Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für dich.
Pass gut auf dich auf. ;):smiley711:
 
Hey Leute,

mein Gutachten habe ich soeben hochgeladen.

Mir ist gestern aufgefallen, dass auf der letzten Seite des Gutachtens nur eine von der Behörde gestellte Frage von der Begutachtungsstelle beantwortet wurde... nämlich nur die erste Frage.

Oder wurde die zweite Fragestellung indirekt im gesamten Gutachten geklärt? Bin mir da gerade etwas unsicher.

Zur Klärung der Fahreignung sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

- Kann die begutachtende Person trotz der früheren BTM Einnahme ein KFZ der Gruppe 1 sicher führen ?

- Ist nicht (mehr) zu erwarten, dass die zu begutachtende Person zukünftig Betäubungsmittel nach dem BTM Gesetz einnimmt, so dass dadurch die Eignung zum Führen von KFZ ausgeschlossen ist ?


Ein schönes Wochenende euch allen.
 

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Ja ich finde es tatsächlich auch sehr merkwürdig, sowas kann man doch aber nicht einfach vergessen reinzuschreiben?

Wobei die zweite Frage auch nicht direkt so gestellt ist, ob die Gefahr bei mir besteht wieder im Rauschzustand eine KFZ zu führen. Die Frage lautet ja eher, ob generell die Gefahr besteht Rückfällig zu werden, sodass ich generell nicht fahreignungsfähig wäre. Auf den letzten beiden Seiten des Gutachtens steht , dass die Wahrscheinlichkeit gering ist.

Maximale Verunsicherung gerade...hab das Gutachten halt auch schon weggeschickt.
 
Maximale Verunsicherung gerade...hab das Gutachten halt auch schon weggeschickt.
Keine Panik, die beiden Fragen gehören zusammen und werden auch so beantwortet.

Die Fragestellung wird in der Regel wie folgt formuliert ...

§ 14/2 Nr. 1 FeV – Wiedererteilung nach Entzug wegen Einnahme oder Abhängigkeit von BTM

«Kann X trotz der Hinweise auf Drogenmißbrauch ein Kfz der Klasse X sicher führen?»
«Ist insbesondere nicht zu erwarten, daß X ein Kfz unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?»
 
Ich habe heute mit der FSST telefoniert und mein Sachbearbeiter hat mir genau das wiedergegeben was meine Befürchtungen waren. Das Gutachten muss abgeändert werden, ist echt bitter. Bin schon etwas genervt, aber was bleibt mir anderes übrig.

Jetzt muss ich erst warten, bis die Behörde mir diese Woche noch die Anweisung zur Änderung des Gutachtens schickt und das muss ich dann wiederum an den TÜV Süd weiterleiten. Für so einen Service zahlt man 900€ das ist schon crazy.
 
Die zweite Frage der Behörde soll zusätzlich auf der letzten Seite beantwortet werden. Es wurde ja nur die erste Frage direkt beantwortet.
 
Ja knapp 900€. Die Fragen waren doch diese hier:

- Kann die zu begutachtende Person trotz der früheren BTM Einnahme ein KFZ der Gruppe 1 sicher führen ?

- Ist nicht (mehr) zu erwarten, dass die zu begutachtende Person zukünftig Betäubungsmittel nach dem BTM Gesetz einnimmt, so dass dadurch die Eignung zum Führen von KFZ ausgeschlossen ist ?
 
Ich habe heute mit der FSST telefoniert
Ich hoffe du hast da nicht extra darauf hingewiesen, eigentlich gabs da noch nie irgendwelche Probleme.
Wahrscheinlich hast du eine sehr sorgfältige SB erwischt, letztendlich fehlen da lediglich zwei/drei Sätze ... am Ergebnis ändert sich ja nichts.
 
Ne habe da gar nichts dazu gesagt. Hab einfach angerufen und gefragt ob sie das Gutachten schon erhalten haben und prüfen konnten und dann meinte er "Ja, Sie hätten sowieso in den nächsten Tagen Post von mir bekommen, weil in dem Gutachten nur eine Frage von beantwortet wurde und das nachgebessert werden muss".

am Ergebnis ändert sich ja nichts.
Ja eben. Zeitlich halt ärgerlich aber es ist wies ist. Solange am Ende alles gut läuft :verneigen0001:

Also mal ernsthaft, könnte da die Begutachtungsstelle jetzt irgendwelche Probleme machen das Gutachten zu ändern bzw. die Fragestellung zu korrigieren? Das Gutachten selbst ist ja positiv....
 
Also mal ernsthaft, könnte da die Begutachtungsstelle jetzt irgendwelche Probleme machen das Gutachten zu ändern bzw. die Fragestellung zu korrigieren? Das Gutachten selbst ist ja positiv....
Durch den Formfehler wird es ja nicht negativ, die Beantwortung wird lediglich ergänzt.
Du bist der Auftraggeber deines Gutachtens, die FSST prüft auf Richtigkeit bzw. Einhaltung der Beurteilungskriterien. Passt hier etwas nicht, ist dass MPI in der Pflicht und nicht du.
Es ist jetzt natürlich ärgerlich, weil du noch ein bisschen warten musst.
 
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