Offene Fragen Abstinenz und MPU

JimmyBoy86

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

kurz zum Vorfall. War mit Freunden Grillen, hatte dann einen Streit (verbal) und wollte dann nur noch weg. Ins Auto gesessen, auf einem Landwirtschaftsweg vom weg abgekommen, gegen einen Baum geprallt und erst registriert was passiert war, als ich im Krankenwagen saß. Das Auto hat selbstständig den Notruf gewählt.
Im Krankenhaus angekommen war auch kurzerzeit später die Polizei schon da. Atemalkohol 1,19 BAK 2,21.
Passiert am 30.03. Strafbefehl kam am 14.4.
Geldstrafe und 12 Monate Führerschein entzüg.
Mehr steht im Strafbefehl nicht drin.

FB Alkohol

Zur Person

Geschlecht: männlich

Größe: 1,86cm

Gewicht: 81kg

Alter: 35


Was ist passiert?

Datum der Auffälligkeit: 30.03.

BAK: 2,21

Trinkbeginn: 13:30

Trinkende: 19:00

Uhrzeit der Blutabnahme: 21:00


Stand des Ermittlungsverfahrens

Gerade erst passiert:

Strafbefehl schon bekommen: ja

Dauer der Sperrfrist: 12 Monate


Führerschein

Hab ich noch:

Hab ich abgegeben: ja

Hab ich neu beantragt:

Habe noch keinen gemacht:


Führerscheinstelle

Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein

Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):


Bundesland: BW



Konsum

Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:

Ich lebe abstinent seit: 30.03.


Abstinenznachweis

Haaranalyse ja/nein: hab ich vor

Urinscreening ja/nein:

Keinen Plan?:


Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:


Aufarbeitung

Suchtberatungsstelle aufgesucht?:

Selbsthilfegruppe (SHG):

Psychologe/Verkehrspsychologe: ja

Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:

Ambulante/stationäre Therapie:

Keine Ahnung:


MPU

Datum:

Welche Stelle (MPI): TÜV Süd

Schon bezahlt?:

Schon eine MPU gehabt? Nejn

Wer hat das Gutachten gesehen?:

Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:


Altlasten

Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
 
Jetzt zu meinem Fragen.

1. Die 12 Monate Führerschein Entzug fangen ab dem Strafbefehl an? In dem Fall 14.4.? Führschein wurde mir allerings schon im Krankenhaus am 30.3. entzogen.

2. Ich hab mich für die Haaranalyse entschieden, da ich direkt mit der Abstinenz angefangen habe und ich diese mit den 3 Monaten nachweisen will

3. Bis auf den TÜV Süd (der auch in meiner Nähe die MPU durchführt) finde ich keinen der eine Haaranalyse macht. Allerdings finde ich 308€ pro Analyse übertrieben.

4. Wie läuft das mit der Beantragung des Führerscheins bzw Termin MPU? Wann sollte ich das spätestens anmelden, ohne Zeit zu verlieren?

5. Ich hatte bis jetzt einen Termin bei einem Verkehrspsychologie, allerdings war das so frisch, da wusste ich noch gar nicht was ich alles fragen muss

6. Mir fallen bestimmt noch einige mehr Fragen ein die ich im Internet nicht beantwortet gefunden habe.
 
1. Die 12 Monate Führerschein Entzug fangen ab dem Strafbefehl an? In dem Fall 14.4.? Führschein wurde mir allerings schon im Krankenhaus am 30.3. entzogen.
Der StB ist nach 14 Tagen rechtskräftig. Ab dann beginnt es zu Laufen.
2. Ich hab mich für die Haaranalyse entschieden, da ich direkt mit der Abstinenz angefangen habe und ich diese mit den 3 Monaten nachweisen will
Du meinst, daß Du 12 Monate nachweisen willst? Ist jdfs die richtige Vorgehensweise.
Hier sind jüngst von HAs und Pufferzeiten Kommentare geschrieben.
3. Bis auf den TÜV Süd (der auch in meiner Nähe die MPU durchführt) finde ich keinen der eine Haaranalyse macht. Allerdings finde ich 308€ pro Analyse übertrieben.
Vlt wirst hier fündig. Die Preisunterschiede sind immens. Tüv ist mit Abstand am Teuersten.
Wenn aus BW bist, könnte vlt Stuttgart/Ludwigsburg erreichbar sein. Ist im verlinkten Thread aufgeführt (kostet 80,-)
4. Wie läuft das mit der Beantragung des Führerscheins bzw Termin MPU? Wann sollte ich das spätestens anmelden, ohne Zeit zu verlieren?
Du kannst erst frühestens 6 Monate vor Ende der Sperrfrist den Antrag auf Wiedererteilung stellen. Somit hast also noch Zeit.
Evtl könntest bei Zeiten den Erste-Hilfe-Kurs machen.
5. Ich hatte bis jetzt einen Termin bei einem Verkehrspsychologie, allerdings war das so frisch, da wusste ich noch gar nicht was ich alles fragen muss
die Fragen kannst gerne hier stellen.
Hast Dich bei der VP schon wohl gefühlt? Ist sie Dipl-Psych und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie?
Wenn bei ihr bleiben willst, nimm den großen FB hier im Forum mit und orientiere Dich daran
6. Mir fallen bestimmt noch einige mehr Fragen ein die ich im Internet nicht beantwortet gefunden habe.
nur zu..
 
Mein Beileid JimmyBoy, ich kann nachvollziehen, wie du dich jetzt fühlst.
Bin in einer ähnlichen Situation und auch noch ganz am Anfang. Andi hat dir ja schon meinen Beitrag verlinkt, lies ihn dir gerne mal durch. Mir wurden hier all meine Fragen kompetent beantwortet. Vielleicht findest du in meinem Thread oder allgemein hier im Forum ja auch noch Inspirationen, was du alles machen könntest.

Ich persönlich fand die paar Termine bei der Suchtberatung ganz hilfreich. Die kriege ich auch bescheinigt, sodass ich später bei der mpu Nachweise habe. Generell ist die Aufarbeitung des ganzen immens wichtig, wie auch immer du sie gestaltest.

308€ ist happig. Ich habe mich jetzt für eine Verkehrsmedizinerin entschieden, bei der eine Analyse auf etg 110€ kostet. Schau mal, dass du direkt Labore anrufst/anachreibst, also nicht den Weg über Mittelsmänner gehst. Oder schau, ob du so wie ich eine Verkehrsmedizinerin findest.

Du bist nicht allein, du schaffst das schon!
 
Danke Andi für die ersten Antworten.
Nochmal fragen fürs Verständnis
Der StB ist nach 14 Tagen rechtskräftig. Ab dann beginnt es zu Laufen.
Heißt, Unfall am 30.3. StB am 19.4. und 2 Wochen später sprich ab heute 1 Jahr Führerschein Entzug.


Du meinst, daß Du 12 Monate nachweisen willst? Ist jdfs die richtige Vorgehensweise.
Hier sind jüngst von HAs und Pufferzeiten Kommentare geschrieben.
Ja klar 12 Monate. Ich meinte nur, dass ich über die Haaranalyse jetzt schon meine Abstinenz rückwirkend beweisen kann.
Heißt, ich ziehe jetzt die 4 Analysen durch. Dann sollte ich, wenn ich meine erste Analyse nach 4 Monaten mache, und die anderen 3 alle 3 Monate grad mit dem einen Jahr hinhauen.

Dürfen vor der Wiedererteilung und nach der Sperrfrist eine Lücke der Abstinenz sein? Sprich wenn ich das Jahr mit der Abstinenz erfolgreich bestanden habe passt das oder muss ich das bis zum wirklichen MPU Termin vorfahren?

Evtl könntest bei Zeiten den Erste-Hilfe-Kurs machen
Ist dieser Pflicht?


die Fragen kannst gerne hier stellen.
Hast Dich bei der VP schon wohl gefühlt? Ist sie Dipl-Psych und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie?
Wenn bei ihr bleiben willst, nimm den großen FB hier im Forum mit und orientiere Dich daran
Wohlfühlen noch nicht so ganz. Bin eher der schüchterne und bin nicht so der Redner. Darum wird es mir vermutlich eher schwer fallen.
Um ganz genau zu sein ist er: Dipl. Päd., Systemischer Therapeut und Lehrtherapeut, staatliche Heilgenehmigung für Psychotherapie (HPG). Und seit 1996 macht er die MPU Vorbereitung.

Hab schon 2 "Hausaufgaben" mitbekommen. Ich soll mein Leben reflektieren. Was ist in den einzelnen Jahren passiert.
Zusätzlich dann noch mein Trinkverhalten an Hand einer Trinktabelle wiedergeben. Da muss man echt in sich gehen und überlegen was vor ca. 20 Jahren war.
 
Hallo,
Du kannst jetzt ja noch keine drei Monate Abstinenz per Haaranalyse nachweisen da deine Trunkenfahrt in dem Zeitraum ja war. (Wenn der Vorfall sich dieses Jahr ereignet hat )
Meines Erachtens dann erst ab dem 30.06.
Falls ich einen Denkfehler mache können ja die Profis mich korrigieren.
 
Hallo JimmyBoy86,
Heißt, Unfall am 30.3. StB am 19.4. und 2 Wochen später sprich ab heute 1 Jahr Führerschein Entzug.
nicht ganz, die Zeit der Beschlagnahmung wird mit einberechnet.
Achte aber mal auf den genauen Wortlaut der im Strafbefehl steht, dort ist meist zu lesen "...darf vor xxx Monaten keine neue FE erteilt werden...)
Meines Erachtens dann erst ab dem 30.06.
Mit Puffer dürfte es wohl auf Mitte/Ende Juli hinauslaufen...
think.gif

Dürfen vor der Wiedererteilung und nach der Sperrfrist eine Lücke der Abstinenz sein? Sprich wenn ich das Jahr mit der Abstinenz erfolgreich bestanden habe passt das oder muss ich das bis zum wirklichen MPU Termin vorfahren?
Wie lang die Lücke sein darf sollte vorab immer mit dem MPI geklärt werden bei dem man seine MPU später macht.
Ist dieser Pflicht?
Kommt drauf an...
Erste Hilfe Kurs bei Neuerteilung
 
Hallo Nancy
nicht ganz, die Zeit der Beschlagnahmung wird mit einberechnet.
Achte aber mal auf den genauen Wortlaut der im Strafbefehl steht, dort ist meist zu lesen "...darf vor xxx Monaten keine neue FE erteilt werden...)
Es steht: die Verwaltungsbehörde darf ihnen für die Dauer von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Das sagt mir jetzt?
Eingezogen wurde er mit direkt nach dem Unfall am 30.03. Strafbefehl wurde am 19.4. unterschrieben
Mit Puffer dürfte es wohl auf Mitte/Ende Juli hinauslaufen...
Das war auch so gemeint. 3 Monate plus Puffer. 2-3 Wochen? Reicht das?

Dann werde ich mal vorsichtshalber einen Erste Hilf Kurs machen.

Eine Checkliste im Nachtrag des Strafbefehl zum Wiedererhalten des Führerscheins wäre doch zu einfach
 
Dürfen vor der Wiedererteilung und nach der Sperrfrist eine Lücke der Abstinenz sein? Sprich wenn ich das Jahr mit der Abstinenz erfolgreich bestanden habe passt das oder muss ich das bis zum wirklichen MPU Termin vorfahren?
hier noch ergänzend. Der Vorteil der HA ist u.a. auch, daß keinen Vertrag abschließt. Du gehst halt dann alle 3 Monate da hin.
Soll heißen, wenn dann die Mpu ansteht und eine vermeintliche Lücke nach der 4.HA entsteht, hindert Dich keiner eine 5. erstellen zu lassen.
Somit brauchst Dir erstmal hierüber keine Gedanken zu machen.
Wohlfühlen noch nicht so ganz. Bin eher der schüchterne und bin nicht so der Redner. Darum wird es mir vermutlich eher schwer fallen.
Um ganz genau zu sein ist er: Dipl. Päd., Systemischer Therapeut und Lehrtherapeut, staatliche Heilgenehmigung für Psychotherapie (HPG). Und seit 1996 macht er die MPU Vorbereitung.
Wir kennen Dich hier ja (noch) nicht so gut. Dein BAK ist zwar Champions League, da aber keine Altlasten hast, würde ich mal nicht von einer fortgeschrittenen Problematik ausgehen wollen.
Soll heißen bei vielen dieser VPs, wobei Deiner Therapeut ist, besteht die Möglichkeit, daß dieser unbedingt "therapieren" will.
Hierzu kann ich nur nochmal an den großen FB für Deine Aufarbeitung erinnern. Mein VP, wie auch bei vielen hier im Forum, war geradezu darauf versessen in der Kindheit zwanghaft rum zu wühlen, um als Kind vermeintliche Wartezeiten aufs Christkind ausfindig zu machen.

Wenn keine fortgeschrittene Problematik besteht, dann mußt quasi das Motiv ausfindig machen, was sich dann am zeitlichen Ablauf Deiner Trinkhistorie wiederfindet. Bei den allermeisten haben sich aufgrund von Belastungen im Leben ein "Entlastungstrinken" eingeschlichen..
Hab schon 2 "Hausaufgaben" mitbekommen. Ich soll mein Leben reflektieren. Was ist in den einzelnen Jahren passiert.
Zusätzlich dann noch mein Trinkverhalten an Hand einer Trinktabelle wiedergeben. Da muss man echt in sich gehen und überlegen was vor ca. 20 Jahren war.
Diese Hausaufgaben sind soweit nicht schlecht.
Haben mich einfach daran erinnert (also Kindheits-Getue) und wollte darauf sensibilisiert haben, damit halt dann auch nicht zu viele Stunden bei dem VP "verbrennst". Das Trinkverhalten der letzten 20 Jahre ist, sorry, für die Mpu nicht unbedingt angebracht. Hilft vlt um das Motiv zu eruieren.
Können wir aber dann gerne, wenn Dich an den großen FB ranmachst, dann ausmerzen..
In Summe klingt jedenfalls Dein Vorgehen sehr strukturiert und logisch. :smiley711:
 
Zurück
Oben