MPU Positiv aber laufendes Verfahren wegen FoFe

fluse92

Neuer Benutzer
Mahlzeit zusammen

ich habe folgendes Problem. Ich habe am 22.10.20 meine MPU positiv bestanden und warte aktuell auf das Gutachten. Ich wurde 5-6 Wochen vor der MPU von der Polizei angehalten und habe eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen. Ich war mit einem Roller unterwegs der schneller als 25km/h fuhr. Die ganze Sache habe ich einen Anwalt übergeben und dieser hat erstmal Akteneinsicht gefordert. Meine frage ist jetzt weiß die Führerscheinstelle über das laufende/offen Verfahren bescheid wenn ich dort mit meinem Positiven gutachten ankomme um meinen Führerschein abzuholen ? Hat hier jemand schonmal einen ähnlichen Fall und kann mir sagen ob ich den Führerschein wieder bekommen oder eher nicht?
 
Hallo Fluse. Dass deine Aktion an "Prassligkeit" nur schwer zu toppen geht, wirst du selber wissen. In deiner Fsst-Akte ist das noch nicht drin, denn die liegt beim mpi und wird erst nach Erstellung des GA an fsst zurückgesendet.
Die nüchterne Polizeiliche Sachlage werden die bestimmt schon der fsst gemeldet haben...weiß man aber nicht. Wenn deine mpu wegen Alk oder Drogen war, dann denke ich, dass es 2 unabhängige Sachlagen sind. Wenn die Fragestellung für dich positiv beantwortet wurde, dann sollte das Thema ausgestanden sein ??? 2 Fragen stellen sich mir:
1) woher weißt du ob das GA positiv ist, wenn du es noch nicht hast?
2) welche thematik hatte deine MPU ?
 
Erstmal danke für die Antwort Rübezahl. Ich weiß selber das diese Aktion mehr als dumm war bzw. ist. Ich hatte in der MPU eine doppelte frage stellung, zum einen wegen BTM und zum anderen wegen Verkehrsdelikten 3 mal fahren ohne Fahrerlaubnis. Und das dass Gutachten positiv wird weiß ich, weil ich nach dem Gespräch mit der Gutachterin die Prognose auf ein Positives Gutachten bekommen habe. Meine frage die ich mir jetzt stelle ist die, ob ich meinen Führerschein erst einmal wieder bekommen werde, oder ob die Fsst aufgrund des offenen Verfahren mir weitere Auflagen auferlegt.
 
Deine MPU ist abgeschlossen, entsprechend der Fragestellung.
Mit deinem Delikt eröffnest du ein neues "Thema" ... hier bleibt es erstmal abzuwarten.
 
abgeschlossen ist die erste MPU schon. Wie bei Verkehrsdelikten die Sachlage bzgl. Wiederholungstäter ist, weiß ich nicht. Denke aber ähnlich wie bei alk. Alles andere als eine postwendende Aufforderung mit verkehrsfrage würde mich wundern
 
Also heißt es für mich jetzt erstmal abwarten bis das Gutachten da ist. Dann mit dem Gutachten zur Fsst und die sagen mir dann wie es weiter geht. Meint ihr die habe den schon bescheid über diesen Delikt ? Ich habe die ganze Sachlage ja meinen Anwalt über geben und dieser hat jetzt Akteneinsicht beantragt. Die Akte hat er auch letzte Woche bekommen und will das Verfahren jetzt erstmal in die Länge ziehen bis ich meine Führerschein wieder bekomme. Deswegen meine Frage ob die Fsst schon bescheid weiß.
 
von welcher Akte redest du eigentlich? wohl von der Gerichtsakte? Die fs-akte dürfte nach wie vor beim mpi sein-auf die hat er wohl kaum einfluss.
ziehen kan dein RA ziemlich viel (vermutlich geld aus deiner tasche), die meldung der polizei an die fsst über den vorfall wird er kaum beeinflussen können
 
Genau richtig, ich rede von der Gerichtsakte. Das ist mir bewusst das er die Meldung an die Fsst nicht beeinflussen kann. Deswegen ja meine frage ob die über diesen Vorfall schon bescheid wissen oder eben nicht?

Und was meint ihr wie stehen meine Chancen das ich meinen Führerschein wieder bekomme ohne eine erneute MPU ablegen zu müssen ? Eher schlecht oder besteht Grund zur Hoffnung ?
 
die erste frage kann dir niemand beantworten.
Vermutlich werden sie dir FE nicht verweigern können, vorerst.
vermutlich wird es eine kurze Freude werden
 
Ok danke erstmal. Dann besteht ja ein wenig Hoffnung das ich meine FE erst einmal wieder bekommen. Evtl kann ja mein Anwalt versuchen das Verfahren gegen Geldbuße einzustellen
 
Ich sehe das Problem darin, dass "fluse92" bei der MPU offenbar nicht die Wahrheit gesagt hat.
Dort wird vorab ja die Frage nach "noch laufenden Verfahren gestellt" und diese wurde wohl verneint...
think.gif


Gerade weil die MPU 2 Fragestellungen hatte (Drogen und Verkehrsrecht) ist es natürlich sehr gut möglich dass die FSSt sich querstellt und das pos. Ga nicht anerkennt....
 
Zurück
Oben