Also ich habe zuvor das Auto auf eine Zweitwagenregelung über meine Eltern laufen gehabt. Habe aber jetzt kein Auto mehr und möchte mir wieder eins kaufen und dann die Prozente von meinen Opa übernehmen. Deswegen meine Frage, wird da dann das Datum von heute genommen?
Das ist nicht einfach zu beantworten.
Die SFR-Übertragung ist in den Tarfbestimmungen (TB) der Gesellschaften festgeschrieben und findet sich meist im "Kleingedruckten" unter §25. Bekannt auch als "TB 28". Hier ist nachlesen im Vertrag angesagt.
Die Gesellschaften besitzen zum Teil eine unterschiedliche Handhabung im Kreis der Berechtigten. Nach z.Bsp. Tod des VN ist es nur innerhalb 6 Monate Frist möglich, als "Nahestehender" den SFR zu übernehmen.
Rabatt kann allerdings nur soviel übernommen werden, wie man selbst mit seinem Führerschein hätte erreichen können. Wenn 10 schadenfreie Jahre da sind, der Führerschein aber nur 4 Jahre alt ist, liegt es auf der Hand, dass man nur diese 4 Jahre übertragen bekommen kann.
Hier kann eine Kopie/Nachweis deines alten FS recht hilfreich sein.
Den Nachweis, das Fahrzeug gefahren zu haben, erbringt man in der Regel durch das Ankreuzen der Frage im SFR-Übertragungsformular.
Zur allgemeinen Info ...
Der Schadenfreiheitsrabatt setzt sich aus maximal zwei Komponenten zusammen.
- 1. Die tatsächlich mit dem Vertrag gefahrenen Jahre und die während der Vertragszeit angefallenen Unfälle. Dies wird von Versicherung zu Versicherung weitergegeben.
Auf anderen Verträgen gefahrene unfallfreie Zeiten werden nicht berücksichtigt.
Verträge können nicht geteilt werden.
- 2. Vorzugseinstufungen.
Die sind individüll und werden nicht weitergegeben.
Hier kann z.B. das Fahren auf Vaters Vertrag einfließen, die FS-Regelung etc.
Es kann zwar sein, dass Dich eine Versicherung in ein paar Jahren in SF 2 oder SF 5 einstuft, tatsächlich handelt es sich dann aber um eine Vorzugseinstufung und Du fängst doch nur bei 0 schadenfreien Tagen an.
Das spürt man bei einem späteren Wechsel sehr unangenehm.
- 3. Übernahme dritter Prozente
Häufig kann man Verträge übernehmen, etwa von Vater, Mutter, Geschwistern oder Großeltern.
Man kann dabei nur die Jahre übernehmen, die man tatsächlich auch mit dem Wagen gefahren ist. Das ist längstens die eigene Führerscheindaür.
----- Es gibt auch eine so genannte Ehegattenregelung -----
Diese ist wie folgt geregelt ... eine Schadenfreiheitsklasse 2 (85%) bekommt bei jeder Versicherung der Ehepartner bei Erstzulassung eines Wagens auf seinen Namen wenn der andere Partner SF 2 und mehr hat.
Allerdings dürfen mit dem Zweitwagen auch nur die beiden Eheleute (Partner) fahren.
Die Regelungen der Versicherungen ändern sich recht häufig, ein Gespräch mit dem Versicherungsvertreter sollte hier Klarheit schaffen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.:smiley5:
Schön zu wissen, dass du deinen FS wieder in deinen Händen hältst

