Mpu Verkehrsrecht

floyoo95

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Hallo bin 30 Jahre alt und wohne in Bayern.

Ich wollte jetzt meinen Führerschein machen wurde aber abgelehnt wegen 2 Eintragungen in der führerschein Akte.

1. Alkohol fahrt mit mofa 1,6 Promille. (2014)
2. Fahren ohne Fahrerlaubnis Mofa fuhr zu schnell (2021)

Punkte Stand in Flensburg 5 Punkte

Mpu begutachtung wird als ( verkehrsrecht) veranlasst.
 
FB Verkehr/Straftaten

Zur Person

Geschlecht: Männlich
Alter:30

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:

20.07.2014 fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
30.05.2021 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Abgeschlossen
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist:0

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht: X

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ist zu erwarten , dass ............... auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen

Bestimmungen verstoßen wird?

Bundesland: Bayern


Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja vor 2 Jahren
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein

MPU
Datum: TerMin steht noch nicht fest warte noch auf Termin
Welche Stelle (MPU): Landshut
Schon bezahlt?: Ja

Schon eine MPU gehabt?: Ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: Ich
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: 5 Punkte
 
Okay, wann war denn die erste MPU?
Und warum ist sie negativ ausgefallen?
Die MPU war vor 2 Jahren sie ist negativ ausgefallen weil ich nicht überzeugen konnte das ich nicht mehr schwarz fahren werde.

Jetzt bräuchte ich Bitte Hilfe von ihnen welche fragen auf mich zukommen und wie ich antworten soll.

Mein altes gutachten hab ich leider nicht mehr
 
Schau dir mal die Originalfragen einer verkehrsrechtlichen MPU an, solche Fragen könnten auf dich zukommen.
Da die MPU immer individuell abläuft, kann man dabei natürlich nicht alle Fragen so abbilden wie sie tatsächlich stattfinden werden.
Du könntest mal die beantworten, die auf dich zutreffen.

Wann hast du denn zuletzt den Antrag auf Ersterteilung gestellt? Was mich etwas wundert, ist der Eintrag von 2014, der müsste doch mittlerweile gelöscht sein...
 
Eintrag von 2014 steht

Tilgung Datum 26.05.2030
Löschungsdatum 26.05.2031


Der Antrag auf ersterteilung wurde am 26.09.2025 gestellt
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hm, mir ist gerade nicht ganz klar warum die Tilgung in diesem Fall so lange dauert, aber gut, dann ist es so, dass du dich auf beide Sachen vorbereiten musst. Also bitte auch die Fragen zum Alk. im FB beantworten. Mach' das aber bitte ganz in Ruhe, keine Schnellschüsse.
 
Ist es nicht so, dass, wenn vor der Loschungsfrist ein ähnlich gelagertes Delikt vorkommt, greift die Tilgunshemmung…? :smiley2204:

Auch von mir: Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Was mir ein bisschen Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass du auf einen Termin wartest, aber noch keine Ahnung von den Fragen bzw. Antworten hast…
Wie hast du dich denn bis jetzt vorbereitet ?

Natürlich helfen wir dir sehr gerne bei der Vorbereitung, aber
…und wie ich antworten soll.
diese wirst du selber erarbeiten müssen.
 
Ist es nicht so, dass, wenn vor der Loschungsfrist ein ähnlich gelagertes Delikt vorkommt, greift die Tilgunshemmung…?
ich bin da in den behördlichen Dingen eher schlecht aufgestellt, aber ich glaube, die geschossene MPU wärmt alles wieder auf (genauso, wie wenn man zur MPU aufgefordert wird und diese nicht angeht und den Antrag auf Neu/Ersterteilung nicht zurückzieht). Hätte der TE 2023 nach der neg. MPU vor Fristende seinen Antrag zurückgezogen, wäre heute der erste Vorfall unverwertbar. Glaube ich zumindest.
 
ich bin da in den behördlichen Dingen eher schlecht aufgestellt, aber ich glaube, die geschossene MPU wärmt alles wieder auf (genauso, wie wenn man zur MPU aufgefordert wird und diese nicht angeht und den Antrag auf Neu/Ersterteilung nicht zurückzieht). Hätte der TE 2023 nach der neg. MPU vor Fristende seinen Antrag zurückgezogen, wäre heute der erste Vorfall unverwertbar. Glaube ich zumindest.
ok gut zum wissen vielen dank
 
Ist es nicht so, dass, wenn vor der Loschungsfrist ein ähnlich gelagertes Delikt vorkommt, greift die Tilgunshemmung…? :smiley2204:

Auch von mir: Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Was mir ein bisschen Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass du auf einen Termin wartest, aber noch keine Ahnung von den Fragen bzw. Antworten hast…
Wie hast du dich denn bis jetzt vorbereitet ?

Natürlich helfen wir dir sehr gerne bei der Vorbereitung, aber

diese wirst du selber erarbeiten müssen.
Hallo ich hab mich schon intensiv damit auserwählt aber ich tuh mich schwer den psychologen das verständlich rüber zum bringen darum bräuchte ich hilfe
 
Nun ja, letzten Endes ist das ja auch egal….

Meine Erfahrung zeigt, wenn du ein nachvollziehbares Motiv und tragfähige Vermeidungsstrategien hast, wird es nicht daran scheitern, dieses dem GA zu vermitteln.

Also, stelle gerne deine ausführlich und sorgfältig ausgefüllten Fragebögen hier ein, und dann schauen wir..

LG :smiley138:
 
Ist es nicht so, dass, wenn vor der Loschungsfrist ein ähnlich gelagertes Delikt vorkommt, greift die Tilgunshemmung…?
Die Tilgungshemmung gibt es nicht mehr, jedes Delikt "verjährt" für sich. :smiley138:
Da der TE noch nie einen FS hatte, wäre die TF "normalerweise" nach 10 Jahren gelöscht worden. Ich vermute, dass es damals eine isolierte Sperrfrist gab und/oder die Ersterteilung (wegen nicht vorgeleger pos. MPU) versagt wurde und die TF darum noch verwertbar ist.

Apropos: geht es hier wirklich um genau 1,6 ‰, oder lag der Wert darunter? Denn dann würde es mich wundern, dass es keine 2 Fragestellungen sind (Alk. + Verkehrsrecht).
think.gif
 
Die Tilgungshemmung gibt es nicht mehr, jedes Delikt "verjährt" für sich. :smiley138:
Da der TE noch nie einen FS hatte, wäre die TF "normalerweise" nach 10 Jahren gelöscht worden. Ich vermute, dass es damals eine isolierte Sperrfrist gab und/oder die Ersterteilung (wegen nicht vorgeleger pos. MPU) versagt wurde und die TF darum noch verwertbar ist.

Apropos: geht es hier wirklich um genau 1,6 ‰, oder lag der Wert darunter? Denn dann würde es mich wundern, dass es keine 2 Fragestellungen sind (Alk. + Verkehrsrecht).
think.gif
morgen hab ich einen termin bei der führerschein stelle dan bekomme ich akten einsicht dan kann ich mehr darüber sagen
 
1) Bitte beschreiben Sie möglichst genau, wodurch Sie in der Vergangenheit aufgefallen sind
(Jedes Delikt bitte einzeln, mit Datum angeben):

20.07.2014 Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol Einfluss 1,60 Promille
30.05.2021 Führer eines Fahrzeug ohne Führerschein


Am 20.07.2014 war ich mit freunden unterwegs mir waren in einer Bar bei uns in der Stadt. Wir tranken viel alkohol soweit ich mich noch erinnere ist auf fussball gelaufen.Ich und mein Kumpel hatten die idde noch in die Cz zum fahren um weiter zum feiern also sind wir mit den roller gute 5 kilometer gefahren bis uns die polizei aufgehalten hat.


30.05.2021 Ich bekamm einen anruf von arbeitskollegen das ich bitte in die arbeit kommen sollte ich bin dan mit einen roller gefahren der was zu schnell gefahren ist war nicht gedrosselt auf 25kmh kurz vor der arbeit wurde ich von der polizei angehalten und es wurde eine kontrolle durchgeführt der roller fur viel zu schnell und wurde sichergestellt.


2) Welche Gedanken (Überlegungen) hatten Sie bei den jeweiligen Taten?
Am 20.07.2014 ist mir schon bewusst gewesen welche folgen und was passieren kann wen wir aufgehalten werden oder einen unfall bauen. Ich habe es aber verdrängt und bin trotzdem gefahren es war mir in diesem augenblick egal es hat an den alkohol gelegen.

am 30.05.2021 Mir war immer bewusst das ich nicht fahren darf hab es aber Trotzdem getan weil ich mir eingeredet hab das ich nicht erwischt werde.und das jeder in meinem Freundeskreis sein Fahrzeug nicht gedrosselt hat.


3) Haben Sie bereits (Vor)Strafen erhalten? Wenn ja, welche?

Geldstrafen

4) Sofern es (Vor)Strafen für Sie gab -
Was meinen Sie, warum konnten Sie aus diesen Strafen nichts lernen?

ich habe dann immer die geldstraffe bezahlt dann war das für mich erledigt

5) Gab es noch andere (aktenkundige) Auffälligkeiten (auch ältere)?

Fahren ohne Fahrerlaubnis 3x

6) Wenn es mehrere Delikte waren:
Was denken Sie, warum sind Sie so häufig aufgefallen? Was hat das mit Ihnen selbst zu tun?

Ich hab mir immer eingeredet das ich nicht erwischt werde und wen das mofa bisserl schneller läuft das es egal.
Ich hab auch in der vergangenheit massive Probleme gehabt mich an die gesetze zum halten. Ich fuhr auch früher schon immer mit den Traktor von opa rum und er sagte nichts oder unterbindet es es war irgendwie normal ohne führerschein zum fahren.


7) Wenn Sie an einem Kurs (z.B. einem AAT) teilnehmen/teilgenommen haben:
Was haben Sie daraus für sich mitgenommen?


8) Wie bewerten Sie selbst Ihr Verhalten in der Vergangenheit und was war Ihrer Meinung nach der Grund dafür?

Mein verhalten in der heutigen sicht war rücksichtslos gegen anderen verkehrsteilnehmer, bei der alkohol fahrt hätten wir uns schlimm verletzen können oder sogar sterben wäre es zu einem unfall gekommen hätte auch keine versicherung gezahlt.
Der Grund für mein verhalten liegt darin das ich in früheren jahren viel mit menschen in meiner verwandtschaft zum tun gehabt habe Opa onkel die sind immer unter alkohol gefahren irgendwie hab ich mir gedacht wen die das können dan kann ich das auch. Wegen meinen fahren ohne Fahrerlaubnis ich wollte nicht von meinen freunden als aussenseiter da stehen der was mit 25 kmh rumfährt. Es war auch ein wettstreit unter uns wer seine kiste besser friesiert.

9) Welchen Sinn sehen Sie in den Gesetzen und den Verkehrsbestimmungen?

Mir ist jetzt bewusst geworden wie wichtig gesetzte sind würde jeder das machen was er will dan würde schnell die katastrophe ausbrechen. es ist wichtig das sich alle verkehrsteilnehmer an die gesetze halten

10) Welche Veränderungen hat es seit der letzten Auffälligkeit bei Ihnen gegeben?

Ich lebe jetzt seit 01.01.2025 komplett ohne Alkohol und habe auch meinen Freundeskreis komplett verändert.
Hab auch eine bessere Position bekommen in der Arbeit bin jetzt Vorarbeiter und muss viel mehr Verantwortung übernehmen was mir sehr viel Spaß bereitet. Darum ist der Führerschein für mich jetzt noch wichtiger geworden ihn zum besitzen das ich meinen chef beweisen kann das ich es ernst nehme
Hab mir ein neues Hobby gesucht was mir viel spaß bereitet und eine Freundin hab ich jetzt auch bin auch in eine neue Wohnung gezogen und finanziell schaut es jetzt auch besser aus.



11) Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sie nicht erneut auffällig werden?

Werde auch in der Zukunft ohne Alkohol mein leben leben wen ich irgendwelche Probleme habe spreche ich offen darüber mit meiner Familie und mit meinen neuen freunden das hilft mehr sehr. Ich hab mich auch mit meiner mutter intensiv über das Thema auseinandergesetzt und wir sprechen jetzt viel öfter über diese themen da fühle ich mich nicht so alleine gelassen mit meinen Problemen.

Wen ich jetzt wo hin will wo ich weiter fahren müsste muss ich nur meiner mutter bescheid geben und sie fährt mich ich hab mir auch ein fahrrad gekauft und fahre zu 80% nur noch mit den fahrrad rum.



12) Haben Sie noch etwas hinzu zufügen?
 
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