• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

TF Fahrrad (Fahrrad geschoben)

Tonideus

Neuer Benutzer
Hallo, weiß nicht ob ich hier richtig bin aber vielleicht kann jemand helfen.

am 01.05.2026 habe ich mein Fahrrad ca. 1 Uhr Nachts von einer Feier ca. 500m bis zu mir nach Hause geschoben.
Ich bin 100m vor meinem Ziel an einer Bushaltestelle vorbeigelaufen. Da haben "Jugendliche" gesessen und rumgepöbelt.
Ich habe mich dadurch wahrscheinlich irritieren lassen und bin kurz danach über die Pedale gestolpert und gestürzt.

Prellung am kleinen Finger und kleine Schürfwunde im Schläfenbereich, alles linke Körperseite.
Es wurde natürlich Krankenwagen gerufen. Polizei kam dann auch. Wurde in die Notaufnahme gebracht. Atemalkohol ergab ungefähr 1,8 Promille.
Blut wurde entnommen, hab aber noch kein Ergebnis

Ich habe natürlich bei der Polizei angegeben das ich das Fahrrad geschoben habe. Es wurden wahrscheinlich die Jugendlichen an der Bushaltestelle als Zeugen befragt und ich habe Angst das die sagen ich wäre mit dem Fahrrad gefahren was ich definitiv nicht bin.

Wäre das was für einen Anwalt? Aussage gegen Aussage? Es war dunkel, die Jugendlichen wahrscheinlich alkoholisiert....

Hab Angst das ich zur MPU muss.

Hatte 2007/2008 schonmal eine MPU wegen 1,8 Promille Autofahrt. Steht das noch irgendwo in den Akten?

Vielen Dank.
 
Hallo,
lediglich das "Führen" des Fahrzeugs (also pedalierend gefahren) führt zur Verurteilung.
Eine Verurteilung führt dann zur MPU-Auflage im anschließenden Verwaltungsakt.

Sehr wahrscheinlich wird die Polizei ein Strafverfahren einleiten. Verweigere hierzu jegliche Aussage.
Diese werden auch die Zeugen vernehmen und diese bedrängen etwas auszusagen. Aber ich halte es für unwahrscheinlich, daß sie das falsche aussagen. Aber wenn sie das falsche aussagen, hast leider schlechte Karten.

Such dir dennoch einen RA, welcher mit Verkehrsrecht und v.a. Fahrrad (also fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge) schon Erfahrung hat. Deswegen Fahrrad, weil das eine gewisse Sondersituation darstellt. Es gilt dann Einspruch etc einzulegen.
 
Die alte MPU ist nicht mehr in den Akten, ich würde mir aber an deiner Stelle massive Sorgen machen, dass du es nicht hinbekommen hast, über 15 - 20 Jahre deinen alkoholpegel zu senken. Auf den ersten Blick sieht das wie Abhängigkeit aus...
 
Hallo,
lediglich das "Führen" des Fahrzeugs (also pedalierend gefahren) führt zur Verurteilung.
Eine Verurteilung führt dann zur MPU-Auflage im anschließenden Verwaltungsakt.
Das muss ich korrigieren:
Das Straf- und Verwaltungsverfahren sind 2 völlig verschiedene Verfahren.
Die FEB bekommt automatisch, da die Dunkelblauen dazu rechtlich verpflichtet sind, Kenntnis von dem Ergebnis der BE.
Dann wird sie mit Sicherheit eine MPU anordnen, da Verdacht auf Alkoholmissbrauch besteht.
Dafür bekommst du eine Frist von 3 Monaten.
Die FEB muss das Strafverfahren nicht abwarten.
Früher haben manche das gemacht, heute hat die Praxis gezeigt, dass sie das nicht mehr tun.
Stichwort Gefahrenabwehr.

Sehr wahrscheinlich wird die Polizei ein Strafverfahren einleiten. Verweigere hierzu jegliche Aussage.
Diese werden auch die Zeugen vernehmen und diese bedrängen etwas auszusagen. Aber ich halte es für unwahrscheinlich, daß sie das falsche aussagen. Aber wenn sie das falsche aussagen, hast leider schlechte Karten.
Auch das ist fachlicher Unsinn.
Und das „Bedrängen“ halte ich ihr auch für völlig unangemessen, da nicht sachdienlich.
Die Polizei ist Exekutive.
Die StA ist Judikative und Herrscher des Verfahrens. Alleine sie entscheidet über Wohl und Wehe.

Such dir dennoch einen RA, welcher mit Verkehrsrecht und v.a. Fahrrad (also fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge) schon Erfahrung hat. Deswegen Fahrrad, weil das eine gewisse Sondersituation darstellt. Es gilt dann Einspruch etc einzulegen.
Nun ja, das Fachgebiet mit der „Sondersituation“ gilt es erst einmal zu finden….
Ich halte es auch für vollkommen verkehrt jetzt einen Anwalt einzuschalten.
Es gälte erst einmal einen StB abzuwarten.

Falls du, lieber Tonideus, aber eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre es eine Überlegung.
Allerdings gucke bitte sehr genau in die Bedingungen, ob deine so etwas übernimmt.

Das Wichtigste:
Es ist schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Stelle bitte ab sofort jeden Konsum ein und gucke nach einem Abstinenzprogramm, Blut-, Haar, oder Urinanalysen.
Diese müssen in einem Labor nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke durchgeführt.

Aus psychologischer Sicht hast du eine ausgeprägte Problemtiefe.
Das gilt es auszuräumen.
Gehe zum HA, zur Suchtberatung etc.
Fange sofort mit der Aufarbeitung an. Das kannst du sehr gerne erst einmal mit unserer Hilfe, dann schauen wir mal, wie und wo du stehst.

Du wirst dich auf eine führerscheinlose Zeit einrichten.
Es hängt alleine von dir ab, wie lang sie werden wird.

Aber, es ist wirklich gut für dich, dass du so früh hier gelandet bist, da können wir dich durch den Prozess begleiten.
Ob du dann evtl. noch externe Hilfe brauchst, können wir ja dann sehen…

LG
 
Stelle bitte ab sofort jeden Konsum ein und gucke nach einem Abstinenzprogramm, Blut-, Haar, oder Urinanalysen.
Diese müssen in einem Labor nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke durchgeführt.
Damals bin ich aufs kontrollierte trinken gegangen und es hat geklappt. Großes Blutbild mit Leberwerte wurde auch erst vor kurzen bei mir genommen ohne Auffälligkeiten. Würde auch wieder auf KT gehen. Konsum werde ich aber erstmal einstellen.

Mit der führerscheinlosen Zeit kann ich leben da ich eh kein Auto hab aber mir machen eher die ganzen Kosten zu schaffen.
Hab Montag Termin beim Anwalt ohne Rechtschutz. Mal sehen was er sagt...
 
ich greife jetzt mal vor, es ist ja noch Themaverfehlung

Würde auch wieder auf KT gehen.
Nachdem Du bereits die Erfahrung gemacht hast, dass Du es eben nicht hinbekommst? Denk da mal bitte drüber nach...
Falls ein Gutachter von Deiner Vorgeschichte erfährt und Du ihm diese Entscheidung jetzt präsentieren würdest, würde er massiv skeptisch werden...
 
Nur, damit du Klarheit hast.
kt geht nur in A2 bei fest gelegten kriterien.

Wir reden von risikoarmen Konsum in A3 ( Alkoholgefährdung ).
Und da sehe ich nicht.
 
Aus deiner alten MPU wird er nichts erfahren, die ist nicht mehr da. Aber du wirst gefragt werden, ob du schon mal eine MPU hattest. Das liegt jetzt an dir, ob Du bereits mit einer Lüge in die MPU gehen willst oder nicht...
Ich rate davon immer ab, weil erfahrene Gutachter Lügen spüren und wenn ein Gutachter beginnt, dir zu misstrauen, wird es verdammt schwierig.

Aber wie gesagt: alles noch viel zu früh :)
 
Ja ok, werde dann wohl doch auf Abstinenz gehen müssen und dem Gutachter sagen das ich schon mal eine MPU hatte wenn er fragt.

Und ja...es ist alles noch zu früh sich einen Kopf zu machen.
Ohne Abstineznachweise ist wohl die Taktik Abstinenz nicht möglich oder kann man den Gutachter auch so überzeugen?

Was ist wenn die Frist zur MPU nur z.B. 2 Monate oder so ist? Wie will man da die Abstinenz nachweisen?
 
Wie will man da die Abstinenz nachweisen?

Gar nicht. Da du deine Fahrerlaubnis noch hast wird es kaum eine Fristverlängerung geben. Dein Führerschein wird in dem Fall eingezogen und vernichtet werden und die Fahrerlaubnis wird ungültig.

Ein Problem wird sein das du nicht weißt, ob überhaupt eine MPU gefordert wird. Du bekommst ja keine Nachricht falls keine MPU gefordert wird.
 
jetzt wirds - zumindest für mich - bisschen schwierig. Ich erkläre mich nicht bereit, einem womöglich Abhängigen zu helfen, sich irgendwie durch eine MPU zu mogeln, aber ich würde ihm Hilfe anbieten, mit seiner Alkoholproblemtiefe aufzuräumen - auch MPU-tauglich.

Bei Dir könnte (nur: könnte) es sein, dass Du ein massives Alkoholproblem hast* - und wenn dem so wäre, wäre es wichtig, dass DU SELBST das entdeckst. Daher wäre mein Rat: beginne ein Abstinenzprogramm, am besten Haare. Fang mal mit 3 Monaten an. Dann merkst Du selbst, wo du eigentlich stehst. DARAUF dann lässt sich eine MPU-Argumentation aufbauen. Also: nix Taktik, sondern angemessene Reaktion auf eine ehrliche Selbsterkenntnis. Und Du hättest schon mal ein paar nachgewiesene Monate fürwasauchimmer in Petto.

________________________________
*Grundlage dieser Option ist die Faktenlage, dass Du eine sehr hohe Giftfestigkeit belegst, über 15 Jahre unverändert, in Verbindung mit dem Faktum, dass Du DAS, was damals Dein Plan war, nicht durchhalten konntest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab nochmal ne Frage. Da ich ja kein Auto habe und theoretisch ach keinen Führerschein brauche, wie verhält es sich dann wenn man die MPU nicht antritt? Der Führerschein ist dann erstmal weg, das ist klar.
Kann man später den Führerschein wiederbekommen falls man im Nachhinein dann doch irgendwann die MPU macht?
Gibt es irgendeine Verjährungsfrist das nach so und soviel Jahren der Führerschein ganz weg ist und man dann nochmal in die Fahrschule muss (Prüfung, Fahrstunden etc. )?
 
Verjährungsfrist
5 Jahre Anlaufhemmung nach Entzug, dann beginnt die Verjährungsfrist von 10 Jahren.
Kann man später den Führerschein wiederbekommen falls man im Nachhinein dann doch irgendwann die MPU macht?
jup.
FS beantragen, dann folgt die MPU-Aufforderung. Die MPU bestehen, ggf Fahrprüfung nachholen (falls Du den FS nicht länger hattest als Du ihn nicht hattest, nach 10 Jahren mit ziemlicher Sicherheit).

Erstmal abwarten. Ich würde nicht sagen, dass nach dem Schieben eines Rades zwangsläufig ein FS-Entzug droht. Aber wie gesagt: nicht mein Fachgebiet.
 
Das Problem ist eben die MPU falls es dazu kommt. Mir ist das echt zu stressig und zu teuer. Ich weiß noch wie es früher war und es war keine Gute Zeit. Hab ziemlich große Prüfungsangst..., schon mein ganzes leben. Ich bin nicht sehr stressresistent und würde es wahrscheinlich vorziehen die MPU vielleicht mal später zu machen wenn mehr Geld da ist bzw. ich was gespart habe.
 
Zurück
Oben