Für das weitere Vorgehen, um möglichst schnell die nächste MPU mit einigen Erfolgsaussichten angehen zu können, müssen erst mal zwei Fragen geklärt werden:
Hast du nach dem 19 Dezember 2023 Alkohol getrunken und falls ja, wann in welchen Mengen? Wenn du Alkohol getrunken hast ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dies in den Haarproben nachgewiesen wird. Kleine Mengen hingegen werden häufig nicht nachgewiesen.
Vielleicht habe ich es überlesen: Hast du das Gutachten bei der Führerscheinstelle abgegeben oder ist es denen zugeschickt worden?
Grundsätzlich kannst du beliebig häufig eine MPU machen. Du solltest dich allerdings eindeutig zwischen Abstinenz (AB) oder kontrolliertem Trinken (kT) entscheiden und das dann durchziehen. Abstinenz heißt für den Rest seines Lebens keinen Alkohol mehr zu sich zu nehmen, egal in welcher Form und egal, ob man noch fahren will oder nicht. Wenn man wie du erst mal abstinenz lebt, später aber noch trinken will ist das eine Trinkpause. Solche Unterschiede solltest du zur MPU kennen, das gehört zur geforderten Vorbereitung.
Wenn du dich für AB entscheidest brauchst du bei deiner Vorgeschichte nach Ansicht des Gutachters lückenlose Nachweise von mindestens einem Jahr. Das Labor hatte die 10 Monate anerkannt (was ich deinem ersten Beitrag so nicht entnommen habe), du hättest also inzwischen das Jahr voll haben können.
Die MPU fand am 27.02.2024 statt, das Abstinenzprogramm endete am 19.12.2024. Durch eine Haarprobe, die bis zu 3 Monaten rückwirkend gilt, hättest du eine Lücke vermeiden können. Darauf bezieht sich wohl auch die Empfehlung des Gutachters. Das Gutachten wurde aber erst am 28.03.2024 verschickt. Da gab es bereits eine Lücke von 9 Tagen. Die wäre vielleicht noch anerkannt worden, wenn du direkt eine Haarprobe hättest nehmen lassen. Stattdessen beträgt die Lücke aktuell bereits 20 Tage und somit knapp drei Wochen, falls du es heute noch schaffen solltest, eine Haarprobe entnehmen zu lassen. Das natürlich nur, wenn du nichts oder nur in sehr geringem Maß Alkohol getrunken hast. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, bei dem eine Lücke von 20 Tagen oder länger noch akzeptiert wurde.
Wie ich bereits vermutet habe hättest du selbst mit einem Jahr Abstinenznachweisen auf Grund deiner Vorgeschichte die MPU nicht bestanden. Der Gutachter schreibst dazu eindeutig:
Grundsätzlich scheint mir auf Grund deiner Alkoholfahrt auch kT möglich. Dagegen spricht aber die wohl der Führerscheinstelle bekannte Tatsache, dass du 2019 wegen einer Alkoholvergiftung behandelt wurdest und es eine externe Diagnose gibt, die dir einen schädlichen Gebrauch von Alkohol belegt.
Nebenbei: Ich kann nicht nachvollziehen, wie der Gutachter bei Abstinenznachweisen vom 24.04.2023 bis 19.12.2023 auf 10 Monate kommt. Für mich sind das (wenn die Daten stimmen) keine 8 Monate. Gutachten Seite 14, 3. Absatz.
Hast du nach dem 19 Dezember 2023 Alkohol getrunken und falls ja, wann in welchen Mengen? Wenn du Alkohol getrunken hast ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dies in den Haarproben nachgewiesen wird. Kleine Mengen hingegen werden häufig nicht nachgewiesen.
Vielleicht habe ich es überlesen: Hast du das Gutachten bei der Führerscheinstelle abgegeben oder ist es denen zugeschickt worden?
Grundsätzlich kannst du beliebig häufig eine MPU machen. Du solltest dich allerdings eindeutig zwischen Abstinenz (AB) oder kontrolliertem Trinken (kT) entscheiden und das dann durchziehen. Abstinenz heißt für den Rest seines Lebens keinen Alkohol mehr zu sich zu nehmen, egal in welcher Form und egal, ob man noch fahren will oder nicht. Wenn man wie du erst mal abstinenz lebt, später aber noch trinken will ist das eine Trinkpause. Solche Unterschiede solltest du zur MPU kennen, das gehört zur geforderten Vorbereitung.
Wenn du dich für AB entscheidest brauchst du bei deiner Vorgeschichte nach Ansicht des Gutachters lückenlose Nachweise von mindestens einem Jahr. Das Labor hatte die 10 Monate anerkannt (was ich deinem ersten Beitrag so nicht entnommen habe), du hättest also inzwischen das Jahr voll haben können.
Die MPU fand am 27.02.2024 statt, das Abstinenzprogramm endete am 19.12.2024. Durch eine Haarprobe, die bis zu 3 Monaten rückwirkend gilt, hättest du eine Lücke vermeiden können. Darauf bezieht sich wohl auch die Empfehlung des Gutachters. Das Gutachten wurde aber erst am 28.03.2024 verschickt. Da gab es bereits eine Lücke von 9 Tagen. Die wäre vielleicht noch anerkannt worden, wenn du direkt eine Haarprobe hättest nehmen lassen. Stattdessen beträgt die Lücke aktuell bereits 20 Tage und somit knapp drei Wochen, falls du es heute noch schaffen solltest, eine Haarprobe entnehmen zu lassen. Das natürlich nur, wenn du nichts oder nur in sehr geringem Maß Alkohol getrunken hast. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, bei dem eine Lücke von 20 Tagen oder länger noch akzeptiert wurde.
Wie ich bereits vermutet habe hättest du selbst mit einem Jahr Abstinenznachweisen auf Grund deiner Vorgeschichte die MPU nicht bestanden. Der Gutachter schreibst dazu eindeutig:
Gleichzeitig ist vor dem Hintergrund der vorliegenden Daten jedoch davon auszugehen, dass sich in der Vorgeschichte von Herrn ... eine Alkoholproblematik entwickelt hat, die einen konsequenten Verzicht auf Alkohol notwendig macht.
Grundsätzlich scheint mir auf Grund deiner Alkoholfahrt auch kT möglich. Dagegen spricht aber die wohl der Führerscheinstelle bekannte Tatsache, dass du 2019 wegen einer Alkoholvergiftung behandelt wurdest und es eine externe Diagnose gibt, die dir einen schädlichen Gebrauch von Alkohol belegt.
F10.1 - Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol : Schädlicher Gebrauch
Nebenbei: Ich kann nicht nachvollziehen, wie der Gutachter bei Abstinenznachweisen vom 24.04.2023 bis 19.12.2023 auf 10 Monate kommt. Für mich sind das (wenn die Daten stimmen) keine 8 Monate. Gutachten Seite 14, 3. Absatz.