TF und 1,58 Promille im Blut

Hmm, hast du denn Angaben zum Trinkende gemacht? Weil der Atemalkohol von 2,2 Promille ist eigentlich nicht verwertbar, da die BAK maßgeblich ist. Die einzige Möglichkeit die ich noch sehe, dass ein rechtsmedizinisches forensisches Gutachten erstellt worden ist, dass deine BAK auf den Tatzeitpunkt zurückrechnet. Gibt es so ein Gutachten denn in deinen Akten? Dass es nicht im Strafbefehl drin steht könnte bedeuten, dass die BAK von 1,58 Promille als gerichtsfest verwertet wurde, damit das Strafmaß nach StGB 316 der absoluten Fahruntüchtigkeit erfüllt ist.

Also kurz gesagt, zurückgerechnet werden kann nur wie in meinem letzten Post beschrieben und wenn das forensische Gutachten existiert.
 
In dem Urteil steht im Bereich Urkunden, dass ein Gutachten von einem Institut für Rechtsmedizin vorliegt. Dieses "man gehe davon aus" kann also nur davon stammen. Ich selbst weiß es aber nicht. Es wurde aber in der Akteneinsicht klar und deutlich geschildert, dass ich zwar anständig kommunizieren konnte, aber sämtliche Tests auf der Wache nicht erfolgreich absolviert habe.

Lange Rede, kurzer Sinn. Das Schreiben an das Amtsgericht geht heute noch raus. Ich verzichte auf weitere Rechtsmittel und ich sage auch ganz klar, dass mir das alles wirklich eine klare Lehre für mich selbst war. Und das ist auch gut so! Ich werde dann also jetzt klar sagen, dass ich nächsten Monat auf die Führerscheinstelle gehe. Dann wird mir auch alles andere beantwortet.

Es sind jetzt insgesamt knapp vier Monate vergangen. In diesen vier Monaten alleine schon habe ich durchaus viele Schlussfolgerungen für mich selbst erzielen dürfen. Traurig nur, dass ich mich erst mit meiner Dummheit sprichwörtlich auf die Schnauze legen musste.
 
Das Schreiben an das Amtsgericht geht heute noch raus. Ich verzichte auf weitere Rechtsmittel
Du weißt aber auch, dass du damit deinen Anwalt jegliche spätere Rechtsmittel entziehst ... er kann zumindest in diesem Punkt nichts mehr für dich tun.
Ob er diese "Übergehung" gut findet, steht auf einem anderen Papier ... es ist deine Entscheidung.
 
Du weißt aber auch, dass du damit deinen Anwalt jegliche spätere Rechtsmittel entziehst ... er kann zumindest in diesem Punkt nichts mehr für dich tun.
Ob er diese "Übergehung" gut findet, steht auf einem anderen Papier ... es ist deine Entscheidung.

Das ist richtig. Allerdings muss ich aber sagen, dass mir der Anwalt auch bis heute nicht viel gebracht hat. Es hieß von seiner Seite aus auch immer, dass man alles hinnehmen muss. Seine Einschätzung war sowieso, dass mir ein Jahr drohen wird. Er wird am Ende mir nichts weiteres mitteilen, als "seien Sie froh" und das wars.

Na klar kann ich sagen, dass die eine Woche jetzt auch noch vorbei geht. Aber bei meinem Anwalt vergeht eine gewisse Zeit bis überhaupt etwas kommt. Mit anderen Worten: Sein Urlaub kommt gerade nicht so wirklich passend.

Ich muss auch langsam aber sicher wirklich zur Ruhe kommen. Ich habe auch hier schon mehrfach erwähnt, dass meine Psyche durch das Ganze darunter leidet. Wenn das Schreiben heute rausgehen würde, würde ich mich auf Februar und den Besuch auf die Führerscheinstelle vorbereiten und ich könnte endlich mal etwas abschalten.
 
Die Frage ist doch jetzt, wo taucht dieses "Man gehe davon aus" auf? Steht das auf dem Strafbefehl direkt? Auf dem Gutachten? Oder hat das die Führerscheinstelle deinem Anwalt schriftlich mitgeteilt? Das macht m.M. schon einen Unterschied, weil wenn das nirgendwo schwarz auf weiß steht, kann es nicht gegen dich verwendet werden. Normalerweise müsstest du dieses Gutachten auch in den Akten haben und dort steht es klipp und klar drauf.
 
So wie ich das im Thread verstanden habe steht das in der Ermittlungsakte, aufgenommen von der Exekutive.
D.h. diese Akte bekommt dann die Fsst eh zu Gesicht. Was auch immer sonst noch drin steht, abhängig der Angabe zum Trinkende wird die Fsst bei Antragstellung wohl dann beurteilen.
Da bringt der jetzige Anwalt vermutlich dann auch nichts. Der kann die Akteninhalte ja nicht bereinigen..
Leider gibts halt gute und schlechte Anwälte, vermutlich überwiegen die Letzteren.

PS: soweit ich weiß wird das Urteil rechtskräftig, sofern nicht binnen 14 Tagen Einspruch eingelegt wird.
D.h. ich würde demnach dem Ratschlag von Max folgen und nichts unternehmen. Vlt hat Dein RA eine Überraschung parat.
 
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Allerdings muss ich aber sagen, dass mir der Anwalt auch bis heute nicht viel gebracht hat.
Naja, vielleicht hast du dir auch den falschen Anwalt ausgesucht.
Aber kleiner Trost, die meisten Anwälte haben von einer MPU nebst Umfang nicht wirklich viel Ahnung.
 
Die Frage ist doch jetzt, wo taucht dieses "Man gehe davon aus" auf?

In der Akteneinsicht taucht das auf. Von wem genau weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. Es kann von dem genannten Institut kommen, sowohl auch von der Polizei. Ich habe auch leider keine Möglichkeit nochmal nachzusehen.

PS: soweit ich weiß wird das Urteil rechtskräftig, sofern nicht binnen 14 Tagen Einspruch eingelegt wird.
D.h. ich würde demnach dem Ratschlag von Max folgen und nichts unternehmen. Vlt hat Dein RA eine Überraschung parat.

Das siehst Du genau richtig. So steht es auch in dem Strafbefehl geschrieben. Und ich denke, ich werde dem Rat folgen. Mehr als die Antworten, die ich bereits immer bekommen habe, kann ich nicht erhalten.

Naja, vielleicht hast du dir auch den falschen Anwalt ausgesucht.
Aber kleiner Trost, die meisten Anwälte haben von einer MPU nebst Umfang nicht wirklich viel Ahnung.

Das habe ich bereits feststellen dürfen. Mein Anwalt hat die Führerscheinstelle angerufen und nur die Frage gestellt, ob man wirklich nach einem "Man gehe davon aus" geht oder nur dem Blutalkoholwert. Die Antwort darauf war, dass man natürlich sagen kann, dass der Promillewert bis zur Blutabnahme höher war. Deswegen kann man sich auf eine MPU einstellen.

Halten wir aber bitte eine Sache fest: Ich war bis heute bei keiner Stelle. Ich durfte bis heute nicht mit einem Sachbearbeiter persönlich sprechen, nichts! Dies wird sich dann ändern, wenn ich meinen Führerschein neu beantragen möchte. Und das wird voraussichtlich im Februar sein. Und genau bis dahin muss ich zur Ruhe kommen. Das Urteil ist da, es sind acht Monate dort geschrieben.

Mehr als meinen Anwalt fragen, ob wir noch etwas machen oder nicht, kann ich nicht. Der Rest wird mir dann die Führerscheinstelle mitteilen.
 
Dies wird sich dann ändern, wenn ich meinen Führerschein neu beantragen möchte. Und das wird voraussichtlich im Februar sein.
Von daher würde ich von dem "Stich ins Wespennest" abraten und den Behördis auf keinen Fall auf den Zeiger gehen.
Denn erst nach Beantragung wirst du eine MPU Aufforderung bekommen ... oder eben auch nicht.
Manchmal ist es besser den Staub liegen zu lassen als aufzuwirbeln.
 

Auf den Zeiger gehen sowieso nicht! Und das von Dir genannte wird wohl das Beste sein. Dann warte ich einfach bis nächste Woche ab. Ein Telefonat von 3-5 Minuten mit dem Anwalt sollte doch drin sein.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Lieber Daniel
Ich habe nach dem Rechtskraft des Urteils automatisch Post von der Führerscheinstelle bekommen, das meine Sperrfrist am 23.12.23 abläuft und ich ab Oktober 23 den Führerschein beantragen soll da die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen würde.

Der Hinweis war nett - hatte für mich aber keine Relevanz da die Vorraussetzungen für die MPU nicht erfüllt waren.

Beantragt habe ich ihn dann im April 24 als ich die ambulante Reha abgeschlossen hatte.
Die Frist die mir dann gesetzt wurde um ein positives MPU gutachten musste ich nochmal verlängern lassen - den Grund dafür musste ich belegen ( Die MPU Stelle hat den Termin abgesagt ohne neuen Termin Vorschlag ).

Will damit sagen: ich brauchte nichts der Führerschein Stelle melden das ging automatisch
 
Im Grunde weiß ich momentan halt noch nichts. Die erste Haarprobe wurde abgegeben, das erste Gespräch bei der MPU-Beratung folgte auch schon. Ich werde dann auch wahrscheinlich bald benachrichtigt. Schauen wir mal wann was kommt.

Ich bekomme doch von der Stelle dann Post mit einem Termin, richtig? Da wird mir dann auch wahrscheinlich mitgeteilt ob MPU oder nicht.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Hattest du Dokumentierte Ausfallerscheinungen das kann ausschlaggebend Sein ob oder ob nicht zur MPU.
Wie ich schon geschrieben habe: Die Akteneinsicht zu dem Fall liegt beim Anwalt. Von Ausfallerscheinungen generell war jetzt nicht wirklich die Rede. Die Tests die ich auf der Polizei gemacht habe waren halt nicht so prickelnd, laut Akte.

Im Grunde kann ich wie gesagt nichts weiteres machen als warten. Es läuft ja soweit alles.
 
Im Grunde weiß ich momentan halt noch nichts. Die erste Haarprobe wurde abgegeben, das erste Gespräch bei der MPU-Beratung folgte auch schon. Ich werde dann auch wahrscheinlich bald benachrichtigt. Schauen wir mal wann was kommt.

Ich bekomme doch von der Stelle dann Post mit einem Termin, richtig? Da wird mir dann auch wahrscheinlich mitgeteilt ob MPU oder

Bei mir war es so das mit der Verkehrs Psychologe genau gesagt hat wie die Kriterien laut Katalog sind anhand meiner BAK Werte.

Was alles benötigt wird um zur MPU zu gehen wie lange ich Abstinenz Nachweis brauche usw.

Ich habe dann erst den Antrag bei der FST gestellt als ich alles zusammen hatte. Sie hatten mir im ersten Schreiben schon mitgeteilt das ich
Erste Hilfe Kurs
Untersuchung Betriebsarzt für Klassen C und D
Führungszeugnis
Seh Test
Passbild
Beibringen soll den
Antrag kannst du dir online runter laden und Bild da gleich aufkleben

Als ich dann den Antrag auf Erteilung gestellt habe hat Diese mir dann geschrieben das eine MPU gefordert ist und mir eine Liste mit MPU Stellen mitgeschickt.

Ich habe dann der FSSt geschrieben welche MPU Stelle ich möchte, dann nochmals ein Auftrags Formular bekommen und die Führerschein Stelle hat das Institut dann in meinem Namen beauftragt.
Die MPU Stelle hat mir dann die Rechnung geschickt mit dem Hinweis das sie sich zur terminabsprache melden sobald der geldeingang da ist.

Insgesamt habe ich mich viel in Geduld üben müssen ☺️
Das ist für den gesamtprozess sehr förderlich gewesen
 
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@derDaniel, hatte den selben BAK wie du und musste keine MPU machen. Es ist also im Bereich des Möglichen, dass es bei dir genauso kommt.

Das ist doch sehr fein. Ich habe Deinen Fall gelesen und freue mich für Dich und wie es ausgegangen ist.

Wie gesagt: Ich werde es sehen. Ich möchte ungerne jetzt da sitzen und mir eventuelle falsche Hoffnungen machen. Vorteilhaft wäre es natürlich. Für mich, meine Familie, meiner Arbeit usw. - Ich danke aber jedem, der mit mir hier kommuniziert. Die Zeit wird es zeigen.

Ich werde aber weiterhin berichten.
 
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