Es geht nicht in erster Linie darum, ob du konsumiert hast oder auch nicht.
Es geht darum, dass, wenn du es mit den gesetzlichen Regelungen nicht so genau nimmst, dir risikoarmer Konsum nicht zugetraut wird.
Ja gut.. diesbezüglich sollte ich mich ja allein schon wegen der Sachbeschädigung geläutert zeigen.
Aber für die Abstinenz, ist der Konsum ja wohl ja schon entscheidend?
Ich war grade beim kostenlosen Beratungsgespräch von TÜV Süd. Die hat wieder was ganz anderes erzählt

"6 Monate braucht man Abstinenz in gar keinem Fall. 3 Monate (Haarprobe direkt bei der MPU) reichen, oder man ist in A2 dann reichen 6 Monate eh nicht"
"Man sollte eine Bestätigung vom Vorbereitungskurs mitbringen" - genau das hab ich den Verkehrspsychologen gefragt, der meinte das braucht man nicht, darum gibts das bei ihm nicht.
Der Verkehrspsychologe hat auch gesagt, man könne zur Not auch in den B-Proben der Haare dann eine Drogenabstinenz nachweisen und das nachreichen. Die TÜV-Frau meinte sowas kann man absolut nicht nachreichen, man muss alles dabei haben.
Sowieso hat die jetzt wieder das Wort "Abstinenz" ganz anders verwendet. Der Psychologe meinte mit der Haaranalyse kann man keine Abstinenz, sondern nur einen geringen Konsum nachweisen.
So langsam fällt mir wieder ein, warum ich vor 9 Jahren keine MPU gemacht habe.

Ist dann mein Plan mit den 6 Monaten Abstinenz eh schon zum Scheitern verurteilt?
Am besten dann zum Anwalt gehen, um das entfernen zu lassen?
Cannabis war Besitz und kein Konsum. Ich habe tatsächlich nicht konsumiert und es wurde auch nicht nachgewiesen. Das ganze ist 2018 gewesen. Die Sachbeschädigung ist zwar nicht mehr in meinem Führungszeugnis, aber in der Verkehrsakte ist das Führungszeugnis von 2022, als die Sachbeschädigung noch drin war.
Kann man das überhaupt aus der Akte streichen lassen?
Kann dazu bitte noch mal jemand was sagen?
Sorry wenn ich pampig wirke oder so, ich bin euch allen dankbar, die ihr mir antwortet, es ist nur sehr frustrierend mit den 5 verschiedenen Aussagen zu jeder Kleinigkeit. LG