Dieser und die nachfolgenden Beiträge wurden vom Thema THC im Blut bei Verkehrskontrolle abgespalten.
*Nancy*
Hm, so wie ich die neue FeV nach der Cannabislegalisierung interpretiere dürfte hier keine MPU drohen.
Es gilt ja jetzt:
- unter 3,5 ng/ml >> keine Konsequenzen
- über 3,5 ng/ml >> Bußgeld, Punkte und ein Monat Fahrverbot
- Anordnung einer MPU nur bei wiederholtem Verstoß, der hier scheinbar nicht vorliegt (§13a FeV).
Korrigiert mich bitte (ich möchte der TE jetzt auch keine unnötigen Hoffnungen machen) wenn ich falsch liegen sollte.
*Nancy*
Hm, so wie ich die neue FeV nach der Cannabislegalisierung interpretiere dürfte hier keine MPU drohen.
Es gilt ja jetzt:
- unter 3,5 ng/ml >> keine Konsequenzen
- über 3,5 ng/ml >> Bußgeld, Punkte und ein Monat Fahrverbot
- Anordnung einer MPU nur bei wiederholtem Verstoß, der hier scheinbar nicht vorliegt (§13a FeV).
Korrigiert mich bitte (ich möchte der TE jetzt auch keine unnötigen Hoffnungen machen) wenn ich falsch liegen sollte.
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