FB Drogen/komplizierter Fall

Er lautet wie folgt :
"Sollten sich im Rahmen der Untersuchung weitere eignungsrelvante Tatbestände ergeben, kann zur Vermeidung unnötiger weiterer Beurteilungen dieses Untersuchungsauftrags, ohne Rückfragen der Fahrerlaubnisbehörde mit Zustimmung des Probanden erweitert werden. "
Merkwürdiger Satz ... aber am Ende bleibt es eine freiwillige Entscheidung ... allein das, bringt meine Nackenhaare zum zucken.

Eine grundlegende Fragestellung für deine MPU, kommt immer von der FSST ... etwas anderes gibt es nicht.
Das MPI ist am Ende nur der Dienstleister, den du letztendlich selbst beauftragst.
 
Ich muss korrigieren "... Der Untersuchungsauftrag.." heißt es... Ich weiß nicht was ich dir dazu noch schreiben soll. Das steht in dem Schreiben von der Führerscheinstelle an die MPU Stelle. Mein MPU vorbereiter hat es mir so erklärt und es macht auch total Sinn : angenommen man muss wegen einer Btm Sache zur MPU und während des Gesprächs stellt sich heraus, dass man auch ein Problem mit Alkohol hat. Das MPI darf aber nur Fragen beantworten, die vorgegeben sind. Was passiert also? Der Klient muss ein negatives Gutachten bekommen, obwohl vielleicht alles andere passen würde. Daraufhin hat die Führerscheinstelle in meiner Stadt so entschieden wie die entschieden hat. Das macht für mich sehr wohl Sinn.
Aber es ist natürlich auch so wie du schreibst : die eigentliche Fragestellung kommt von der FSS. Es geht nur um Dinge, die eventuell bei der MPU noch dazu kommen könnten.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es geht nicht um Sinnhaftigkeit, sondern um geltendes Recht.
Dazu eine kurze Ausführung und dann ist die Sache für mich an dieser Stelle erledigt ...

§19 Die Medizinisch - Psychologische Untersuchung / 1. Fragestellung und Untersuchungsumfang

Rz. 68
Wie auch bei den ärztlichen Begutachtungen gilt der Grundsatz der "anlassbezogenen Untersuchung", die zunächst durch die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt wird.
Aus der Fragestellung ergeben sich dann entsprechend den Beurteilungskriterien Hypothesen, anhand derer das psychologische Untersuchungsgespräch aufgebaut wird.
 
Dann hält sich meine FSS wohl nicht an das geltende Recht. Ich bin da kein Experte auf dem Gebiet. Ich wollte euch nur mitteilen, was immer als Zusatz von unserer Führerscheinstelle dazu geschrieben wird. Ob das Rechtens ist oder nicht weiß ich nicht.
 
Na, das ist doch eine gute Nachricht !

Arbeite auf jeden Fall noch an der psychologischen Aufarbeitung :smiley138:
Lieber Karl-Heinz,

Ich möchte mich ganz herzlich bei dir für die Tipps, die du mir gegeben hast, bedanken. Am 17.5 hatte ich meine MPU und das positive Gutachten kam Ende Juni. So wie ich es hier raus gelesen hat, hat niemand damit gerechnet, dass mein Gutachten positiv ausfällt. Allerdings muss ich wegen der Substitution in ca 12 Monaten eine erneute MPU machen. Das sind leider die Auflagen. Trotzdem darf ich mich jetzt schon bei der Fahrschule anmelden und die Prüfungen ablegen, damit ich wieder Auto fahren darf. Darüber freue ich mich sehr .
 
Das freut mich wirklich sehr für dich :smiley1624:

Es wäre für uns eine große Hilfe, wenn du bei Gelegenheit dein sorgfältig anonymisiertes Gutachten hier einstellen könntest.
Liebe Grüße und alles erdenklich Gute für dich !
 
Das freut mich wirklich sehr für dich :smiley1624:

Es wäre für uns eine große Hilfe, wenn du bei Gelegenheit dein sorgfältig anonymisiertes Gutachten hier einstellen könntest.
Liebe Grüße und alles erdenklich Gute für dich !
Das werde ich natürlich tun. Es kann nur ein paar Tage dauern bis ich es fertig gemacht habe, um es hier rein zu stellen.

Ich hätte auch gleich noch eine Frage. Eine Auflage ist ja, dass ich in einem Jahr nochmal eine MPU machen muss. Für diese muss ich wieder Abstinenznacgweise erbringen. Ist es dann wieder so wie bei der ersten MPU, außer dass es jetzt nur 12 Monate und nicht 15 Monate sind? Heißt das, dass ich wieder alle Drogen, auch die Opioide testen lassen muss und die letzten 3 Monate auch den Nachweis einer Alkoholabstinenz nachweisen muss? Und die andere Frage: ob dem Gutachten steht, dass eine erneute MPU nach Ablauf von 12 Monaten nach der aktuellen Begutachtung stattfinden soll. Heißt das genau nach 12 Monaten und wann wäre das? Ich hatte am 17.5 meine MPU. Das Gutachten kam Ende Juni und erst Mitte Juli habe ich das Schreiben von der FSS bekommen, dass ich meinen Führerschein unter Auflagen wieder bekomme. Da frage ich mich wann genau die MPU jetzt stattfinden solle bzw muss. Gibt das die FSS vor? Denn wenn ich die Abstinenz durch Uk's beweisen müsste geht das ja nicht rückwirkend. Das sind so einige Fragen, die ich mir leider nicht beantworten kann und was sich auch nicht goo
glen lässt.
 
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