MPU

Gunnar

Neuer Benutzer
Hallo
Mir wurde 2017 wegen 1,51% der führerschein abgenommen. Mich störte es bisher nicht da ich auf kein Auto angewiesen war. 2021 war ich mit Freunden beim Wandern und anschließend Party machen. Hatten ziemlich getrunken und irgendwann morgens hab ich mein Fahrrad heim geschoben. Unterwegs merkte ich das ich, aufgrund des vielen Alkohol ( war sehr betrunken) Pause machen muß. Hab mich dann in der Prärie neben mein Fahrrad gelegt und voll geschlafen. Fußgänger sahen mich liegen und haben dann den Notarzt gerufen. Polizei kam auch. Aufgrund meines Zustandes wurde ich ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde mir auch Blut abgenommen 2,9%.
2 Wochen später hat mich die Polizei angerufen und gemeint ich müsse vorbeikommen da sie eine Anzeige geschrieben haben wegen Trunkenheit am Steuer ( Fahrrad). Ich sagte dann als ich dort war, das ich nicht gefahren bin und auch gar nicht mehr hätte fahren können. Deswegen habe ich mein Fahrrad heim geschoben. Ich hätte auch mein teures E-Bike niemals in der Pampa alleine stehen lassen.

Bekam vom Staatsanwalt ein Schreiben das das Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer gegen mich eingestellt wird.

Dieses Jahr habe ich meinen Führerschein Klasse BE wieder beantragt ( Neuerteilung).
Dann kam Schreiben von der FSS das ich zur MPU muß da ich 2021 mit 2,9% schlafend neben meinem Fahrrad gefunden wurde.
Meine Frage ist: darf das überhaupt im erweiterten Führungszeugnis stehen. Das Verfahren wurde doch eingestellt?
 
Nein, im Führungszeugnis steht es nicht bzw. darf es nicht stehen.
Unabhängig davon wird der Vorfall der Führerscheinstelle gemeldet worden sein und die Führerscheinstelle sieht daher Anlass zur Fahreignungsprüfung.
 
§ 2 Abs. 12 StVG
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.
 
Der Vorfall ist sicher der Fsst gemeldet worden.
Es gilt gem BuK ein BAK von 3‰ Abhängigkeit als gesichert. Denke mal, daß dann 2,9‰ genauso angesehen wird.

Wenn nun Abhängigkeit und damit die Tatsache des Missbrauchs aufgrund dieser "Auffälligkeit" aktenkundig wird, muß die Fsst nun die Zweifel ausräumen. Ich erinnere mich hier im Forum auch an einen Delinquenten, der aufgrund von häuslicher Gewalt auffällig wurde mit gleichen Folgen.

PS: die 1,5 ist sowieso in der FA, und damit gilt diese Auffälligkeit mit steigender Tendenz ohnehin als fortgeschrittenes Problem.
Eintrittskarte zur Mpu mind 12M Abstinenznachweise, idF. wohl sicherer mind 15M, gepaart mit professionelle Unterstützung.
 
Hallo,
Suchtberatung sowie Selbsthilfegruppe sind kostenlos und auf jedenfall gerne gesehen. Je mehr du nachweisen kannst, desto besser
 
hatte ein früher hier aktiver Verkehrspsychologe entsprechend genannt.
Auffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs haben spätestens bei diesem Wert die Folge.
Die Stelle selbst konnte ich nicht mehr finden, allerdings hier ein Urteil
 
da steht nur was von "Das Gericht ging von einer ausgeprägten Alkoholproblematik aus und bestätigte, da der Mann die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verweigert hatte, im Eilverfahren den behördlich angeordneten Entzug der Fahrerlaubnis"
Jo.. das kann man durchaus annehmen bei 3pm. Aber von Abhängigkeit steht da nix.

In den Richtlinien wird zwar beschrieben, dass mit steigender Giftfestigkeit die Hinweise auf eine A1 markanter werden, aber ein hinreichendes Kriterium ist das nicht. Dafür gibts dann weitere Diagnosekriterien, die zu erkunden sind.
Ein klares Kriterium ist in 4.3, Toleranzentwicklung, genannt: aktenkundige Fahrten bei mehr als 2.5pm. Aber das ist nur eins von mehreren Kriterien, die erfüllt sein müssen, um eine A1 festzustellen.

In der Gesamtschau jedoch dürfte es schwierig sein, bei 2.5pm weitere (andere, notwendige) Kriterien für eine Sucht plausibel verneinen zu können, so dass unterm Strich die A1 schon sehr wahrscheinlich werden dürfte.
 
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