Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,78m
Gewicht: 88,5 kg
Alter: 30 (zur Tatzeit 29 Jahre)
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 26.04.2019
BAK: 2,23
Trinkbeginn: 25.04.2019 , 20:00 Uhr
Trinkende: ca. 2:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:56 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 12 Monate gesamt
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): „[…], ob zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden und psycho-funktionale Beeinträchtigungen vorliegen [...]“
Zusatz: Man bezahlt für das beantragen und Übersenden des Führungszeugnis aber eine eigene Abschrift oder Kopie bekommt man nicht
Schon krass wie mit einem selbst und den eigenen Daten in diesem Land umgegangen wird
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wie viel: nein
Ich lebe abstinent seit: dem 26.04.2019
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja, 1x Erstgespräch mit Vorbereitungsstelle, 1x MPU schon absolviert und dort mit der Psychologin geredet
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein sauberes Führungszeugnis
MPU
Datum: noch kein Datum vereinbart
Welche Stelle (MPI): Begutachtungsstelle für Fahreignung TÜV Nord
Schon bezahlt?: die erste MPU/MPI wurde bezahlt und absolviert
Schon eine MPU gehabt?: Ja 1x
Wer hat das Gutachten gesehen?: die dortige Psychologin, sowie Einsendung bei der Führerscheinstelle
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Letzte Seite des Gutachtens
Beantwortung der Fragestellung
Zwar liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum keine Beeinträchtigungen vor,
die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B, M und L in Frage stellen,
es ist jedoch zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter einem
die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird
Empfehlung
Aufgrund der eingeschränkten Mitarbeit des Herrn XXX können augenblicklich keine konkreten Empfehlungen gegeben werden
Eine wesentliche Verbesserung der individuellen Voraussetzung wird aber in jedem Fall nur durch eine Grundlegende kritischere
Auseinandersetzung mit der eigenen Person und dem eigenen Verhalten zu erreichen sein
Ein solcher Prozess ist in der Regel allerdings nicht kurzfristig durchführbar
Wir empfehlen Herrn XXX daher, sich (unter Vorlage des Gutachtens) an eine verkehrspsychologische Einrichtung zu wenden,
um sich dort durch entsprechende qualifizierte Diplom Psychologen bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Förderung seiner
Fahreignung beraten zu lassen
Geschlecht: männlich
Größe: 1,78m
Gewicht: 88,5 kg
Alter: 30 (zur Tatzeit 29 Jahre)
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 26.04.2019
BAK: 2,23
Trinkbeginn: 25.04.2019 , 20:00 Uhr
Trinkende: ca. 2:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:56 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 12 Monate gesamt
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): „[…], ob zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden und psycho-funktionale Beeinträchtigungen vorliegen [...]“
Zusatz: Man bezahlt für das beantragen und Übersenden des Führungszeugnis aber eine eigene Abschrift oder Kopie bekommt man nicht
Schon krass wie mit einem selbst und den eigenen Daten in diesem Land umgegangen wird
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wie viel: nein
Ich lebe abstinent seit: dem 26.04.2019
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja, 1x Erstgespräch mit Vorbereitungsstelle, 1x MPU schon absolviert und dort mit der Psychologin geredet
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein sauberes Führungszeugnis
MPU
Datum: noch kein Datum vereinbart
Welche Stelle (MPI): Begutachtungsstelle für Fahreignung TÜV Nord
Schon bezahlt?: die erste MPU/MPI wurde bezahlt und absolviert
Schon eine MPU gehabt?: Ja 1x
Wer hat das Gutachten gesehen?: die dortige Psychologin, sowie Einsendung bei der Führerscheinstelle
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Letzte Seite des Gutachtens
Beantwortung der Fragestellung
Zwar liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum keine Beeinträchtigungen vor,
die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B, M und L in Frage stellen,
es ist jedoch zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter einem
die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird
Empfehlung
Aufgrund der eingeschränkten Mitarbeit des Herrn XXX können augenblicklich keine konkreten Empfehlungen gegeben werden
Eine wesentliche Verbesserung der individuellen Voraussetzung wird aber in jedem Fall nur durch eine Grundlegende kritischere
Auseinandersetzung mit der eigenen Person und dem eigenen Verhalten zu erreichen sein
Ein solcher Prozess ist in der Regel allerdings nicht kurzfristig durchführbar
Wir empfehlen Herrn XXX daher, sich (unter Vorlage des Gutachtens) an eine verkehrspsychologische Einrichtung zu wenden,
um sich dort durch entsprechende qualifizierte Diplom Psychologen bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Förderung seiner
Fahreignung beraten zu lassen