Mmh, das kommt darauf an, wann diese abgeschlossen sein wird und welchen Inhalt diese hat.
Um als suchttherapeutische Maßnahme anerkannt zu werden, muss dieser ein „suchttherapeutischer Schwerpunkt“ bescheinigt werden.
Es wird also vor allem darauf ankommen, über welche Qualifikation der Therapeut verfügt und, was im Abschlussbericht stehen wird.
Vielleicht besteht für dich die Möglichkeit, darüber mit deinem Therapeuten zu sprechen ?