M
Max
Gast
Mach ich doch gerne für dich ...vielen Dank Max echt nett von dir!!!!!

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Mach ich doch gerne für dich ...vielen Dank Max echt nett von dir!!!!!
puh das "Beamtendeutsch" ist gar nicht so leicht zu verstehen:smiley9:
@Max wie siehst du das, im Führungzeugnis für Behörden dürfte meine verkehrsrechtliche Straftat unter 90 TS dann wohl nicht auftauchen oder?
Gruß Pfohli
Richtig, für Behörden werden lediglich die unter Absatz 3 und 4 aufgeführten Punkte zusätzlich aufgenommen, einheitlich gilt die unter Absatz 1 aufgefürten Regeln.
Da unter Abs. 3 und 4 keine Sonderregeln für TS aufgeführt sind, werden diese somit auch nicht erwähnt. Alles klar ???:smiley5:
Ich denke das wird klappen !Ok Max Danke. Dann werd ich (wieder einmal) ein Führungszeugnis bei meiner Gemeinde anfordern und der Bewerbung(Hausmeisterposten in einer Schule)beifügen.
Gruss Pfohli