Das hatte ich mir sowieso vorgenommen. Einfach um nach über 30 Jahren noch mal zu schauen, was heute wichtig ist. Außerdem könnte ich auch verstehen, wenn Prüfer bei alten Sündern wie mir genauer hinschauen als bei Fahranfängern.
Wie ist das denn dann mit der Regelung zu den 125cbcm Mopeds? Normal muss man, als Fahranfänger ein paar Jahre warten und muss dann eine Ausbildung, ohne Prüfung, absolvieren, damit man Motorräder mit mehr als 50cbcm, bis 125cbcm fahren darf.
Früher hatte ich ja einen Motorradführerschein, selbst für die größten Maschinen. Muss ich da echt noch mal warten, wenn ich keine Lust hab auch die Klasse A wieder zu machen? Eine 125`er wär mir dicke genug.
Außerdem löchert mich meine Tochter (15) immer wieder, weil sie gehört hat, dass man mit 17 schon die Klasse B machen kann und fahren darf, so lange ein verbindlich vereinbarter Führerscheinbesitzer neben ihr sitzt. Diese Begleitperson soll auch 5 Jahre Fahrpraxis nachweisen. Gelten in meinem Fall die Zeiten vor dem Entzug mit oder nicht? Spielt der "Führerschein auf Probe" dabei eine Rolle?