricht meinem Wissen und meinen Erfahrungswerten und kann nur eine Empfehlung sein. Das ist aber keine starre Grenze. In Ausnahmefällen können durchaus 12 Monate ausreichen. Wie du die MPU angehst ist im Endeffekt deine Entscheidung.
Ich sehe auch das MPU-Gespräch keineswegs so positiv wie du und wohl einige andere Forenmitglieder. Das ist aber meine ganz persönliche Meinung. Der Gutachter hat es überhaupt nicht bewertet, da der nachgewiesene Drogenkonsum dies nicht mehr zugelassen hat.
das aktuelle Gutachten ist nicht aktenkundig.
Das ist für dich von Nach- und von Vorteil. Dabei sehe ich nicht nur auf die MPU sondern auch auf dein zukünftiges Leben und Schicksal.
Wenn die Gutachter dich falsch einschätzen, weil ihnen wichtige Informationen fehlen (das Gutachten und dein Rückfall) ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, das du als Wiederholungstäter Anderen und dir selbst zukünftig schadest.
Andererseits ist dein Wunsch verständlich, die nächste MPU möglichst kostengünstig und schnell bestehen zu wollen. Du hast das Recht das Gutachten zu verheimlichen, deshalb gibt es daran nichts von außen zu kritisieren. Du selbst solltest dann aber wissen, das du eine größere Eigenverantwortung hast.
Wenn du das Gutachten verheimlichen willst hat das aber für die nächste MPU bestimmte Folgen. Du musst die nächste MPU bei einem anderen MPU-Institut machen, da das bisherige seine eigenen Akten, wie jeder andere Arzt auch, verwenden darf. Bei einem anderen Institut fängst du damit bei Null an und musst erforderliche Abstinenznachweise (egal ob 12 oder 15 Monate) lückenlos nachweisen.
Eine Nachweis-Lücke bis zu 4 Monaten ist nur zwischen Ende des Abstinenzvertrags und der Untersuchung zulässig. Das geht wegen der Terminvergabe auch nicht anders. Dabei wird aber erwartet, das du dich zeitnah zum Vertragsende um einen MPU-Termin bemühst.
Es spricht auch nichts dagegen, erst mal einen Vertrag über 12 Monate abzuschließen und den gegebenenfalls rechtzeitig (vor der letzten regulären Einbestellung) zu verlängern. Dann hast du auch Zeit dich weiter mit der Nachweiszeit zu beschäftigen um Informationen zu sammeln. Wenn du regelmäßig hier im Forum vorbeischaust werden noch jede Menge aktuelle Erfahrungsberichte hinzukommen.
Und du kannst natürlich in alten Beiträge lesen, zum Beispiel nach Mischkonsum suchen. Inzwischen wurden zwar die Beurteilungskriterien (BUK) angepasst, grundsätzlich geändert hat sich aber nichts. In wie weit die Gutachter die aktuellen BUK eng oder weit auslegen weiß noch niemand. Dazu haben wir im Forum noch viel zu wenig Informationen.