Der Klient, bei dem eine primäre Opioidabhängigkeit vorlag, nimmt bereits ausreichend lange zuverlässig an einer lege artis durchgeführten Substitutionstherapie teil, ist frei vom Beikonsum anderer, nicht ärztlich verordneter psychoaktiv wirksamer Substanzen, sozial integriert und weist ein hinreichtendes Anpassungs- und Leistungsvermögen auf.
Die leitliniengemäße Substitution Opioidabhängiger erfolgt in Deutschland (...) mit Levomethadon, Methadon und Buprenorphin. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Zubereitung von Codein oder Dihydrocodein zulässig. (...) Eine Substitution kann auch mit einem zur Substitution zugelassenen Arzneimittel (z.B. Substitol) erfolgen, das nicht den Stoff Diamorphin enthalten und nicht zur intravenösen Anwendung bestimmt sein darf.
Ein Sonderfall ist auch die Substitution mit Diamorphin. Eine Diamorphingabe erfolgt (...) in speziellen Einrichtungen, denen eine Erlaubnis durch die zuständige Landesbehörde erteilt wurde (...). Für eine Substitutionsbehandlung mit Diamorphin gelten zusätzliche Bedingungen (seit mind. fünf Jahren bestehende Opioidabhängigkeit mit schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen bei überwiegend intravenösem Konsum, Nachweis über zwei erfolglos beendete Behandlungen der Opioidabhängigkeit, davon mind. eine sechsmonatige Behandlung mit anderen zugelassenen Substituten sowie Vollendung des 23. Lebensjahrs). Auch muss sich die suchtmedizinische Qualifikation des Arztes zusätzlich auf die Behandlung mit Diamorphin erstrecken. Die Behandlung mit Diamorphin ist nach jeweils spät. zwei Jahren Behandlungsdauer durch Einholen einer Zweitmeinung eines von der Einrichtung unabhängigen, suchtmedizinisch qualifizierten Arztes daraufhin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Behandlung noch gegeben sind oder ob die Behandlung aufgrund des Wegfalls der Voraussetzungen zu beenden ist.
Aufgrund der Indikation für eine Diamorphinverschreibung (...) ist idR Fahreignung während der Substitution mit Diarmophin nicht gegeben. Es kann frühestens nach zwei Jahren einer erfolgten Substitution mit Diamorphin geprüft werden, ob ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, der die Anforderungen an eine stabile Substitution erfüllt. Dies gilt ebenfalls für Fälle, die nach anfänglicher Diamorphingabe auf ein anderes Substitutionsmittel eingestellt werden.