TF mit BAK 1,82 ohne Unfall. Ersttäterin

Mir persönlich war der Unterschied zwischen freundlich nachfragen, Einspruch oder Widerspruch nicht ganz klar.

Dabei geht es um Rechtssicherheit. Ich schreibe jetzt nur in Bezug auf einen Strafbefehl.

Wenn gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden soll muss dies eindeutig erkennbar sein.

Eine Nachfrage darf deshalb nicht als Einspruch angesehen werden.

Der Einspruch muss, auch um die Fristwahrung nachvollziehen zu können, schriftlich erfolgen. Mündlich reicht nicht. Das Schreiben muss vor dem Fristende beim Gericht eingegangen sein.

Eine bestimmte Formulierung ist nicht vorgeschrieben, der Wille des / der Betroffenen muss aber deutlich sein. Es ist auch nicht erforderlich die korrekten rechtlichen Bezeichnungen zu verwenden. Es spielt also keine Rolle ob man schreibt "Ich lege Einspruch ein", "Ich lege Widerspruch ein", "Ich akzeptiere den Strafbefehl nicht" oder ähnliches. Eine Frage ist dabei halt kein Einspruch.

Und der Einspruch muss auch beim richtigen Empfänger eingehen, bei einem Strafbefehl also beim zuständigen Gericht. Dafür sind Betroffene selbst verantwortlich. Das sollte im trockenen Behördendeutsch auch aus dem Strafbefehl hervorgehen.
 
Mir das nach Ablauf der Frist zu erklären macht hoffentlich für Alle Sinn die diesen Beitrag in einem ähnlichen Fall lesen.

@Stier ich beginne erst im Januar mit Nachweisen per Urinprobe. Ich habe recht kurze Haare.
 
Hm, wieso nach Ablauf der Frist?
MrMurphy hatte dir dies
Soweit ich es verstanden habe hast du den Strafbefehl am Samstag, den 25.10.2025 bekommen. Die zweiwöchige Einspruchsfrist (oder Widerspruchsfrist) läuft damit am 08.11.2025 (oder wegen des Wochenendes am 10.11.2025) ab.

Die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft unterbricht oder verlängert die Frist meiner Kenntnis nach nicht. Wenn der Strafbefehl rechtsgültig wird kannst du daran nichts mehr ändern. Auch falls sich danach Ungereimtheiten bei AAK / BAK ergeben sollten.
und v.a. dies
Kleiner Nachtrag: Den Einspruch gegen den Strafbefehl musst du bei dem zuständigen Gericht einlegen, die Staatsanwaltschaft ist in der Hinsicht außen vor.

Und der Einspruch muss fristgerecht bei dem Gericht eingegangen sein. Ihn am letzten Tag per Post loszuschicken reicht also nicht. Die Postlaufzeit ist alleine dein Problem.

Zudem muss der Einspruch schriftlich erfolgen. Per Post oder (sofern das Gericht das anbietet) per Fax oder E-Mail. Wobei Fax und E-Mail dich als Verfasser erkennen lassen müssen. Mündlich reicht nicht.

Wenn die Frist kurz vor ihrem Ende ist, ist es ab sichersten, den Einspruch selbst schriftlich bei dem zuständigen Gericht einzuwerfen, das geht auch.
letzten Donnerstag geschrieben...
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Du hattest darauf mit
Ich reiche das Schreiben heute persönlich ein. Danke für den äußerst wichtigen Hinweis.
geantwortet.
Von daher bin ich über deine letzte Aussage etwas überrascht. :oops:
 
@Nancy - das habe ich. Aber eben „nur“ eine freundliche Anfrage und ich habe mittlerweile das Gefühl das ich besser einen Widerspruch geschrieben hätte.

Viele Grüße und einen sonnigen Tag.
 
Hallo Zusammen,

leider habe ich zu meiner Anfrage beim Amtsgericht und Staatsanwaltschaft bzgl. meiner BAK noch keine Antwort erhalten.

Nun frage ich mich natürlich ob ich mit der Warterei wertvolle Zeit verstreichen lasse.

Ich denke momentan über meine Möglichkeiten nach.

Vielleicht könnt ihr mir Eure Einschätzung mitteilen.

Diese 2 Möglichkeiten habe ich mir überlegt.

- KT mit strikter Aufarbeitung.

Ich bin aber momentan Abstinent.

- 6 Monate Abstinenznachweise per Urinscreening mit der Möglichkeit der Verlängerung, ebenfalls mit strikter Aufarbeitung.

Ich muss leider schnellstmöglich die MPU antreten und wenn es ganz blöd kommt eben einen 2. Anlauf starten.

Ich habe mich für die AVUS in Hamburg entschieden.
 
@NinaR. : Hast du denn ein Schreiben an das Gericht dort eingeworfen und was hast du geschrieben? Vielleicht reicht das ja als Einspruch aus?

ich möchte Sie hiermit bitten in meinem Strafbefehl einmal den Blutalkoholgehalt abzugleichen. Dieser beträgt im Strafbefehl 1,82 und ist somit identisch mit meinem Atemalkoholwert. Laut meiner Verkehrspsychologin ist das quasi nie der Fall.

Ist es möglich mir das Ergebnis des Labors mitzuteilen?

Oder bei eintreten eines Fehlers mir einen korrigierten Strafbefehl zukommen zu lassen?

Auch passt der Wert nicht zur Trinkmenge.

Gegen die Strafe möchte ich keinen Einspruch erheben - diese ist gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Das wird als Einspruch nicht ausreichen. Das ist mir bewusst.
 
Dieser beträgt im Strafbefehl 1,82 und ist somit identisch mit meinem Atemalkoholwert. Laut meiner Verkehrspsychologin ist das quasi nie der Fall
Was genau war denn Dein "Atemalkoholwert"? Bitte mit Einheiten angeben. mg/l oder Promille? Am besten, du kopierst das mal hier rein.
Neuere Messgeräte geben nicht mg/l aus sondern das Promilleäquivalent. Und dann sind 1,82 Promille eben... 1,82 Promille*. Und wenn Atemalkoholmessung und Blutalkoholmessung sich entsprechen, dann ist das halt so. Meist gibts kleinere Unterschiede über Anschwemm - oder Abbauprozesse, amtlich sind die BAK-Werte.

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* was 0.91mg/l entspräche
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß das es noch nicht aufgeht - das macht mich auch alles andere als froh.

Ich gehe jetzt erstmal von 1,82 aus, damit ich irgendwie weiterkomme.
 
Nun frage ich mich natürlich ob ich mit der Warterei wertvolle Zeit verstreichen lasse.
die da?
Ja, lässt Du.
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und zum Pamphlet ans Gericht:
Ist es möglich mir das Ergebnis des Labors mitzuteilen?
Das Ergebnis hast du doch? Sollen sie es Dir vorsingen?

Auch passt der Wert nicht zur Trinkmenge.
Nein, die Trinkmenge passt nicht zum Wert. DER ist ein Faktum. Deine Trinkmenge ist Phantasie.
 
Noch als Ergänzung:

Mit diesem Schreiben hast du dir ein grandioses Eigentor geschossen, sollte es in deiner Akte landen.
Es wird dem GA zeigen,
- dass du ca. 8 Wochen nach der TF immer noch nicht deinen Promillewert akzeptierst ( Verdrängungs-, Verharmlosungsmodus )
- dass du nach wie vor der festen Überzeugung bist, genau zu wissen, was du getrunken hast ( klarer Verstand bei den Umdrehungen, also ist deine Giftfestigkeit noch um einiges höher )
- dass du eine eher nicht so ganz kompetente VP gesucht hast ( so selten ist das nämlich bei den heutigen Dräger-Geräten gar nicht, von wegen Messgenauigkeit )
Ich meine, du hast ja nicht einmal irgendwie höflich nachgefragt, ob das denn sein könne.
Nein, du bittest um Abgleich bzw. Korrektur.

Und ja, vor allem durch dieses geradezu stoisches Ignorieren von Fakten verlierst du massig Zeit.
Es hindert dich daran, mal endlich mit der psychologischen Aufarbeitung zu beginnen.

Ich rate dir zu mindestens 12 Monaten Abstinenznachweis, eher 15…
Du hattest an einem Donnerstag Abend 1,82 Umdrehungen.
Dein Alter spricht für tief verwurzelte Verhaltensmuster, die mindestens 12 Monate Änderung benötigen.
Du hast auch nach der TF weiterkonsumiert.

Eine A3 sehe ich bei dir nicht, neben o.g. auch und gerade durch diesen Verdrängungs-, Verharmlosungsmodus, bei der du mit risikoarmen Konsum durchkommen könntest ( kT geht nur bei A2 mit therapeutischer und forensischer Begleitung ).

Zumindest noch.
 
Es ist ja irgendwie auch egal was ich schreibe.

Wie weit ich mit meiner psychologischen Aufarbeitung ich nach 2 Monaten bin, kann hier wohl niemand beurteilen und ich empfinde Eure Antworten als anmaßend.

Bisher hat hier niemand persönliche Informationen von mir.

Und ja, ich nehme das schon an, was ihr schreibt.

Aber ehrlich immer wieder ist mir hier der Ton wirklich unangenehm.

Geht das ist irgendwie auch freundlicher?

@Nancy würdest Du meinen Profilnamen bitte löschen? Ich fühle mich hier nicht gut aufgehoben, es macht für mich so keinen Sinn hier weiter zu schreiben, wenn ich jedes Mal so abgewatscht werde.
 
Ich habe dich nicht „abgewatscht“.

Du hast den Brief eingestellt.
Ich habe dir erklärt, wie der aus Gutachtersicht beurteilt werden wird und dass daraus aus fachlicher Sicht geschlossen werden kann, dass du mit der psychologischen Aufarbeitung noch nicht begonnen hast.

Ich habe mich hier exakt an die Fakten gehalten.
Es geht doch hier um deine MPU, oder nicht ?

Deine Fragen habe ich dir beantwortet und begründet.

Ich frage mich eher:
Was können wir hier für dich tun ?
Die ausschließlich gut gemeinten Ratschläge ignorierst imho du samt und sonders…

Mein Eindruck ist eher, dass du dich sofort persönlich angegriffen fühlst, sobald jemand etwas sagt, was du nicht hören willst.

Ist das vielleicht auch ein generelles Problem bei dir ?

Das wäre mal ein Ansatz für deine Aufarbeitung…
 
Das ist definitiv kein allgemeines Problem und hat in meiner Aufarbeitung nichts zu suchen.

Mit dem „Tonfall“ erreicht man mich einfach nicht - ich bin ganz ehrlich so einen Umgang nicht gewohnt.

Also von daher finden wir da offensichtlich nicht zusammen. Mir erschließt sich einfach nicht warum Eure Antworten so hart und drastisch ausfallen!

Ich bin mir sicher das ich nicht die erste Person bin der das sauer aufstößt.

Ich hab zu meiner Aufarbeitung doch noch überhaupt nichts geäußert? Also wie zum Geier wollt ihr das beurteilen können?!

Stimmt - bisher noch gar nicht.

Und die Lust mich hier weiter zu öffnen ist mir auch vergangen.

Vielleicht lest ihr eure Antworten mal in Ruhe selbst - dann dürfte es euch vielleicht auch auffangen das der Ton alles andere als freundlich ist.
 
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