Ups, hierdurchwie gesagt war ich nie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis...
Ich denke das die Psychose hier schon in engem Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis steht.
war ich der Ansicht dass es sich bei dir um eine Neuerteilung handelt, wenn du noch nie eine FE hattest geht es bei dir aber um eine Ersterteilung.Mein Therapeut meinte auch ich solle den Antrag auf Wiedererteilug der FE ca. 2 Monate vor der MPU stellen.
Hattest du jemals eine gerichtliche Sperre um eine FE zu erwerben? Falls nicht, müssten Eintragungen die länger als 10 Jahre her sind, gelöscht werden.
Ich bin nun versucht, dir doch dazu zu raten den Erstantrag zu stellen, um zu sehen, was die Behörde von dir verlangt. Dies wäre allerdings mit Kosten verbunden, da du bei einer MPU-Aufforderung den Antrag zurückziehen müsstest und das Geld dafür nicht zurückbekommst...
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