Hatte schonmal jemand einen ähnlichen Fall?
Ich denke das die Forderung auf die geänderten Beurteilungskriterien zurückgeht, die erst seit kurzer Zeit angewendet werden.
Verstehe irgendwo nicht, warum sich jetzt an der Bescheinigung aufgehängt wird.
Du hast eine Vorbereitung beim Psychologen gemacht und als positive Entwicklung deinerseits selbst ins Spiel gebracht.
Dazu reicht eine Teilnahmebescheinigung mit mehr oder weniger allgemeinen Angaben nicht aus.
Der Grund ist wohl dass in den aktuellen Beurteilungskriterien bei der Vorbereitung deutlich mehr Wert auf fachlich qualifizierte Hilfe gelegt wird. Fachlich qualifiziert auf Suchterkrankungen beziehungsweise psychologische Probleme, je nach Anlass der MPU.
Hintergrund ist wohl, das MPU-Vorbereiter oder nicht spezialisierte Psychologen eher Wert darauf legen, die Betroffen auf passende Antworten zu schulen, um möglichst schnell die MPU zu bestehen. Sie legen aber weniger Wert darauf Betroffene bei ihren eigentlichen Problemen (und damit langfristig) zu helfen. Betroffene können so zudem ihre Probleme leugnen und sehen keinen Grund für wirklich nachhaltige Änderungen, die viel Einsatz und Willen erfordern.
Fachlich qualifizierte Psychologen schreiben auch Berichte, die bestimmten Anforderungen zur Behandlung genügen. Die Anforderungen werden wohl in deiner Bescheinigung fehlen. Deshalb kann der Gutachter es nicht als wirkliche positive Entwicklung für dich akzeptieren, gibt aber dem Psychologen (und damit dir) die Möglichkeit das zu korrigieren.
Was ist, wenn der Psychologe sagt, dass diese Bescheinigung ausreichen muss?
Der Psychologe darf natürlich über seine Qualifikation nicht lügen. Da du die Vorbereitung in Hinblick auf die MPU gemacht hast sollte er ansonsten auch einen Bericht erstellen, der bei der Untersuchung akzeptiert wird.