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MPU nicht bestanden

hanba

Neuer Benutzer
Hey,

Leider habe ich ein Problem. Bin wegen Kräutermischungen zur MPU zitiert worden.
Erste Haaranalyse war im November 20 und die letzte im Mai 20.
MPU war im Juni 20.
Ich habe bestanden. Dann hat die MPU noch allerhand Unterlagen wie meinen Therapiebericht und Bestätigung über Einnahme von Quetiapin von meinem Hausarzt und so weiter.
Diesen Januar habe ich mein Gutachten erhalten und da steht drinnen ich habe meinen Alkoholkonsum verheimlicht.
Das ist ein Missverständnis. In der Therapie habe ich damals auf die Frage der Therapeutin, was ich anstelle von Kräutermischungen nehmen würde mit Alkohol geantwortet. Ich habe kein Alkoholproblem und das steht auch nicht in meinem Bericht.
Im Juni 20 hat die MPU ein Urinscreening auf Alkohol gemacht und da war ich negativ.

Ich bin verärgert, ich habe gegen das Gutachten Widerspruch eingelegt und der MPU ist das egal was ich vortrage die behaupten ich habe meinen Alkoholkonsum verheimlicht was nicht stimmt weil ich kein Alkoholproblem habe. Ich habe nur Sucht nach Kräutermischung gehabt so steht das auch in meinem Gerichtsurteil und meinen Therapiebericht.

Meine Haaranalyse ist verjährt und für die neue MPU muss ich alles neu bezahlen und komplett ein jahr nochmal Haaranalyse machen.

Kann mir jemand bitte sagen was ich tun kann. Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen. Ich fahre jeden Tag mit Mitfahrgelegenheit zur Arbeit und das klappt nicht immer so zuverlässig wie ich und mein Chef sich das wünschen.

Warum kann die MPU alles machen was sie will und ein Leben zerstören nur weil die gerade Bock haben und ihre Macht ausleben wollen?
 
Dass du verärgert bist ist nachvollziehbar. Allerdings kann ich noch nicht nachvollziehen, was genau passiert ist. Deshalb schreibe ich mal, wie deine Angaben bei mir ankommen:

Du bist im Zusammenhang mit Kräutermischungen (im Straßenverkehr?) aufgefallen.

Du hast von Mai 2020 bis Mai 2021 Abstinenz durch zwei Haarproben nachgewiesen.

Du hattest im Juni 2021 die MPU. Fragestellung: Kräutermischung.

Während der MPU wurdest du nach der Einnahme von Alkohol gefragt. Die hast du verneint oder als sehr gering angegeben.

Du hast die MPU bestanden und deine Fahrerlaubnis bekommen / wiederbekommen. Du fährst ja aktuell offensichtlich.

Damit ist das Institut eigentlich raus.

Von dem Institut? oder der Führerscheinstelle? wurden noch Unterlagen gefordert, die du eingereicht hast.

Aus den Unterlagen geht hervor, dass du in der Vergangenheit ein Problem (wie gering und welcher Art auch immer) mit Alkohol hattest.

Damit wurde dir eine Lüge bei der Untersuchung nachgewiesen und die Führerscheinstelle(?) will deine Fahrerlaubnis wieder einziehen.

Du berufst dich bei der Frage auf ein Mißverständnis. Das können wir leider nicht beurteilen ohne das Gutachten zu kennen.

Aus anderen Gutachten geht hervor, dass bei einer Alkohol- / Drogenfragestellung die Frage nach dem Griff zu anderen Drogen dazugehört um zum Beispiel eine Suchtverlagerung auszuschließen. Die Frage wird auch so gestellt, dass es keine Rolle spielt, ob der Betroffene den Konsum der abgefragten Droge als problematisch ansieht.

Grundsatz ist: Wenn die vom Betroffenen (auch nachträglich) eingereichten Unterlagen etwas anderes belegen, als das, was er bei der Untersuchung gesagt (oder in de Fragebogen geschrieben) hat, wird das als Lüge bewertet und führt auch nachträglich zum Nichtbestehen. Sogar wenn der Betroffene seine Fahrerlaubnis bereits wieder erhalten hat.

Das scheint bei dir der Fall zu sein. Um zu beurteilen, ob die Führerscheinstelle korrekt gehandelt hat müssen wir den genauen Wortlaut der Frage, deine Antwort und die zugehörige Passage aus den von dir eingereichten Unterlagen kennen.

So lässt sich dazu nur sagen, dass die Führerscheinstelle korrekt gehandelt haben kann.
 
Was ich nicht so ganz verstehe: die MPU war bereits im Juni 2021(?) und das Gutachten wurde erst im Januar 2022 ausgestellt?
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Du hast die MPU bestanden und deine Fahrerlaubnis bekommen / wiederbekommen. Du fährst ja aktuell offensichtlich.
Hierdurch...
Ich fahre jeden Tag mit Mitfahrgelegenheit zur Arbeit und das klappt nicht immer so zuverlässig wie ich und mein Chef sich das wünschen.
verstehe ich es so, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt...
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Danke, das hatte ich falsch gelesen. Wie geschrieben finde ich den Text unübersichtlich. Dann ist die Geschichte für mich deutlich klarer.

hanba hat bei der MPU offensichtlich auf Therapien / Unterlagen verwiesen, die er nicht dabei hatte und nachgereicht hat.

Bei der MPU hat er Angaben zu seinem Alkoholkonsum gemacht, die mit den nachgereichten Unterlagen nicht übereinstimmen.

Dann darf ihm der Gutachter kein positives Ergebnis ausstellen.

hanba beruft sich auf ein Mißverständnis. Ob dem so ist kann ich nicht beurteilen. Dazu müsste ich die genaue Fragestellung und seine Antwort kennen. Sowie die Angaben aus den nachgereichten Berichten.

Die Erfahrung aus vielen Gutachten zeigt, dass die Fragen in der Regel einfach und eindeutig formuliert sind. So wird bei einer Drogen-MPU allgemein nach dem Alkoholkonsum in der Vergangenheit gefragt, um eine Suchtverlagerung auszuschließen. Es wird nicht gefragt, ob man seinen Alkoholkonsum in der Vergangenheit selbst als problematisch einstuft.

Von daher kann das Gutachten korrekterweise zu einem negativen Ergebnis gekommen sein.
 
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