Karl-Heinz
MPU Profi
Nein, eben nicht.
Es werden aus einer Urinprobe 2 Becherchen gemacht.
Das erste Becherchen ist die A-Probe.
Das zweite Becherchen ist die B-Probe ( Rückstellprobe, die in der forensischen Laboranalytik zwingend vorgeschrieben ist ).
Die Ergebnisse, die du bekommen hast, stammen aus der A-Probe.
Die B-Probe wird nur auf z.B. explizite Anweisung des Kunden oder Anordnung der StA untersucht ( kost` ja auch Geld, macht das Labor von sich aus also nicht ).
Insofern bei z.B. äußerer Kontamination kommt ein anderes Ergebnis raus.
Wie gesagt, letztes Jahr hatte nur ich mit 2 falsch positiven Nachweisen zu tun, die aber jeweils durch die Rückstellprobe aufgeklärt werden konnten.
Es werden aus einer Urinprobe 2 Becherchen gemacht.
Das erste Becherchen ist die A-Probe.
Das zweite Becherchen ist die B-Probe ( Rückstellprobe, die in der forensischen Laboranalytik zwingend vorgeschrieben ist ).
Die Ergebnisse, die du bekommen hast, stammen aus der A-Probe.
Die B-Probe wird nur auf z.B. explizite Anweisung des Kunden oder Anordnung der StA untersucht ( kost` ja auch Geld, macht das Labor von sich aus also nicht ).
Insofern bei z.B. äußerer Kontamination kommt ein anderes Ergebnis raus.
Wie gesagt, letztes Jahr hatte nur ich mit 2 falsch positiven Nachweisen zu tun, die aber jeweils durch die Rückstellprobe aufgeklärt werden konnten.




