Betrunken Rad gefahren und natürlich erwischt .

Momentan ist die Kommunikation mit dir schwierig.

Ich habe mir deine Beiträge durchgelesen, konnte aber nicht erkennen, das du uns die BAK mitgeteilt hast. Vielleicht habe ich das auch überlesen Wie hoch ist die BAK?

Dann ist dein letzter Beitrag wegen der fehlenden Absätze schwieriger als nötig zu lesen. Es wäre schön wenn du das in den Griff bekommen könntest. Zumal du die Satzzeichen eher auswürfelst. Wir erwarten hier keine perfekte Grammatik, aber es doch schön, wenn erkennbar wäre, das du deine Beiträge vor dem Einstellen noch einmal durchliest. Wenn du das nicht hinbekommst wäre ein Hinweis nett um Mißverständnisse zu vermeiden.
 

Tip für die MPU: Verwende den Begriff Alkohol. Andere Begriffe die Ethanol schaffen eine Distanz, als ob du nicht zu den richtigen Alkoholfahrern gehörst. Bei der MPU wird aber erwartet, das du dein Alkoholproblem erkannt hast.

Eine gerichtliche Anordnung zur MPU ist bisher nicht eingegangen

Das Schreiben kommt von der Führerscheinstelle, das Gericht hat mit der MPU-Anordnung nichts zu tun.

Mein Berater meinte ich soll auf jeden fall 12 Monate Abstinenz vorweisen .

Das würde ich auch empfehlen.

könnte man dann die Abstinenzzeit verkürzen

Abstinenz bedeutet immer lebenslänglich. Für die MPU brauchst du Abstinenznachweise, außer du willst zukünftig kontrolliert trinken.

Abstinenznachweise werden grundsätzlich für ein Jahr erwartet, alles andere sind Ausnahmen. Meiner Erfahrung nach (Andere können andere Erfahrungen haben) achten die Gutachter seit Erscheinen der 4. Auflage der Beurteilungskriterien vor kurzer Zeit mehr darauf und fordern für kürzere Abstinenznachweiszeiten Begründungen, um die zu akzeptieren.

Ist es deshalb ratsam sich einen Auszug anzufordern

Ich würde erst mal Einblick in die Führerscheinakte nehmen, das erfordert am wenigsten Aufwand.

so lange wie möglich hinauszögern

Hört sich immer gut an, in der Praxis hast du aber wenig Einfluß. Wenn die MPU-Aufforderung kommt wird gleichzeitig ein Termin festgesetzt. Da du einen Führerschein (soweit ich verstanden habe) noch hast wird die Führerscheinstelle sich nur auf keine oder eine geringe Fristverlängerung einlassen.
 
Ich würde erst mal Einblick in die Führerscheinakte nehmen, das erfordert am wenigsten Aufwand.
Das sehe ich nicht so. Bei der FSSt. muss ein Termin vereinbart werden, die Akte muss (wahrscheinlich aus dem Archiv) geholt werden - das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Besser wäre, sich einen Auszug aus dem FAER zu besorgen, das geht auch online.
Aber wie bereits geschrieben wurde, ist die TF mit dem Rad aus 2019 "verjährt".
 
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