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Betrunken mit 1,44 Promille, Unfall beim ausparken

Danke für deine liebe Rückmeldung !

Ich freue mich für dich, dass du „einfach so“ dein Kärtchen zurückbekommen hast.
Und Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten schadet nu wirklich nie…

LG und dir alles Gute :smiley138:
 
Also mir war das überhaupt nicht klar,

Dich meinte ich auch nicht, du hast ja gefragt.

kenne jemanden, die musste mit 1,2 Promille trotz Unfall als Ersttäterin zur MPU...

Das sind die üblichen Halbinformationen. Heißt: In dem Fall gab es sachliche Gründe, die der Führerscheinstelle zugetragen wurden, die die Führerscheinstelle sich also nicht selbst ausgedacht hat. Zum Beispiel

- Fahrt mit einem einspurigen Fahrzeug, vorhandener Gleichgewichtssinn = fehlende Ausfallerscheinung (Info durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht)

- keine oder nur sehr geringe Ausfallerscheinungen (Info durch Polizei und meist Arztbericht)

- Wiederholungstäter(in) (Info durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht)

- ...

Die sachlichen Gründe sind in der Regel auch im Schreiben der MPU-Forderung aufgeführt.

Und bitte nicht falsch verstehen: Ich schreibe das nicht nur für dich sondern auf für alle Anderen, die aus deinen Erfahrungen lernen wollen. Das du erleichtert bist und dich freust ist vollkommen in Ordnung.
 
Alles gut! Letztendlich kann ich nach wie vor sagen, dass is (abgesehen von der Kohle) das beste was mir passieren konnte, zum richtig Zeitpunkt, bevor ich den Konsum gar nicht mehr im Griff habe!
Eine schöne Restwoche Euch allen und ich würde trotzdem sehr gerne Mitglied bleiben
 
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