Konsumkurve cannabis und amphetaminkonsum

Bleibe bitte bei deinem ursprünglichen Beitrag.

Welchen Arzt du jeweils zu welchem Thema von der Schweigepflicht entbinden willst ist alleine deine Entscheidung. Der Gutachter vom MPU-Institut wird aber bereits von sich aus nur Informationen anfordern, die mit der Fragestellung zu tun haben. Ihm also bei dem Gutachten helfen.

Wenn du für bestimmte Ärzte keine Schweigepflichtentbindung gibt darf der Gutachter daraus natürlich seine Schlüsse ziehen und das entsprechend negativ bewerten.

Du solltest immer im Hinterkopf behalten das feststeht das du zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet bist. Du musst also ganz einseitig belegen das du wieder geeignet bist. Der Gutachter muss dir hingegen überhaupt nichts nachweisen, der muss sich an die Aktenlage halten und darf dir bei Zweifeln kein positives Gutachten ausstellen.
 
@Daniel-OWL

Noch etwas zur Einordnung einer Scheigepfichtentbindung:

Es ist sehr unwahrscheinlich das die überhaupt von dir gefordert wird. Mir ist das im Zusammenhang mit einer MPU noch nicht untergekommen.

Bei einer MPU-Forderung ist bereits vorher amtlich besiegelt festgestellt worden, das du nicht geeignet bist Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Du stellst eine Gefahr für Andere, aber auch für dich dar.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, das du dein Problem trotzdem soweit in den Griff bekommst und unter anderem deine Lebenumstände änderst, das du trotzdem wieder Kraftfahrzeuge führen darfst. Dazu dienst die MPU.

Das heißt, du musst ganz einseitig den Gutachter von deinen Änderungen überzeugen. Dazu gehört, das du dich um notwendige Unterlagen kümmerst und die vorlegst. Der Gutachter soll sich überhaupt nicht mit Dritten (zum Beispiel deinem Hausarzt) in Verbindung setzen (müssen). Wenn notwendige Unterlagen fehlen wird die MPU in den meisten Fällen schlicht negativ bewertet werden. Dabei gibt es aber Ausnahmen, wobei wiederum du fehlende Unterlagen nachreichen musst.

Bei einer MPU kommt der Gutachter also nur durch dich an Informationen, egal ob mündlich oder schriftlich. Du hast also die volle Kontrolle über das, was der Gutachter erfährt. Das von dir eine Schweigepflichtentbindung gefordert wird halte ich für ausgeschlossen. Die Sorge kannst du entsorgen.
 
Hi zusammen,

ich hatte gestern meine MPU gehabt und habe alle Stationen bestanden. Jetzt mache ich mich verrückt wegen einer Sache und weiß nicht ob ich Probleme bekommen könnte.

Der Psychologe fragte mich wie mein Konsum aussah. Also erzählte ich ihm davon als die Problematik angefangen hatte... Nämlich 2009. Als ich dann beim Arzt war fragte der mich aber wann mein "erster" Konsum gewesen sei und da sagte ich das es das erste mal mit 16 gewesen ist im jahr 1999, wo ich einmal vom joint gezogen habe aus Neugier.

Der Gutachter fragte ja mich nicht explizit nach meinem ersten Konsum deshalb fing ich bei der problematischen Konsumkurve an. Kann mir dadurch noch eine negative mpu ins Haus flattern?

Kann
 
Hallo

Es wäre schöner die wärst bei deinem ursprünglichen Beitrag geblieben.

Auf solche spitzfindigen "Wortspielereien" wird der Gutachter sich nicht einlassen. Ihn interessiert nur der Sinn der Frage(n), den Betroffene erkennen sollten. Das wird auch in den Beurteilungskritierien (BUK) gefordert.

Falls bei beiden Fragen nach dem Konsumbeginn beziehungsweise ab dem Konsumbeginn gefragt wurde können unterschiedliche Antworten deshalb zu einem negativen Ergebnis führen. Nachträgliche Diskussionen werden daran erfahrungsgemäß nichts ändern.

deshalb fing ich bei der problematischen Konsumkurve an

Das hört sich nicht gut an. Bei einer MPU solltest du wissen, das jeder Konsum ab dem ersten Mal problematisch ist. Hoffentlich hast du solche Klopse nicht im MPU-Gespräch gebracht.
 
Nein das ist mir erst aufgefallen als ich raus war. Der Gutachter sagte mir nach unserem Gespräch das ich ein positives Gutachten bekommen werde da ich alles logisch und gründlich aufgearbeitet habe. Er merkte auch meine wirklich starke Nervosität an. Den einzigen Fehler den ich gemacht hab war das ich meinen ersten Konsum nicht genannt hab. Danach beim Arzt fragte er wie gesagt nach dem ersten mal und wie es sich entwickelt hat. Das habe ich genauso wie beim Gutachter angegeben.
 
Lass Dich von @MrMurphy nicht runterziehen, er verunsichert neue User scheinbar sehr gerne.

Es bleibt Dir nur abzuwarten ob diese Ungereimtheit überhaupt Auswirkungen auf Dein Gutachten hat.
Ich persönlich glaube es nicht, aber im Endeffekt entscheidet es der GA.
 
Naja die Hoffnung stirbt zuletzt. So sehr ich mir auch vorgenommen habe nicht nervös zu sein, es hat einfach nicht geklappt. Ich hoffe das es jetzt nicht an diesem einem fehlendem Satz gescheitert ist.
 
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